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Pflegestufe 6 – Ein Überblick

Finanzielle und rechtliche Aspekte, Pflege

Wenn Menschen aufgrund körperlicher Einschränkungen Unterstützung im Alltag benötigen, werden sie in Österreich durch das Pflegesystem gestützt. Es kategorisiert die Höhe und Intensität des Pflegebedarfs in sieben Stufen ein. Im Folgendem wollen wir speziell die Pflegestufe 6 näher beleuchten. Dafür setzen wir uns mit ihren Besonderheiten auseinander und klären, welche Kriterien für eine Antragsstellung erfüllt werden müssen. Unser Ziel ist es, Ihnen so einen ersten Einblick in diese Stufe zu bieten, damit Sie und Ihre Angehörigen in Zukunft besser über Unterstützungsangebote informiert sind, sollten Sie diese eines Tages bedürfen. 

Definition: Was ist Pflegestufe 6? 

Die Pflegestufe 6 markiert einen frühen Höhepunkt des 7-Stufensystems. Das bedeutet, dass Personen, die in diese Stufe fallen, ein außergewöhnliches Pflegeausmaß von mehreren Stunden pro Tag aufweisen. Die genaue Einschätzung der geeigneten Einstufung erfolgt jedoch immerzu individuell, damit die benötigte Unterstützung auf die spezielle Situation der pflegebedürftigen Person angepasst ist. Nichtsdestotrotz gelten grundlegende Kriterien, die eine Einstufung in Pflegestufe 6 bedingen:  

Kriterien zur Einstufung  

  1. Pflegebedarf: Es besteht ein intensiver Pflegebedarf im Alltag. Konkret ist ein Ausmaß von mehr als 180 Monatsstunden erforderlich. Zusätzlich müssen Betreuungsmaßnahmen bestehen, die zeitlich nicht planbar sind, beziehungsweise, die die kontinuierliche Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig machen [1].  
  2. Art der Pflege: Die Art der Pflege unterscheidet sich natürlich von Person zu Person. Allerdings umfasst sie in der Regel eine umfangreiche Unterstützung bei Alltagsaktivitäten, wie der täglichen Körperpflege, dem An- und Auskleiden der Person oder der Nahrungsaufnahme und Mobilität. 
  3. Wohnsituation: Es wird ebenfalls berücksichtigt, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung lebt. Je nach Wohnsituation kann sich der Umfang und die Art der benötigten Pflege nämlich verändern. 
  4. Psychosoziale Betreuung: Die psychische und soziale Situation des:der Pflegebedürftigen wird genauso betrachtet, um auch ein emotionales Wohlbefinden zu gewährleisten. Besteht außerdem eine geistige oder psychische Beeinträchtigung, kann eine zusätzliche psychosoziale Betreuung notwendig werden. Dies erhöht natürlich das benötigte Pflegeausmaß im Alltag.  
  5. Medizinische Pflege: Die Intensität und Komplexität des medizinischen Pflegeaufwands und eventuelle Notwendigkeit einer ärztlichen Überwachung, fließt ebenso in die Einschätzung der Pflegestufe ein.  

Voraussetzungen und Bedingungen 

Damit eine Pflegestufe gewährt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: 

  1. Ärztliche Beurteilung: Unabdingbar ist eine Einschätzung des Gesundheitszustands und der Höhe des Pflegebedarfs durch Fachpersonal. Auf ihr baut die spätere Einschätzung der Einstufung auf. Dafür wird geprüft, ob und inwiefern selbstständig Alltagsaufgaben bewältigt werden können und ob darüber hinaus ein Bedarf an Hilfsmittel oder zusätzlicher Unterstützung besteht.  
  2. Antragsstellung: Es muss ein Antrag auf die Einstufung in die Pflegestufe 6 an die zuständige Sozialversicherungsanstalt übermittelt werden. Wichtig hierbei ist es, die gesendeten Dokumente auf Vollständigkeit und auf Fehler zu überprüfen, um möglichen Verzögerungen vorzubeugen. Sinnvoll ist es den Antrag vor Absenden lieber einmal zu viel als einmal zu wenig durchzulesen. Zu beachten gilt auch, dass diese Dokumente möglichst präzise Aufzeichnungen aufweisen sollten, um die alltäglichen Einschränkungen zu verdeutlichen. 
  3. Einhaltung der gesetzlichen Fristen: Achten Sie abschließend unbedingt darauf, dass der Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen eingereicht wird. Je früher der Antrag gestellt wird, desto besser.  

Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 6 

Wird eine Pflegestufe gewährt, stehen Ihnen bestimmte damit verbundene Unterstützungsangebote zu. Von besonderer Bedeutung ist dabei die finanzielle Entlastung durch das Pflegegeld.  

  1. Finanzielle Entlastung
  • Pflegegeld: Personen, die einen Pflegebedarf der Stufe 6 aufweisen, erhalten eine finanzielle Entlastung von 1.430,20 € pro Monat [2]. Dieses Geld soll dazu dienen die Kosten für Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu finanzieren und die Wahl der passenden Pflegeleistung zu ermöglichen. 
  • Zuschläge und Beihilfen:  Je nach individueller Situation können auch zusätzliche finanzielle Mittel durch Zuschläge und Beihilfen erhalten werden. Sie sind darauf ausgerichtet, spezifische Bedürfnisse abzudecken, wie eine Tages- und Nachtbetreuung.  
  1. Sachleistungen und Dienste
  • Mobile Pflegedienste: Betroffene haben des weiteren Zugang zu mobilen Pflegediensten, die regelmäßige Hausbesuche durch qualifiziertes Pflegepersonal anbieten. Der große Vorteil an diesen ist, dass sie die pflegebedürftige Person in ihrem gewohnten Umfeld unterstützen. 
  • Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege 

Vor allem bei Pflegestufe 6 kann eine spezielle Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bedeutsam werden, da ein kontinuierlicher Pflegebedarf besteht. Diese Einrichtungsformen stellen eine umfangreiche Betreuung sicher und entlasten gleichzeitig pflegende Angehörige. 

Bei Bedarf kann auch eine Kurzzeitpflege überlegt werden. Sie ist besonders hilfreich in Situationen, in denen die übliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann, beispielsweise aufgrund von Krankenhausaufenthalten der Pflegenden. 

  • Hilfsmittel und Anpassungen im Wohnraum: Um die Mobilität der pflegebedürftigen Personen sicherzustellen oder potenzielle Unfälle zu vermeiden, können finanzielle Mittel für die Anschaffung von Hilfsmitteln und eventuellen Anpassungen im Wohnraum bereitgestellt werden.  
  1. Zusätzliche Unterstützungsangebote

Zusätzliche Hilfsangebote sollten genauso im Auge behalten werden. Diese umfassen zum Beispiel: 

  • Beratungsdienste: Betroffene und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Beratung durch Pflegeberater:innen. Diese können Ihnen Informationen zu den verfügbaren Leistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsmöglichkeiten bieten und sind damit eine optimale Anlaufstelle für jegliche Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit.

Unterschiede zu anderen Pflegestufen 

Da sich die Pflegestufe 6 am vorletzten Platz und damit bereits am Ende des Spektrums der Pflegestufen befindet weist sie einige Besonderheiten auf. Um diese zu verdeutlichen, wollen wir sie mit ihren benachbarten Stufen gegenüberstellen: 

Pflegestufe 5 vs. Pflegestufe 6: 

  1. Pflegeaufwand: Mit Pflegestufe 5 besteht bereits ein Pflegebedarf von mehr als 180 Monatsstunden. Die fünfte, sechste (und siebte) Stufe unterscheidet sich damit im grundsätzlichen Stundenausmaß nicht mehr voneinander. Der Unterschied zwischen Pflegestufe 5 und 6 liegt hier speziell darin, dass in Stufe 6 von der kontinuierlichen Anwesenheit einer Pflegekraft ausgegangen wird [3]. Das Sozialministerium formuliert dies folgendermaßen: Pflegestufe 6 gilt, wenn „zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.“ [4]  
  2. Pflegegeld: Konkret steht Ihnen bei Pflegestufe 5 eine finanzielle Entlastung von 1.024,20 € zu und bei der sechsten Stufe 1.430,20 € [5].

Pflegestufe 6 vs. Pflegestufe 7: 

  1. Betreuungsaufwand: Wie bereits erwähnt gilt auch für Pflegestufe 7 ein Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat. Sie wird dann relevant „wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt“, [6] so das Sozialministerium. Dies bedeutet, sie ist für Personen mit massiven Bewegungs- und Mobilitätseinschränkungen vorgesehen. 
  2. Pflegegeld: Mit der letzten Stufe besteht das Höchstausmaß an Pflegegeld von 1.879,50 €.

Das Pflegegeld bei Pflegestufe 6 umfasst, wie oben beschrieben, im Vergleich dazu einen Betrag von 1.430,20 € [7]. 

  1. Spezialisierte Pflege: Mit steigender Stufe und vor allem steigendem Grad an Mobilitätseinschränkungen der Betroffenen werden auch spezialisiertere Pflegeleistungen notwendig, die auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst sind. Dies kann auch eine palliative Pflege oder Schmerzmanagement bedeuten.

Fazit 

Pflegestufe 6 unterscheidet sich zusammenfassend von den unteren Stufen in der Intensität und dem Ausmaß an benötigter Pflege und befindet sich an vorletzter Stelle im Stufensystem. Betroffene fallen in diese Einstufung, wenn sie einen außergewöhnlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Monatsstunden aufweisen. Von Pflegestufe 5 unterscheidet sie sich vor allem dadurch, dass eine kontinuierliche und zeitlich nicht planbare Pflege besteht.  

Neben Zuschüssen und individuellen Zusatzentlastungen haben Sie Anspruch auf ein Pflegegeld von 1.430,20 €. Zudem besteht ein vereinfachter Zugang zu Pflegeleistungen und Unterstützungsangeboten, die auf die Situation der betroffenen Person angepasst sind.  

Da dieses hohe Ausmaß an Pflegebedarf nicht nur für die betroffene Person eine psychische Herausforderung darstellt, ist es wichtig, aktiv Beratungs- und Unterstützungsangebote zu nutzen, vor allem wenn Unsicherheiten bestehen oder Sie noch weitere Hilfe benötigen.  

[1] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2023, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 16.11.2023.   

[2] Vgl. ebd.  

[3] Vgl. ebd. 

[4] Ebd.  

[5] Vgl. ebd.  

[6] Ebd.  

[7] Vgl. ebd. 

 

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