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Pflegegeld in Österreich – Der umfassende Ratgeber

Alltagsbewältigung und Lebensqualität, Finanzielle und rechtliche Aspekte

Was ist Pflegegeld?

Das sogenannte „Pflegegeld“ stellt eine staatliche, finanzielle Stütze dar, die monatlich an pflegebedürftige Personen ausgezahlt wird. Es soll zur finanziellen Entlastung der Pflegekosten beitragen.

Die Höhe des Betrags hängt von der festgelegten „Pflegestufe“ ab. In Österreich gibt es 7 Pflegestufen, die sich nach dem jeweiligen Pflegebedarf einer Person richtet. Je höher der Pflegebedarf, desto höher auch die Pflegestufe [1].

Die 7 Pflegestufen in Österreich

Im Folgendem wollen wir einen kurzen Überblick über die Unterschiede und Bedingungen der einzelnen Pflegestufen bieten:

Pflegestufe 1

Die Pflegestufe 1 stellt den Eintritt in das österreichische Pflegesystem dar. Damit eine Person in diese Stufe fällt, muss ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat vorliegen. Das Pflegegeld beträgt 192,00 Euro.

Pflegestufe 2

Die Pflegestufe 2 unterscheidet sich von Pflegestufe 1 in ihrem Ausmaß an monatlichem Pflegebedarf einer Person. Dieser beträgt bei Pflegestufe 2 mehr als 95 Monatsstunden. Das Pflegegeld beträgt hier 354,00 Euro [2].

Pflegestufe 3

Um in Pflegestufe 3 eingestuft zu werden, muss eine Person einen Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat aufweisen. Das Pflegegeld beläuft sich auf 551,60 Euro. Ab Pflegestufe 3 besteht zusätzlich ein Anspruch auf die Förderung einer 24-h Hilfe. Oft wird die Pflegestufe 3 zudem für die Aufnahme in ein Pflegeheim vorausgesetzt [4].

Pflegestufe 4

Für Pflegestufe 4 muss eine Person einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 160 aufweisen. Das Pflegegeld beträgt 827,10 Euro. Ab Pflegestufe 4 können pflegende Angehörige zudem einen „Angehörigenbonus“ (Monatsbetrag von 125,00 Euro) beantragen [5].

Pflegestufe 5

Pflegestufe 5 wird bei einem monatlichen Pflegeaufwand von mehr als 180 Stunden festgestellt, wenn ein „außergewöhnlicher Pflegeaufwand“ vorliegt. Die finanzielle Entlastung liegt bei 1.123,50 Euro [6]. Ein „außergewöhnlicher Pflegeaufwand“ liegt dann vor, sobald die Notwendigkeit besteht, dass das Pflegepersonal jederzeit erreichbar ist und somit auch kurzfristige und ungeplante Pflegetätigkeiten durchgeführt werden können [7].

Pflegestufe 6

Für Pflegestufe 6 muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden bestehen, bei dem

1. „zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind

oder

2. die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.“ [8]

Der Förderungsbetrag liegt bei 1.568,90 Euro pro Monat.

Pflegestufe 7

Pflegestufe 7 liegt vor, sobald mehr als 180 Monatsstunden an Pflegebedarf besteht und wenn

1. „keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind

oder

2. ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.“ [9]

Das Pflegegeld beträgt 2.061,80 Euro pro Monat.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Pflegegeld?

Um Pflegegeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Es muss eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung oder auch Sinnesbehinderung für mindestens 6 Monate vorliegen, die eine kontinuierliche Betreuung notwendig macht.
  • Der monatliche Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden liegt über einen längeren Zeitraum vor.
  • Die pflegebedürftige Person ist in Österreich wohnhaft [10].

Was ist ein Erschwerniszuschlag?

Liegt eine schwere geistige oder psychische Behinderung vor (z.B. im Zuge einer dementiellen Erkrankung), wird für Personen ab dem 15. Lebensjahr ein „Erschwerniszuschlag“ erstattet. Dies bedeutet, es wird ein zusätzlicher fixer Stundenwert festgelegt, um den erhöhten Pflegebedarf zu berücksichtigen. Bei schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr wird ebenso ein pauschaler Erschwerniszuschlag berücksichtigt [11].

Wo beantrage ich Pflegegeld?

Das Pflegegeld muss bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt beantragt werden. Nach der Beantragung erfolgt eine Einstufung des Pflegebedarfs, um die Pflegestufe festzustellen. Diese Einstufung wird von einem Arzt einer Ärztin oder einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson durchgeführt [12].


FAQ

1. Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Personen mit Pflegebedarf erhalten, um ihre Pflegekosten zu decken.

2. Was ist eine Pflegestufe?

In Österreich wird der Betrag des Pflegegeldes an 7 Pflegestufen gekoppelt. Je höher der Pflegebedarf ausfällt, desto höher wird auch die Pflegestufe festgesetzt.

3. Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung, für länger als 6 Monate, einen Mindestpflegebedarf von 65 Monatsstunden (Pflegestufe 1) bedürfen. Zudem muss die pflegebedürftige Person in Österreich wohnhaft gemeldet sein.

4. Wie kann man Pflegegeld beantragen?

Das Pflegegeld kann bei Ihrem Sozialversicherungsträger beantragt werden. In Folge darauf, wird eine Einstufung des Pflegebedarfs durch eine medizinische Fachkraft durchgeführt.

5. Ist Pflegegeld steuerpflichtig?

Für das Pflegegeld fallen weder Lohn- noch Krankenversicherungsbeiträge an [13].

6. Kann Pflegegeld für die Pflege in einer Pflegeeinrichtung verwendet werden?

Ja, in vielen Fällen kann das Pflegegeld sowohl für die Pflege zu Hause als auch für die Pflege in einer Pflegeeinrichtung verwendet werden, um die Kosten zu decken.

7. Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf einer Person ändert?

Wenn sich der Pflegebedarf einer Person ändert, kann dies Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes haben. Es ist wichtig, solche Veränderungen den zuständigen Behörden zu melden, damit das Pflegegeld entsprechend angepasst werden kann.


Quellen

[1] Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, ”Pflegegeld in Österreich”, pflege.gv.at, 14.03.2024, https://pflege.gv.at/pflegegeld, 17.04.2024.

[2] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ”Höhe des Pflegegeldes“, oesterreich.gv.at, 19.01.2022,  https://www.oesterreich.gv.at/themen/pflege/4/Seite.360516.html, 17.04.2024.

[3] Vgl. Dr. Wilhelm Margula, „Pflegestufen 3 + 4“, pflegestufen.at, n. d., https://www.pflegestufen.at/pflegestufe-3/, 17.04.2024.

[4] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ”Höhe des Pflegegeldes“, 17.04.2024.

[5] Vgl. Pensionsversicherung, „Angehörigenbonus“, pv.at, 11.03.2024,  https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.892887&portal=pvaportal, 17.04.2024.

[6] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ”Höhe des Pflegegeldes“, 17.04.2024.

[7] Vgl. Bundesministerium für Finanzen, „Außergewöhnlicher Pflegeaufwand“, ris.kva.gv.at, 19.07.2023, https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/1999/37/P6/NOR40103105?ResultFunctionToken=cefb8ec6-5e63-4b7c-8ab7-f4ee2130d6fd&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=17.04.2024&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ImRisSeitForRemotion=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=au%c3%9fergew%c3%b6hnlicher+Pflegeaufwand, 17.04.2024.

[8] Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,  ”Höhe des Pflegegeldes“, 17.04.2024.

[9] Ebd.

[10] Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, ”Pflegegeld in Österreich”, 17.04.2024.

[11] Vgl. Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, ”Das Pflegegeld“, sozialversicherung.gv.at, 2024, https://www.sozialversicherung.gv.at/cdscontent/load?contentid=10008.763855&version=1672227369, 17.04.2024.

[12] Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, ”Pflegegeld in Österreich”, 17.04.2024.

[13] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ”Höhe des Pflegegeldes“, 17.04.2024.

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