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Pflegestufe 2 – Ein Überblick

Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das viele Menschen in Österreich direkt oder indirekt betrifft, sei es durch eigene Erfahrungen oder durch die Betreuung nahestehender Personen. Im Zuge dessen spielen die sogenannten Pflegestufen eine zentrale Rolle. Sie dienen als Orientierungspunkt für die Schwere der Pflegebedürftigkeit und legen fest, welcher Unterstützungsbedarf besteht. In diesem Artikel fokussieren wir uns auf die Pflegestufe 2, um ein tieferes Verständnis für ihre Kriterien, Leistungen und Besonderheiten zu bieten.

Definition: Was ist Pflegestufe 2?

Kriterien zur Einstufung

Um in die Pflegestufe 2 eingestuft zu werden, muss der pflegebedürftige Mensch einen Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden pro Monat, aber weniger als 120 Stunden pro Monat aufweisen [1]. Dieser Zeitrahmen kann variieren, je nach individueller Situation und Art der erforderlichen Pflege.

Info
Anzahl der Bezieher:innen der Pflegestufe 2

Im Jahr 2023 bezogen insgesamt 476 288 Personen in Österreich Pflegegeld. 99 104 von ihnen, bezogen eine Förderung der Pflegestufe 2. Im Verhältnis zu den restlichen sieben Pflegestufen weist jedoch Pflegestufe 1 die größte Anzahl an Pflegegeldbezieher:innen auf (133 748), wobei die Personenanzahl mit der steigender Höhe der Stufen stetig abnimmt.

Vgl. Statistik Austria, „Pflegegeld“, statistik.at, 04.04.2024,
https://www.statistik.at/statistiken/
bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/
bundespflegegeld, 17.05.2024.

Die Einstufung berücksichtigt verschiedene Aspekte der Pflege, darunter:

  • Grundpflege: Dazu gehören Aktivitäten wie Anziehen, Waschen und Ernährung.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Dies umfasst Tätigkeiten wie Kochen, Reinigen und Einkaufen.
  • Mobilisierung: Unterstützung bei Bewegungen, etwa Aufstehen, Gehen oder Positionieren.
Info
Unterschied zu anderen Pflegemodellen

Deutschland ersetzte 2017 die drei Pflegestufen, durch 5 Pflegegrade. Grundlage der Einstufung des Pflegebedarfs ist in diesem Modell nicht mehr der zeitliche Pflegeaufwand, sondern der Grad der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person.
Damit soll u.a. sichergestellt werden, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz die gleichen Versorgungsleistungen zugestanden werden, wie Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Vgl. Wohnen im Alter Internet GmbH, „Pflegegrade 1,2,3,4 & 5 – Pflegestufen und Leistungen 2023“, 2024, wohnen-im-alter.de, https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/pflegefall/pflegegrade, 17.05.2024.

Voraussetzungen und Bedingungen

Für die Zuordnung zur Pflegestufe 2 sind neben dem reinen Zeitaufwand auch andere Faktoren maßgeblich:

  • Medizinischer Befund: Dieser gibt Aufschluss über die Art und Schwere der Erkrankung oder Beeinträchtigung.
  • Selbstständigkeit: Hier wird bewertet, inwiefern die betroffene Person noch in der Lage ist, alltägliche Aufgaben ohne Hilfe zu bewältigen.
  • Soziale Umgebung: Auch die familiäre und soziale Situation spielt eine Rolle bei der Beurteilung.
Tipp
Nutzung von Entlastungsmöglichkeiten

Als Angehörige:r einer Person mit Pflegebedürftigkeit ist es wichtig
Entlastungsmöglichkeiten und Auszeiten aktiv wahrzunehmen. Nutzen Sie Angebote wie Ersatzpflege, Kurzzeit- , oder Urlaubspflege. Mit deren Unterstützung können Sie sich den notwendigen Freiraum schaffen, um sich nach einer Krankheit angemessen auszukurieren, wichtige Termine und Verpflichtungen wahrzunehmen oder auch eine Auszeit zu nehmen.

Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, „Entlastungs- und Erholungsmöglichkeiten“,
pflege.gv.at, 16.03.2023, https://pflege.gv.at/entlasungs-und-erholungsmoeglichkeiten,
17.05.2024

Zur Einstufung in eine Pflegestufe ist in der Regel ein Gutachten erforderlich. Dieses wird von speziell geschulten Expert:innen erstellt, die sowohl die medizinische als auch die soziale Situation des Betroffenen berücksichtigen.

Info
Geschlechterverhältnis des Pflegegeldbezugs

Im Jahr 2023 wurde 62% des Pflegegeldes von Frauen (294 632), bezogen. Damit machten sie (181 596) den Großteil der geförderten Personen aus. Innerhalb der Pflegestufe 2 zeigt sich ein Verhältnis von 57 % an weiblichen (60 561) Bezieherinnen gegenüber den Männern (38 543), die in diese Pflegestufe fallen.

Vgl. Statistik Austria, „Pflegegeld“, statistik.at, 04.04.2024,
https://www.statistik.at/statistiken/
bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/
bundespflegegeld, 17.05.2024.

Unterschiede zu anderen Pflegestufen

Jede Stufe hat ihre eigenen Kriterien und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Um die Besonderheiten der Pflegestufe 2 besser zu verstehen, ist es hilfreich, sie im Kontext der anderen Pflegestufen zu betrachten.

Info
Wer darf das Pflegegeld beantragen?

Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos als Schreiben oder mittels Formular gestellt werden. Antragsberechtigt sind nicht nur die pflegebedürftigen Personen selbst. Neben ihnen und etwaigen gesetzlichen Vertreter:innen, dürfen auch Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige den Antrag einbringen. Ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes, muss ebenso schriftlich eingereicht werden.

Vgl. Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, „Antrag auf Pflegegeld“, bvaeb.at, n.d.,
https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.842442&portal=
bvaebbportal
&portalTargetGroup=esv_content_
sibling_b, 17.05.2024

Pflegestufe 1 vs. Pflegestufe 2

Pflegestufe 2 – Vergleich zu den Nachbarstufen (tabellarisch)

PflegestufePflegebedarf pro MonatPflegegeldbetrag pro
Monat (netto)
Pflegestufe 1Mehr als 65 Monatsstunden192, 00 Euro
Pflegestufe 2Mehr als 95 Monatsstunden354, 00 Euro
Pflegestufe 3Mehr als 120 Monatsstunden551, 60 Euro

Vgl. Bundeskanzleramt Österreich, „Höhe des Pflegegeldes“, oesterreich.gv.at., 19.
Jänner 2022,
https://www.oesterreich.gv.at/themen/
pflege/4/Seite.360516.html, 17.05.24.

Pflegestufe 1 bezeichnet in der Regel einen geringeren Pflegebedarf im Vergleich zur Pflegestufe 2:

  • Zeitaufwand: Bei Stufe 1 liegt der wöchentliche Pflegeaufwand meist unter 95 Stunden pro Monat, aber bei mehr als 65 Stunden [2].
  • Selbstständigkeit: Personen in Pflegestufe 1 können oft noch viele alltägliche Tätigkeiten allein ausführen und benötigen in erster Linie Unterstützung bei spezifischen Aufgaben.

Im Gegensatz dazu weist Pflegestufe 2 auf einen höheren Pflegebedarf hin, der durch einen erhöhten Zeitaufwand und eine größere Abhängigkeit von Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen gekennzeichnet ist.

Tipp
Kostenfreies Angehörigengespräch

Als pflegender Angehöriger oder pflegende Angehörige stehen Ihnen 10 kostenlose Angehörigengespräche pro Jahr zu. Dieser Anspruch gilt sobald, die zu betreuende Person Pflegegeld bezieht – damit ab Pflegestufe 1. Innerhalb des Gesprächs können Sie etwaige Unsicherheiten klären und Strategien finden, um den Alltagsstress der Pflegesituation leichter zu bewältigen.

Vgl. InCARE, „Hilfreiches zu den Themen: Entlastungsangebote, Pflegegeld,
Pflegekarenz, Familienhospizkarenz, Information und Beratung“, ig-pflege.at, 2023, https://www.ig-pflege.at/downloads/service/
BM_06_Entlastungsangebote_
Beratung_und_Information.
pdf?m=1710080020&, 17.05.2024.

Pflegestufe 2 vs. Pflegestufe 3

Während die Pflegestufe 2 einen moderaten Pflegebedarf darstellt:

  • Zeitaufwand: Bei Stufe 3 liegt der wöchentliche Pflegeaufwand bei über 120 Stunden pro Monat [3].
  • Pflegeintensität: In der Pflegestufe 3 sind die Anforderungen an die Pflege häufig intensiver, beispielsweise durch schwerwiegendere gesundheitliche Einschränkungen oder eine größere Abhängigkeit in der Bewältigung des Alltags.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pflegestufe 2 eine mittlere Position im System der Pflegestufen einnimmt. Sie ist gekennzeichnet durch einen erheblichen, aber nicht extremen Pflegebedarf und erfordert eine entsprechende Unterstützung und Betreuung. Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu kennen, um entsprechende Ressourcen und Unterstützungen gezielt zu nutzen.

Tipp
Förderung sozialer Kontakte

Ob Pflegebedürftigkeit oder nicht, von sozialen Kontakten profitieren sowohl Betroffene als auch Ihre pflegenden Angehörigen. Der Austausch mit anderen, Freundschaften, Hobbies oder Unternehmungen fördern die Lebensqualität und sollten (soweit möglich) nicht aufgrund eines Pflegebedarfs vernachlässigt werden. Im Gegenteil – reger soziale Teilhabe kann den Umgang mit belastenden Situationen erleichtern.

Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 2

Für Personen, die in die Pflegestufe 2 eingestuft werden, gibt es in Österreich eine Reihe von Leistungen und Unterstützungsangeboten. Diese sollen sicherstellen, dass der individuelle Pflegebedarf gedeckt ist und Betroffene eine angemessene Betreuung und Versorgung erhalten.

Monatliche Geldleistungen

Pflegestufe 2 – Ausgaben Pro Pflegestufe (1-3) im Jahr 2023

PflegestufeDurchschnittliche
Pflegegeldbezieher:innen
Durchschnittliche
Ausgaben (in Mio.)
Pflegestufe 1133.748281 Euro
Pflegestufe 299.104384 Euro
Pflegestufe 389.787552 Euro
Gesamt (Pflegestufe 1-7)476.2283,06 (Mrd) Euro

Vgl. Statistik Austria, „statistik.at, 04.04.2024,
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/bundespflegegeld, 17.05.2024

Bei der Pflegestufe 2 haben Betroffene Anspruch auf eine monatliche finanzielle Unterstützung von 354,00 €, um die Kosten für die Pflege und Betreuung zu decken [4]. Dieser Betrag ist dazu gedacht, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu reduzieren und kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, sei es für die Bezahlung eines Pflegedienstes, die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln oder für sonstige pflegebedingte Ausgaben.

Info
Ausgaben 2023

Laut Statistik Austria belaufen sich die Gesamtausgaben für das Pflegegeld des Jahres 2023 auf 3,06 (Mrd) Euro. Speziell für die Pflegestufe 2 wurde eine Summe von 384 Mio. Euro gefördert. Das sind ca. 12 % der Gesamtausgaben. Zum Vorjahr lässt sich ein leichter Anstieg von ca. 6 % erkennen.

Vgl. Statistik Austria, „Pflegegeld“, statistik.at, 04.04.2024,
https://www.statistik.at/statistiken/
bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/
bundespflegegeld, 17.05.2024.

Sachleistungen und Dienste

Neben den Geldleistungen gibt es eine Reihe von Sachleistungen und Diensten, auf die Personen mit Pflegestufe 2 Anspruch haben können:

  • Ambulante Pflegedienste: Professionelle Pflegekräfte, die zu den Betroffenen nach Hause kommen, um bei der Pflege und Betreuung zu helfen.
  • Tages- und Nachtpflege: Angebote, bei denen Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut werden, während sie weiterhin in ihrem Zuhause leben.
  • Pflegehilfsmittel: Unterstützende Geräte und Hilfsmittel, wie z.B. Gehhilfen, Badehilfen oder spezielle Betten, die den Alltag erleichtern.
  • Beratungsdienste: Beratungsstellen und Informationsangebote, die bei Fragen zur Pflege, zu rechtlichen Themen oder zur Antragstellung helfen.

Zusätzliche Unterstützungsangebote

In manchen Fällen können noch zusätzliche Unterstützungsangebote relevant sein:

  • Kurzzeitpflege: Temporäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, z.B. wenn die pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren oder eine Auszeit benötigen.
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Dienste, die bei der Hausarbeit, beim Kochen oder Einkaufen helfen.
  • Therapeutische Angebote: Physiotherapie, Ergotherapie oder andere therapeutische Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Verbesserung der Mobilität und Lebensqualität beitragen.
Tipp
Tipp Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger

Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Österreich wird in den eigenen Vier-Wänden von Angehörigen betreut. Um pflegende Angehörige (und damit auch die pflegebedürftigen Personen) in ihrer Lebenssituation zu unterstützen, wurde als gemeinnütziger Verein die Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger geschaffen.
Sie bietet Informationen, Kurse und Veranstaltungen zu pflegerelevanten Themen mit dem Schwerpunkt der Entlastung der Angehörigen.

Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger“, pflege.gv.at, 18.10.2022,
https://pflege.gv.at/interessengemeinschaft-pflegender-angehoeriger, 17.05.2024.

Übergang von einer Pflegestufe zur Nächsten

Der Zustand einer Person kann sich mit der Zeit verändern, was möglicherweise eine Höherstufung in eine andere Pflegestufe erforderlich macht. Wenn Sie denken, dass der Hilfebedarf gestiegen ist, können Sie eine Neubewertung beantragen. Dies folgt einem ähnlichen Prozess wie die ursprüngliche Antragstellung. Halten Sie jegliche Veränderungen, neue medizinische Berichte und andere relevante Informationen fest, um die Notwendigkeit einer Höherstufung zu betonen.

Fazit

Insgesamt unterstreicht das Pflegestufensystem in Österreich die Bedeutung einer individuellen und bedarfsgerechten Pflege. Um in die Pflegestufe 2 eingestuft zu werden, besteht ein Pflegebedarf zwischen 95 und 120 Stunden pro Monat. Finanziell erhalten Personen dieser Stufe einen Pflegegeldbetrag von 354,00 €.

Tipp
Förderung der Selbstständigkeit

Sie können Ihre:n pflegebedürftige:n Angehörige:n dabei unterstützen, so selbstständig wie möglich zu bleiben, trotz Pflegebedarf. Dies stärkt das Selbstwertgefühl und kann auf beiden Seiten den Alltag erleichtern. Kommunizieren Sie eng miteinander, welche Unterstützungsleistungen wirklich bedurft werden und an welchen Stellen die betroffene Person an sich selbstständig zurechtkommt.

Zusammenfassend ist allerdings festzuhalten, dass die Pflegestufe 2 in Österreich mit einer Vielzahl von Leistungen und Unterstützungsangeboten verbunden ist.  Es ist wichtig, dass Sie sich über die verfügbaren Angebote informieren und sie gezielt in Anspruch zu nehmen, um eine bestmögliche Pflege und Betreuung sicherzustellen. Dazu gehört auch bei Bedarf eine entsprechende Beratungsstelle in Betracht zu ziehen, um etwaige Unklarheiten so früh wie möglich zu klären.

[1] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2023, https://www.sozialministerium.at/
Themen/Pflege/Pflegegeld.html
, 25.10.2023.

[2] Vgl. ebd.

[3] Vgl. ebd.

[4] Vgl. ebd.

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