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Pflegestufe 3 – Ein Überblick

Finanzielle und rechtliche Aspekte, Pflege
Auf dem Bild ist eine Frau zu sehen, die unter Anleitung eines Therapeuten Übungen durchführt.

In Österreich ist die Höhe des Pflegegeldes an sogenannte Pflegestufen gebunden. Die Stufe, in die eine Person fällt, hängt von ihrem Pflegebedarf ab – je höher das Pflegeausmaß, desto höher auch die Pflegestufe. Insgesamt gibt es folgende 7 Pflegestufen [1]:

Pflegestufe 1: mehr als 65 Stunden monatlicher Pflegebedarf: 192,00 Euro
Pflegestufe 2: mehr als 95 Stunden monatlicher Pflegebedarf: 354,00 Euro
Pflegestufe 3: mehr als 120 Stunden monatlicher Pflegebedarf: 551,60 Euro
Pflegestufe 4: mehr als 160 Stunden monatlicher Pflegebedarf: 827,10 Euro
Pflegestufe 5: mehr als 180 Stunden monatlicher Pflegebedarf, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist: 1.123,50 Euro
Pflegestufe 6: mehr als 180 Stunden monatlicher Pflegebedarf und zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig: 1.568,90 Euro
Pflegestufe 7: mehr als 180 Stunden monatlicher Pflegebedarf und keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich: 2.061,80 Euro

Um Ihnen einen besseren Überblick über das österreichischen Pflegestufensystem zu bieten, werden wir uns in diesem Artikel mit den Besonderheiten der Pflegestufe 3 auseinandersetzen. Dafür werfen wir einen Blick auf die Kriterien, Voraussetzungen und Leistungen dieser Pflegestufe und versuchen sie von den benachbarten Stufen abzugrenzen. 

Definition: Was ist Pflegestufe 3? 

Die Pflegestufe 3 markiert eine fortgeschrittene Stufe innerhalb des Pflegesystems und richtet sich damit an Personen, die bereits einen erhöhten Pflegebedarf aufweisen.  

Kriterien zur Einstufung 

  • Pflegezeit: Personen dieser Pflegestufe benötigen einen Pflege- und Betreuungsaufwand von mehr als 120 Stunden pro Monat [2]. 
  • Alltägliche Aufgaben: Die Unterstützung erstreckt sich auf erweiterte Aktivitäten des täglichen Lebens. Dies umfasst sowohl Basisanforderungen wie Unterstützung bei der Körperpflege und Ernährung, als auch komplexere Bedürfnisse, wie eine betreute Medikamenteneinnahme oder Mobilitätshilfen. 
  • Selbstständigkeit: Menschen, die dieser Pflegestufe angehören, sind in der Regel bei einigen alltäglichen Aufgaben eingeschränkt und benötigen daher regelmäßige Unterstützung, um sicherzustellen, dass sie in ihrem Zuhause sicher und komfortabel leben können. 

Voraussetzungen und Bedingungen 

  • Medizinische Bestätigung: Es muss ein ausführlicher medizinischer Befund oder ärztlicher Bericht vorliegen, um den erhöhten Bedarf an Pflege und Unterstützung deutlich zu machen. 
  • Kontinuität des Bedarfs: Wie bei anderen Pflegestufen sollte der Pflegebedarf nicht nur vorübergehend sein.  
  • Dies bringt auch die Unabhängigkeit von Krankheiten als Kriterium mit sich. Auch wenn bestimmte Krankheiten zu einem erhöhten Pflegebedarf führen können, basiert die Einstufung auf einem nachgewiesenen, dauerhaften Pflegebedarf von mehr als sechs Monaten [3].  

Unterschiede zu anderen Pflegestufen 

Da es ganze sieben gibt, ist oftmals die Abgrenzung zwischen den einzelnen Stufen unklar. Im folgendem beleuchten wird deshalb die wesentlichen Unterschiede zwischen den Pflegestufen 2, 3 und 4.  

  • Pflegeaufwand: In Pflegestufe 3 liegt der wöchentliche Pflegebedarf typischerweise über 120 Stunden pro Monat. Bei Pflegestufe 4 bereits bei 160 Monatsstunden [4]. 
  • Eigenständigkeit: Personen der Pflegestufe 4 sind im Grunde noch stärker in ihrer täglichen Selbstständigkeit eingeschränkt als in der dritten Pflegestufe. 
  • Leistungen: Pflegestufe 4 beinhaltet oft umfangreichere und spezialisierte Betreuungsangebote im Vergleich zu vorhergehenden Pflegestufen. 

Pflegestufe 2 vs. Pflegestufe 3 

  • Pflegeaufwand: Bei Pflegestufe 2 besteht ein Betreuungsbedarf zwischen 95 und 120 Stunden monatlich, wohingegen Pflegestufe 3 diesen Bereich übersteigt und bis zu 160 Stunden vorgesehen wird [5]. 
  • Eigenständigkeit: Innerhalb der zweiten Pflegestufe können Betroffene noch viele tägliche Aufgaben mit nur minimaler Hilfe ausführen. Bei Pflegestufe 3 steigt der Unterstützungsbedarf und es werden mehr Hilfestellungen benötigt. 
  • Leistungen: Dem Prinzip der Pflegestufen folgend, bietet die dritte Stufe intensivere und spezifischere Dienstleistungen im Vergleich zu Pflegestufe 2. 

Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 3 

Die Einstufung in die Pflegestufe 3 ermöglicht den Zugriff auf spezielle Leistungen und Unterstützungsangebote, um den erhöhten Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht zu werden. 

Monatliche Geldleistungen 

Mit der Pflegestufe 3 geht eine monatliche, finanzielle Unterstützung von 551,60 € einher, um die Kosten der Pflege und Hilfsmittel zu decken und die notwendige Betreuung sicherzustellen [6]. 

Sachleistungen und Dienste 

Zusätzlich zu den Geldleistungen stehen Betroffenen weitere Dienste zur Verfügung wie: 

  • Häusliche Pflege: Es gibt professionelle Pflegedienste, die direkt ins Eigenheim des:der Pflegebedürftigen kommen, um bei täglichen Aktivitäten und Pflegeaufgaben zu helfen. 
  • Hilfsmittel: Eine Bereitstellung von notwendigen medizinischen Geräten oder Anpassungen im Haushalt, wie z.B. Haltegriffe, Rollstühle oder spezialisierte Betten. 
  • Therapeutische Dienste: Angebote wie Physiotherapie, Ergotherapie oder logopädische Therapie können wahrgenommen werden. 

Zusätzliche Unterstützungsangebote 

  • Beratungsdienste: Die Einstufung in eine Pflegestufe ermöglicht Ihnen zudem sich einfacher an verschiedene Fachleute zu wenden, die Ihnen Auskunft zu Pflegethemen, rechtlichen Angelegenheiten oder Unterstützungsangeboten von pflegenden Angehörigen geben können. 
  • Tages- und Nachtpflege: Bei Bedarf können diese Einrichtungen genutzt werden, um eine Betreuung tagsüber oder nachts sicherzustellen. 
  • Kurzzeitpflege: Bei einem vorübergehendem erhöhtem Pflegebedarf kann auch eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese dient vor allem auch der Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Erschwerniszuschlag 

Die Erschwerniszulage ist eine spezielle Unterstützung, die in Österreich für Fälle vorgesehen ist, in denen die Pflege aufgrund bestimmter Umstände als besonders schwierig eingestuft wird. Bei Senior:innen kann dies zum Beispiel durch eine Demenzerkrankung vorliegen. Zusammenfassend schreibt das österreichische Sozialministerium folgendes: „Bei der Pflegegeldeinstufung von schwer geistig oder schwer psychisch behinderten, insbesondere an Demenz erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird ein Erschwerniszuschlag pauschal in der Höhe von 45 Stunden angerechnet.“ [7] 

Für Personen, die bereits einen erhöhten Pflegebedarf haben, kann die zusätzliche Erschwerniszulage so ein wichtiges Mittel sein, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und die pflegenden Personen oder Angehörigen weiter zu entlasten.  

Fazit 

Die Pflegestufe 3 stellt eine fortgeschrittene Stufe innerhalb der 7 Pflegestufen in Österreich dar. Konkret besteht ein Pflegebedarf zwischen 120 und 160 Monatsstunden und geht mit einer finanziellen Entlastung von 551,60 € einher.  

Die Einstufung in diese Pflegestufe bedeutet nicht nur eine intensivere Betreuung, sondern eröffnet auch eine Vielzahl an zusätzlichen Unterstützungsangeboten und Leistungen, um den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu sichern. 

Sollten Sie sich unsicher sein in welche Pflegestufe Sie oder Ihre Angehörigen fallen bzw. andere Fragen zu den Pflegestufen und ihrer Beantragung haben, zögern Sie nicht Beratungsangebote zu nutzen und bei den zuständigen Behörden nachzufragen. 

Falls Sie sich für weitere Pflegestufen interessieren, können Sie gerne hier nachlesen:

“Pflegestufe 1 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 2 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 4 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 5 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 6 – Ein Überblick”

“Pflegestufe 7 – Ein Überblick”

 

Quellen

[1] Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, “Pflegegeldstufen”, pflege.gv.at, n. d., https://pflege.gv.at/pflegegeldstufen, 03.04.2024.

[2] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2023, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 02.04.2024.   

[3] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Voraussetzungen für das Pflegegeld“, oesterreich.gv.at, 20.3.2023 https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360512.html, 25.10.2024

[4] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, 02.04.2024.   

[5] Vgl. ebd.  

[6] Vgl. ebd. 

[7] Ebd. 

 

 

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