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Pflegestufe 3 – Ein Überblick

In Österreich ist die Höhe des Pflegegeldes an sogenannte Pflegestufen gebunden. Die Stufe, in die eine Person fällt, hängt von ihrem Pflegebedarf ab – je höher das Pflegeausmaß, desto höher auch die Pflegestufe. Insgesamt gibt es folgende 7 Pflegestufen [1]:

Pflegestufe 1: mehr als 65 Stunden monatlicher Pflegebedarf: 192,00 Euro
Pflegestufe 2: mehr als 95 Stunden monatlicher Pflegebedarf: 354,00 Euro
Pflegestufe 3: mehr als 120 Stunden monatlicher Pflegebedarf: 551,60 Euro
Pflegestufe 4: mehr als 160 Stunden monatlicher Pflegebedarf: 827,10 Euro
Pflegestufe 5: mehr als 180 Stunden monatlicher Pflegebedarf, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist: 1.123,50 Euro
Pflegestufe 6: mehr als 180 Stunden monatlicher Pflegebedarf und zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig: 1.568,90 Euro
Pflegestufe 7: mehr als 180 Stunden monatlicher Pflegebedarf und keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich: 2.061,80 Euro

Um Ihnen einen besseren Überblick über das österreichischen Pflegestufensystem zu bieten, werden wir uns in diesem Artikel mit den Besonderheiten der Pflegestufe 3 auseinandersetzen. Dafür werfen wir einen Blick auf die Kriterien, Voraussetzungen und Leistungen dieser Pflegestufe und versuchen sie von den benachbarten Stufen abzugrenzen. 

Info
Anspruchsvoraussetzungen für das Pflegegeld

Pflegegeld kann beansprucht werden, wenn a) eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung oder Sinnesbehinderung vorliegt, die b) einen kontinuierlichen Pflegebedarf notwendig macht, der c) mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten bestehen wird.
Vgl. Wirtschaftskammer Oberösterreich, „Pflegegeld“, 01.02.2024,
https://www.wko.at/sozialversicherung/pflegegeld#heading_mindesteinstufung, 24.05.2024.

Definition: Was ist Pflegestufe 3? 

Die Pflegestufe 3 markiert eine fortgeschrittene Stufe innerhalb des Pflegesystems und richtet sich damit an Personen, die bereits einen erhöhten Pflegebedarf aufweisen.  

Durchschnittliche Anzahl an Pflegegeldbezieher:innen der Pflegestufe 3 der letzten 5 Jahre
JahrAnzahl der Bezieher:innen
202389 787
202289 787
202186 519
202085 472
201984 245

Vgl. Statistik Austria, „Pflegegeld“, statistik.at, 04.04.2024,
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/bundespflegegeld, 24.05.2024.

Kriterien zur Einstufung 

  • Pflegezeit: Personen dieser Pflegestufe benötigen einen Pflege- und Betreuungsaufwand von mehr als 120 Stunden pro Monat [2]. 
Info
Der Unterschied zwischen „Hilfe- und Betreuungsbedarf“ und „Pflegebedarf“

Im Zuge einer Pflegegeldeinstufung werden häufig unterschiedliche Begriffe genutzt. So finden sich insbesondere die Begriffe des „Hilfe- und Betreuungsbedarfs“ sowie der Begriff des „Pflegebedarfs“ wieder. Dies kann anfänglich ein wenig verwirrend sein. Im Rahmen der Pflegegeldeinstufung sind diese beiden Begriffe allerdings als gleichbedeutend anzusehen.
Vgl. ÖZIV Bundesverband, „Pflegegeld: Anspruchsvoraussetzungen“, oeziv.org, 14.05.2024, https://www.oeziv.org/rechtsdatenbank/pflegegeld_und_vorsorge/
anspruchsvoraussetzungen, 29.05.2024.

  • Alltägliche Aufgaben: Die Unterstützung erstreckt sich auf erweiterte Aktivitäten des täglichen Lebens. Dies umfasst sowohl Basisanforderungen wie Unterstützung bei der Körperpflege und Ernährung, als auch komplexere Bedürfnisse, wie eine betreute Medikamenteneinnahme oder Mobilitätshilfen. 
  • Selbstständigkeit: Menschen, die dieser Pflegestufe angehören, sind in der Regel bei einigen alltäglichen Aufgaben eingeschränkt und benötigen daher regelmäßige Unterstützung, um sicherzustellen, dass sie in ihrem Zuhause sicher und komfortabel leben können. 
Tipp
Förderung der 24-Stunden Betreuung

Sollten Sie oder Ihre Angehörigen durch eine 24-Stunden-Betreuung versorgt werden, kann eine staatliche Förderung beantragt werden, welche Sie in der Abdeckung der Kosten unterstützt. Voraussetzung dafür ist 1) mindestens Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 zu beziehen, 2) die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung aufzuweisen, sowie 3) einen monatlichen Nettoverdienst von maximal 2.500 Euro zu erhalten.
Vgl. Bundesarbeitskammer, „Ich pflege einen Angehörigen“, arbeiterkammer.at, 2024, https://www.arbeiterkammer.at/pflegendeangehoerige, 24.05.2024.

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Voraussetzungen und Bedingungen 

  • Medizinische Bestätigung: Es muss ein ausführlicher medizinischer Befund oder ärztlicher Bericht vorliegen, um den erhöhten Bedarf an Pflege und Unterstützung deutlich zu machen. 
  • Kontinuität des Bedarfs: Wie bei anderen Pflegestufen sollte der Pflegebedarf nicht nur vorübergehend sein.  
  • Dies bringt auch die Unabhängigkeit von Krankheiten als Kriterium mit sich. Auch wenn bestimmte Krankheiten zu einem erhöhten Pflegebedarf führen können, basiert die Einstufung auf einem nachgewiesenen, dauerhaften Pflegebedarf von mehr als sechs Monaten [3].  
Info
Mindesteinstufungen

Für bestimmte Personengruppen wird eine Mindesteinstufung vorgesehen. Diese gilt für Sehbehinderte und Personen, die aufgrund bestimmter Erkrankungen (z. B. Querschnittslähmung, Multiple Sklerose etc.) auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Je nach Diagnose, wird eine spezielle Mindestpflegestufe geltend.
Vgl. svs.at, ”Pflege daheim. Pflegegeld und Informationen für pflegende Angehörige“, SVS https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.763422 , S.1-39, hier S. 14, 24.05.2024.

Unterschiede zu anderen Pflegestufen 

Da es ganze sieben gibt, ist oftmals die Abgrenzung zwischen den einzelnen Stufen unklar. Im folgendem beleuchten wird deshalb die wesentlichen Unterschiede zwischen den Pflegestufen 2, 3 und 4.  

Info
Bezieher:innen von Pflegegeld der Pflegestufe 3 im Jahr 2023

Im Jahr 2023 bezogen 89 787 Personen Pflegegeld der Pflegestufe 3. Das sind ca. 7 % mehr
als im Jahr 2018 und um 1,7 % mehr als im Jahr 2022.
Insgesamt bezogen im Jahr 2023 476 228 Personen Pflegegeld und ausgegeben wurden 3.06
Mrd. Euro. Das bedeutet, dass durchschnittlich pro Pflegegeldbezieher:in monatlich 535 Euro
ausgezahlt wurden

Vgl. Statistik Austria, „Pflegegeld“, statistik.at, 04.04.2024,
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/bundespflegegeld, 24.05.2024.

  • Pflegeaufwand: In Pflegestufe 3 liegt der wöchentliche Pflegebedarf typischerweise über 120 Stunden pro Monat. Bei Pflegestufe 4 bereits bei 160 Monatsstunden [4]. 
  • Eigenständigkeit: Personen der Pflegestufe 4 sind im Grunde noch stärker in ihrer täglichen Selbstständigkeit eingeschränkt als in der dritten Pflegestufe. 
  • Leistungen: Pflegestufe 4 beinhaltet oft umfangreichere und spezialisierte Betreuungsangebote im Vergleich zu vorhergehenden Pflegestufen. 
Tipp
Zuschuss zur Ersatzpflege

Unter bestimmten Voraussetzungen können pflegende Angehörige bei Krankheit oder Urlaubswunsch einen finanziellen Zuschuss zur Ersatzpflege erhalten. Dieser orientiert sich an den Pflegestufen und umfasst für die Pflegestufe 3 einen Betrag von 1.200 Euro. Die Ersatzpflege muss mindestens eine Woche geleistet werden, damit der Zuschuss gewährt wird.

Vgl. Seniorenpension am Schlossberg, ”Die wichtigsten Informationen zur Pflegestufe 3“, n. d.,
https://www.seniorenpension-schlossberg.at/pflegestufen/pflegestufe-3, 24.05.2024.

  • Pflegestufe 2 vs. Pflegestufe 3 

    • Pflegeaufwand: Bei Pflegestufe 2 besteht ein Betreuungsbedarf zwischen 95 und 120 Stunden monatlich, wohingegen Pflegestufe 3 diesen Bereich übersteigt und bis zu 160 Stunden vorgesehen wird [5]. 
    • Eigenständigkeit: Innerhalb der zweiten Pflegestufe können Betroffene noch viele tägliche Aufgaben mit nur minimaler Hilfe ausführen. Bei Pflegestufe 3 steigt der Unterstützungsbedarf und es werden mehr Hilfestellungen benötigt. 
    • Leistungen: Dem Prinzip der Pflegestufen folgend, bietet die dritte Stufe intensivere und spezifischere Dienstleistungen im Vergleich zu Pflegestufe 2. 
Info
Pflegestufe bei Kindern

Für Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf besteht eine eigene Einstufungsverordnung, um
den Pflegebedarf angemessen ermitteln zu können. Diese orientiert sich nach dem alters- und
entwicklungsabhängigen Zeitaufwand, der geleistet wird, um bei Tätigkeiten wie An- und
Auskleiden oder Körperpflege zu unterstützen.

Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, „Pflegegeld für Kinder und Jugendliche“, n. d.,
https://pflege.gv.at/pflegegeld-f%C3%BCr-kinder-und-jugendliche pflege.gv.at, 24.05.2024.

Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 3 

Die Einstufung in die Pflegestufe 3 ermöglicht den Zugriff auf spezielle Leistungen und Unterstützungsangebote, um den erhöhten Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht zu werden.

Tipp
Pflegeheime und Beantragung der Pflegestufe

Viele Pflegeheime setzen die Pflegestufe 3 oder 4 voraus, um in die Einrichtung aufgenommen zu werden. Oft passiert es, dass Angehörige den vollen Tagsatz eines Pflegeheimes zahlen müssen, da sie einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe versäumt hatten und folglich eine zu niedrige Stufe eingestuft wurde. Es empfiehlt sich daher, zugeordnete Pflegestufen quartalsweise zu kontrollieren, um zeitgerecht eine Erhöhung beantragen zu können.

Vgl. Dr. Margula, Wilhelm, „Pflegestufen 3 + 4“, pflegestufen.at, 2024,
https://www.pflegestufen.at/pflegestufe-3/, 24.05.2024

Monatliche Geldleistungen 

Mit der Pflegestufe 3 geht eine monatliche, finanzielle Unterstützung von 551,60 € einher, um die Kosten der Pflege und Hilfsmittel zu decken und die notwendige Betreuung sicherzustellen [6]. 

Tipp
Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Ab Pflegestufe 3 besteht für pflegende Angehörige die Möglichkeit der kostenfreien Krankenversicherung und freiwilligen Pensionsversicherung. Ziel dieser Regelungen ist eine gute soziale Absicherung zu gewährleisten. Da die Erhaltungsbedingungen ein wenig unübersichtlich sein können, bietet die Arbeiterkammer hierzu Beratungsgespräche an.

Vgl. InCARE, „Hilfreiches zu den Themen: Entlastungsangebote, Pflegegeld, Pflegekarenz, Familienhospizkarenz, Information und Beratung“, ig-pflege.at, 2023, https://www.ig-pflege.at/downloads/service/BM_06_
Entlastungsangebote_Beratung_und_Information.pdf?m
=1710080020&, 24.05.2024.

Sachleistungen und Dienste 

Zusätzlich zu den Geldleistungen stehen Betroffenen weitere Dienste zur Verfügung wie: 

  • Häusliche Pflege: Es gibt professionelle Pflegedienste, die direkt ins Eigenheim des:der Pflegebedürftigen kommen, um bei täglichen Aktivitäten und Pflegeaufgaben zu helfen. 
  • Hilfsmittel: Eine Bereitstellung von notwendigen medizinischen Geräten oder Anpassungen im Haushalt, wie z.B. Haltegriffe, Rollstühle oder spezialisierte Betten. 
  • Therapeutische Dienste: Angebote wie Physiotherapie, Ergotherapie oder logopädische Therapie können wahrgenommen werden. 

Zusätzliche Unterstützungsangebote 

  • Beratungsdienste: Die Einstufung in eine Pflegestufe ermöglicht Ihnen zudem sich einfacher an verschiedene Fachleute zu wenden, die Ihnen Auskunft zu Pflegethemen, rechtlichen Angelegenheiten oder Unterstützungsangeboten von pflegenden Angehörigen geben können. 
  • Tages- und Nachtpflege: Bei Bedarf können diese Einrichtungen genutzt werden, um eine Betreuung tagsüber oder nachts sicherzustellen. 
  • Kurzzeitpflege: Bei einem vorübergehendem erhöhtem Pflegebedarf kann auch eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese dient vor allem auch der Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Erschwerniszuschlag 

Die Erschwerniszulage ist eine spezielle Unterstützung, die in Österreich für Fälle vorgesehen ist, in denen die Pflege aufgrund bestimmter Umstände als besonders schwierig eingestuft wird. Bei Senior:innen kann dies zum Beispiel durch eine Demenzerkrankung vorliegen.

Übersicht: Extrastunden des Erschwerniszuschlags
Extrastunden Alter
Bis zum 7. Lebensjahr 50 Stunden
Bis zum 15. Lebensjahr 75 Stunden
Ab dem 15. Lebensjahr 45 Stunden

Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, n. d., „Pflegestufen“, pflege.gv.at, https://pflege.gv.at/pflegegeldstufen 24.05.2024.

Zusammenfassend schreibt das österreichische Sozialministerium folgendes: „Bei der Pflegegeldeinstufung von schwer geistig oder schwer psychisch behinderten, insbesondere an Demenz erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird ein Erschwerniszuschlag pauschal in der Höhe von 45 Stunden angerechnet.“ [7] 

Tipp
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Ab Pflegestufe 3 können Sie Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beantragen. Dabei bleibt Ihr Anspruch auf das Pflegekarenzgeld, sowie auf eine Kranken- und Pensionsversicherung aufrecht. Eine Beanspruchung von Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten bedarf eine neuerliche Vereinbarung auf wiederum drei Monate. Dies ist allerdings nur möglich, sofern der Pflegebedarf um mindestens eine Pflegestufe erhöht wurde.

Vgl. InCARE, „Hilfreiches zu den Themen: Entlastungsangebote, Pflegegeld, Pflegekarenz, Familienhospizkarenz, Information und Beratung“, ig-pflege.at, 2023, https://www.ig-pflege.at/downloads/service/BM_06_Entlastungsangebote_Beratung_
und_Information.pdf?m
=1710080020&, 24.05.2024.

Für Personen, die bereits einen erhöhten Pflegebedarf haben, kann die zusätzliche Erschwerniszulage so ein wichtiges Mittel sein, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und die pflegenden Personen oder Angehörigen weiter zu entlasten.  

Fazit 

Die Pflegestufe 3 stellt eine fortgeschrittene Stufe innerhalb der 7 Pflegestufen in Österreich dar. Konkret besteht ein Pflegebedarf zwischen 120 und 160 Monatsstunden und geht mit einer finanziellen Entlastung von 551,60 € einher.  

Die Einstufung in diese Pflegestufe bedeutet nicht nur eine intensivere Betreuung, sondern eröffnet auch eine Vielzahl an zusätzlichen Unterstützungsangeboten und Leistungen, um den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu sichern. 

Sollten Sie sich unsicher sein in welche Pflegestufe Sie oder Ihre Angehörigen fallen bzw. andere Fragen zu den Pflegestufen und ihrer Beantragung haben, zögern Sie nicht Beratungsangebote zu nutzen und bei den zuständigen Behörden nachzufragen. 

Falls Sie sich für weitere Pflegestufen interessieren, können Sie gerne hier nachlesen:

“Pflegestufe 1 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 2 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 4 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 5 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 6 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 7 – Ein Überblick”

 

Quellen

[1] Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, “Pflegegeldstufen”, pflege.gv.at, n. d., https://pflege.gv.at/pflegegeldstufen, 03.04.2024.

[2] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2023https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 02.04.2024.   

[3] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Voraussetzungen für das Pflegegeld“, oesterreich.gv.at, 20.3.2023 https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360512.html, 25.10.2024

[4] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, 02.04.2024.   

[5] Vgl. ebd.  

[6] Vgl. ebd. 

[7] Ebd. 

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