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Pflegestufe 5 – Ein Überblick

Finanzielle und rechtliche Aspekte, Pflege

Egal ob es Sie oder Ihre Angehörigen betrifft, Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, mit dem sich die meisten Menschen früher oder später auseinandersetzen müssen. Aus diesem Grund gilt es sich möglichst früh einen Grundüberblick zu verschaffen, um im Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein.  

In diesem Artikel gehen wir speziell auf die wesentlichsten Aspekte der Pflegestufe 5 ein. Wir erklären, was diese Pflegestufe bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sie zu erhalten und welche Unterstützung und finanziellen Hilfen damit verbunden sind. So möchten wir Ihnen eine klare Übersicht bieten, mit der Sie und Ihre Angehörigen in Zukunft besser einschätzen können, welche Unterstützungsangebote für Ihre Situation in Frage kommen könnten.  

Definition: Was ist Pflegestufe 5? 

Das Pflegesystem in Österreich stuft Pflegebedürftigkeit in sieben Stufen ein. Diese orientieren sich an Intensität und Ausmaß der benötigten Unterstützung. Pflegestufe 5 liegt bereits am oberen Ende des Stufenspektrums, weshalb Personen, die in diese Einstufung fallen, auch ein außergewöhnliches Pflegeausmaß bedürfen.  

Dies bedeutet in der Regel, dass Betroffene aufgrund ihrer Einschränkungen täglich mehrere Stunden Pflege und Betreuung benötigen. Die genaue Erschließung der geeigneten Pflegestufe wird allerdings individuell bestimmt, da der spezifische Pflegebedarf sich von Mensch zu Mensch stark unterscheiden kann. Als Orientierung gelten dennoch folgende Grundkriterien:  

Wesentliche Kriterien zur Einstufung  

  1. Pflegebedarf: Der alltägliche Pflegebedarf ist recht hoch. Personen benötigen spezielle Unterstützung von mindestens 180 Stunden pro Monat [1]. Im Durchschnitt bedeutet dies einen Pflegeaufwand von mehr als 6 Stunden pro Tag.  
  2. Art der Pflege: Die Art der Pflege umfasst umfangreiche Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme und Mobilität.  
  3. Psychosoziale Betreuung: Besonders bei Personen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, kann eine zusätzliche psychosoziale Betreuung wesentlich werden.  
  4. Medizinische Pflege: Wird zusätzliche medizinische Pflege und Überwachung benötigt, wirkt sich dies ebenso auf die Höhe der Pflegestufe aus.

Voraussetzungen und Bedingungen 

Damit eine Einstufung erfolgen kann, müssen zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. Ärztliche Beurteilung: Eine ärztliche Beurteilung des Gesundheitszustandes und des Pflegebedarfs ist erforderlich, denn sie bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Einstufung. 
  2. Antragsstellung: Der Antrag auf Einstufung in die Pflegestufe 5 muss bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt gestellt werden. Hierfür sollten Sie so sorgfältig wie möglich vorgehen. Achten Sie darauf alle benötigten Dokumente, von entsprechenden Formularen bis hin zu ärztlichen Gutachten, auf Fehler zu überprüfen und zeitgerecht zu übermitteln.  
  3. Regelmäßige Überprüfung: Es ist wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass die Einstufung in Pflegestufe 5 nicht endgültig ist. Die geeignete Pflegestufe wird in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls angepasst, um Betroffene bestmöglich zu unterstützen. 
  4. Wohnsituation: Es wird ebenfalls berücksichtigt, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung lebt. Je nach Wohnsituation kann sich der Umfang und die Art der benötigten Pflege nämlich verändern.

Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 5 

An jede Einstufung sind bestimmte Leistungen gebunden. Dazu zählen finanzielle Unterstützungen oder zusätzliche Hilfen wie die Bereitstellung von Pflegehilfsmittel oder spezialisierte Betreuungsdienste. 

  1. Finanzielle Leistungen
  • Pflegegeld: Pflegebedürftige erhalten ein erhöhtes Pflegegeld von 1.024,20 € (netto) pro Monat [2]. Dieses Geld dient dazu, individuelle Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu finanzieren. 
  • Zuschläge und Beihilfen: Zusätzlich zum Pflegegeld könnten auch bestimmte Zuschläge und Beihilfen gewährt werden, um spezifische Bedürfnisse abzudecken. Dazu zählen beispielsweise Zuschläge für nächtliche Betreuung oder besondere Pflegeanforderungen. 
  1. Sachleistungen und Dienste
  • Mobile Pflegedienste: Zudem stehen bei Bedarf professionelle Pflegedienste zur Verfügung, um Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu betreuen. Sie unterstützen bei alltäglichen Aufgaben, wie der täglichen Körperpflege oder Medikamentenverabreichung.  
  • Haushaltshilfen: Unterstützung im Haushalt, wie Reinigungs- und Einkaufsdienste, wird angeboten, um die häusliche Umgebung pflegegerecht zu gestalten und Betroffene im Alltag zu entlasten. 
  1. Zusätzliche Unterstützungsangebote

Neben diesen grundlegenden Leistungen gibt es außerdem zusätzliche Angebote: 

  • Tages- und Nachtpflege: Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege bieten Pflegebedürftigen die Möglichkeit, außerhalb des häuslichen Umfelds an speziellen Betreuungsprogrammen teilzunehmen. 
  • Beratungsdienste: Auch Beratungsdienste stehen zur Verfügung, um pflegende Angehörige und Pflegebedürftige bei Fragen zu Pflege, Finanzen und anderen relevanten Themen zu unterstützen. Nutzen Sie bei Unsicherheiten unbedingt dieses Angebot, um sich ausreichend zu informieren und Ihre Unklarheiten anzusprechen.

Unterschiede zu anderen Pflegestufen 

Die Pflegestufe 5 markiert mit ihrem Ausmaß an Pflegeaufwand einen entscheidenden Schwellenwert im österreichischen Stufensystem. Um besser zu verstehen, wo ihre Besonderheiten liegen, vergleichen wir sie nun mit benachbarten Stufen.  

Pflegestufe 4 vs. Pflegestufe 5: 

  1. Pflegeaufwand: Grundsätzlich unterscheidet sich Pflegestufe 5 von den niedrigeren Stufen durch den Umfang und der Intensität der geleisteten Unterstützung, denn mit zunehmender Pflegebedürftigkeit werden auch die alltäglichen Unterstützungsmöglichkeiten komplexer. Konkret ist die Pflegestufe 4 für Personen vorgesehen, die einen Pflegeaufwand von mehr als 160 Monatsstunden bedürfen. Besteht ein Pflegebedarf von mehr als 180 Monatsstunden wird Pflegestufe 5 relevant [3].  
  2. Finanzielle Entlastung: Das Pflegegeld bei Pflegestufe 4 umfasst einen Betrag von 754,00 €. Mit Pflegestufe 5 erhöht sich dieser Betrag auf 1.024,20€ [4]. 
  3. Medizinische Versorgung: Mit der fünften Pflegestufe gewinnt die medizinische Versorgung an Bedeutung. Die Überwachung von Gesundheitszustand und Medikamenteneinnahme wird intensiver, um auf sich verändernde Bedürfnisse adäquat reagieren zu können. 
  4. Therapeutische Maßnahmen: Auch therapeutische Maßnahmen, sei es Physiotherapie oder andere rehabilitative Ansätze, werden mit einer Erhöhung der Pflegestufe verstärkt genutzt, um die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu verbessern.

Pflegestufe 5 vs. Pflegestufe 6: 

Der Übergang von Pflegestufe 5 zu Pflegestufe 6 markiert einen frühen Höhepunkt der Pflegebedürftigkeit. Auch den höheren Stufen liegt nämlich eine Bemessung von 180 Monatsstunden an Pflegebedarf zu Grunde.     

  1. Betreuungsaufwand: Allerdings ist Pflegestufe 6 laut Sozialministerium zusätzlich daran geknüpft, dass: 

a) „zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind“ [5]  

 oder, dass 

b) „die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.“ [6] 

Besteht somit die Situation, dass eine Pflegekraft jederzeit benötigt werden könnte, fallen Betroffene eher in Pflegestufe 6.  

  1. Finanzielle Entlastung: Das Pflegegeld bei Pflegestufe 6 umfasst bereits einen Betrag von 1.430,20 €. Mit Pflegestufe 5 steht Ihnen wie erwähnt ein Betrag von 1,024,20€ zu [7].
  2. Spezialisierte Pflege: In Pflegestufe 6 werden oft spezialisierte Pflegedienste notwendig, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies kann palliative Pflege, Schmerzmanagement und andere hochspezialisierte Maßnahmen umfassen.

Fazit 

Zusammenfassend repräsentiert die Pflegestufe 5 einen kritischen Übergang im österreichischen Stufensystem und geht mit erhöhten Anforderungen an Betreuung und Unterstützung einher. Betroffene fallen in diese Stufe, wenn sie einen außergewöhnlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Monatsstunden aufweisen.  

Mit dieser Einstufung stehen Ihnen bestimmte Leistungen zur Verfügung. Dazu gehört vor allem die finanzielle Entlastung durch ein erhöhtes Pflegegeld von 1.024,20 €. Zusätzlich können auch spezifische Zuschläge geltend werden. Sollten Sie sich abschließend fragen, welche Pflegestufe für Sie oder Ihre Angehörigen gelten könnte, scheuen Sie nicht davor so früh wie möglich Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.  

[1] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2023, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 14.11.2023.   

[2] Vgl. ebd. 

[3] Vgl. ebd. 

[4] Vgl. ebd. 

[5] Ebd. 

[6] Ebd. 

[7] Vgl. ebd. 

 

  

 

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