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Verhinderungspflege Wien

Pflege, Pflege und Betreuung

Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bekannt, ist eine wichtige Dienstleistung von HeldYn, die speziell darauf abzielt, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie aus persönlichen Gründen temporär nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen. Diese Dienstleistung umfasst ein breites Spektrum an Unterstützung, darunter Körperpflege, Hilfe beim Essen, beim Toilettengang und bei Medikamentengaben, sowie Haushaltsdienstleistungen. Zusätzlich zu diesen Leistungen bietet HeldYn individuelle Zeitfenster, die von einer bis zu zwölf Stunden reichen, inklusive Nachtpflege und Nachtbetreuung. Ersatzpflegepersonen übernehmen alle Aufgaben der regulären Pflegeperson und sorgen so für eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Versorgung der pflegebedürftigen Personen. Demenzbegleitung, Ausflüge und Unterhaltungsprogramme sind ebenfalls Teil dieses umfassenden Angebots, um den Bedürfnissen älterer und pflegebedürftiger Personen sowie deren Angehörigen gerecht zu werden.

Einleitung

Beispiel:

Seit einem Schlaganfall vor 2 Jahren hat Frau Karin Beyer die Pflegestufe 4. Sie ist in den Haushalt ihrer Tochter Claudia gezogen. In den Ferien möchte Claudia mit ihrem Mann und ihren drei Kindern für eine Woche in den Urlaub fahren. In dieser Zeit kümmert sich Frau Beyers Sohn um sie. Schon kurz nach der Urlaubsbuchung hat Claudia den Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse eingereicht. So stellt sie die Pflege ihrer Mutter auch während ihrer Abwesenheit sicher.

Die meisten pflegebedürftigen Personen in Österreich werden zu Hause durch nahe Angehörige betreut. Aber was, wenn die Pflegeperson selbst erkrankt, in den Urlaubfahren möchte oder ein paar freie Stunden für einen Arzt oder eine Ärztin- oder Friseurtermin benötigt? In diesem Fall können Sie die Verhinderungspflege, in Österreich spricht man auch von Ersatzpflege, beantragen. Diese ermöglicht den Pflegepersonen eine Erholungszeit.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, dient als befristeter Ersatz für die Hauptpflegeperson. Diese Form der Pflege kommt zum Einsatz, wenn die regulär pflegende Person aufgrund von Umständen wie Krankheit, Urlaub oder Überstunden nicht in der Lage ist, ihre Pflegeaufgaben wahrzunehmen. [1]

Auf dem Bild ist eine junge und alte Frau zu sehen.

Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?

Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Leistungen der Pflegeperson. Der Umfang ist abhängig davon, wie hoch der Pflegebedarf der betroffenen Person ist und wie lange die Pflegeperson abwesend sein wird. Folgende Tätigkeiten können beispielsweise beinhaltet sein:

  • Körperpflege
  • Hilfe beim Essen
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Die Gabe von Medikamenten
  • Haushaltsdienstleistungen

Welche Gründe gibt es für Verhinderungspflege?

Grund für die Verhinderungspflege ist in erster Linie eine Urlaubs- oder Abwesenheitsvertretung. Wenn die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe die Pflege nicht übernehmen kann, greift eine Ersatzpflege.

Österreich

In Österreich sind Sie verpflichtet, Nachweise über den Grund und die Dauer Ihrer Abwesenheit vorzubringen. Als Gründe für die Abwesenheit zählen zum Beispiel:

  • Familiäre Erfordernisse (Urlaub, Hochzeiten usw.)
  • Schulungsmaßnahmen
  • Dienstliche Verpflichtungen

Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Österreich

Die Pflegeperson muss ein naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person sein und diese mindestens ein Jahr lang überwiegend gepflegt und dafür Pflegegeld erhalten haben. Sie müssen also die Hauptpflegeperson sein, um die Ersatzpflege beantragen zu können. Die pflegebedürftige Person muss mindestens die Pflegestufe 3 haben. Eine Ausnahme wird für pflegebedürftige Personen mit einer nachgewiesenen Demenzerkrankung oder minderjährige pflegebedürftige Personen gemacht. Hierbei kann man schon ab der Pflegestufe 1 eine Ersatzpflege beantragen. [2]

Als nahe Angehörige der Pflegeperson gelten:

  1. Verwandte in gerader Linie
  2. Partner:in
  3. Kinder, Wahlkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
  4. Geschwister und deren Ehepartner
  5. Schwiegerkinder (Schwiegersohn, Schwiegertochter)
  6. Neffen und Nichten [2]

In Österreich gilt für die Zuwendung einer Ersatzpflege außerdem eine Einkommensgrenze. Die Ersatzpflege wird also nur gewährt, wenn das Einkommen der Hauptpflegeperson eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Das zugelassene maximale monatliche Nettogesamteinkommen der Pflegeperson ist abhängig vom Grad der Pflegestufe der pflegebedürftigen Person und beträgt:

Bei Pflegestufe 15: 2.000 Euro [3]

Bei Pflegestufe 6 und 7: 2.500 Euro [3]

Ist die Hauptpflegeperson unterhaltsberechtigt, greift eine Erhöhung um 400 Euro auf 2.400 Euro in der Pflegestufe 1 bis 5 und auf 2.900 Euro in der Pflegestufe 6 und 7. [3]

Ist die Hauptpflegeperson selbst nachweislich behindert und unterhaltsberechtigt, beträgt die Erhöhung 600 Euro. Die Einkommensgrenze liegt also bei 2.600 Euro in den Pflegestufen 1 bis 5 und bei 3.100 Euro in den Pflegestufen 6 und 7. [3]

Es gibt jedoch Einnahmequellen, die nicht zu anrechenbarem Einkommen zählen, nämlich:

  • Geldleistungen wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung
  • Sonderzahlungen
  • Versehrtenrenten und vergleichbare Leistungen
  • Familienbeihilfen
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Schüler- und Studienbeihilfen
  • Wohnbeihilfen
  • Leistungen nach den Mindestsicherungsgesetzen oder vergleichbare Leistungen

Wo können Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen?

Zur Unterscheidung: Mit einem Antrag beantragen Sie im Voraus oder aber auch rückwirkend die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege. Im Anschluss an die Pflegevertretung müssen Sie noch eine Abrechnung mit dem Sozialministeriumsservice durchführen, um sich die angefallen Kosten erstatten zu lassen. Oft wird fälschlicherweise auch bei der Abrechnung von einem Antrag gesprochen.

Österreich

Sie reichen das Antragsformular beim Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen ein. Sie können dies auch online tun. Wichtig: Sie müssen den Antrag spätestens 12 Monate nach der Pflegeverhinderung stellen. [3]

Folgende Dokumente müssen Sie dem Antrag beilegen:

  • Einkommensnachweise der Hauptpflegeperson
  • Nachweis über die Kosten der Ersatzpflege
  • Erklärung darüber, dass private Hilfe in Anspruch genommen wurde
  • Ggf. ein Nachweis über das Vorliegen einer Demenzerkrankung durch einen Befundbericht

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Österreich sieht keine stundenweise Ersatzpflege vor. Die Verhinderungspflege wird in Österreich nur tageweise gewährt.

Was ist tageweise Verhinderungspflege?

Anders als in Deutschland wird in Österreich die Ersatzpflege automatisch tageweiseausgeführt, dies bedeutet, dass die Dauer der Verhinderungspflege für betroffene Person nur in Tagen gerechnet werden kann.

Wer darf Verhinderungspflege machen?

Ersatzpflegepersonen können nahe Verwandte, Nachbarn, Freunde, ehrenamtlich Tätige oder professionelle Pflegedienstleister:in sein.

Wo darf die Verhinderungspflege stattfinden?

Die Verhinderungspflege kann entweder im Zuhause der pflegebedürftigen Person stattfinden oder stationär in einem Pflegeheim.

Wie sieht es mit den Kosten bezüglich der Verhinderungspflege aus?

Wie hoch sind die Erstattungen für die Verhinderungspflege?

Die Höhe der finanziellen Unterstützung beträgt pro Jahr maximal:

  • Bei Pflegegeld der Stufe 3: 1.200 Euro [3]
  • Bei Pflegegeld der Stufe 4: 1.400 Euro [3]
  • Bei Pflegegeld der Stufe 5: 1.600 Euro [3]
  • Bei Pflegegeld der Stufe 6: 2.000 Euro [3]
  • Bei Pflegegeld der Stufe 7: 2.200 Euro [3]

Ist die pflegebedürftige Person nachweislich an Demenz erkrankt oder minderjährig, gelten die folgenden maximalen Zuwendungen:

  • Bei Stufe 1–3: 1.500 Euro [3]
  • Bei Stufe 4: 1.700 Euro [3]
  • Bei Stufe 5: 1.900 Euro [3]
  • Bei Stufe 6: 2.300 Euro [3]
  • Bei Stufe 7: 2.500 Euro [3]

Auf dem Bild ist ein Sparschwein zu sehen.

Ist Verhinderungspflege steuerfrei? 

Die Ersatzpflege ist steuerfrei.

Ab wann gilt bei der Verhinderungspflege eine Meldepflicht?

Es gibt keine Meldepflicht für die Erstattungen der Verhinderungspflege.

Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?

Sie können den Leistungsbetrag der Verhinderungspflege um bis zu 806 Euro aus den Mitteln der Kurzzeitpflege aufstocken. Dieses Geld können Sie dann nicht mehr für die Kurzzeitpflege verwenden. Damit ergibt sich als neuer Betrag für die Verhinderungspflege die Summe von 2.418 Euro im Jahr. [4]

Gut zu wissen: Umgekehrt können Sie auch die Kurzzeitpflege um bis zu 806 Euro aus Leistungen aus der Verhinderungspflege aufstocken. Die Verhinderungspflege kürzt die Pflegekasse dann entsprechend. [4]

Wird während der Verhinderungspflege weiter Pflegegeld gezahlt?

Sie erhalten während der Ersatzpflege Ihr Pflegegeld im üblichen Umfang weiter.

Auf dem Bild ist ein Taschenrechner und Geld zu sehen.

Wie viel Stundenlohn erhält die Ersatzpflegeperson für die Verhinderungspflege?

Hierbei geht der Pflegebedürftige in der Regel in Vorleistung und bekommt die Kosten gegen einen Nachweis erstattet.

Kann man sich Verhinderungspflege ansparen?

Nein. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich verfällt der Anspruch auf Verhinderungspflege am Ende des Kalenderjahres. Es ist jedoch möglich, die Ersatzpflege für kürzere Zeiträume zu beantragen (also zum Beispiel für jeweils eine Woche in vier verschiedenen Monaten) oder für eine längere Zeit am Stück (zum Beispiel vier zusammenhängende Wochen).

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

In Österreich gibt es keine Unterscheidung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Beides ist unter dem Begriff der Ersatzpflege zusammengefasst.

Wie lange kann Ersatzpflege in Anspruch genommen werden?

Die Ersatzpflege wird für höchstens 4 Wochen, also 28 Tage, pro Kalenderjahr gewährt. Die Verhinderung muss mindestens 7 Tage andauern (oder 4 Tage, wenn die pflegebedürftige Person demenzkrank oder minderjährig ist). [5]

Beispiel: Sie pflegen Ihren Vater, der aufgrund eines Unfalls körperlich eingeschränkt ist. Sie möchten für 5 Tage wegfahren. In diesem Fall können Sie keine Ersatzpflege in Anspruch nehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Verhinderungspflege (FAQ)

1.Was ist der Hauptzweck der Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine befristete Lösung, die eingesetzt wird, wenn die Hauptpflegeperson aus Gründen wie Krankheit, Urlaub oder Überstunden vorübergehend an der Pflege gehindert ist. [1]

2.Welche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege erfüllt sein?

In Österreich muss die Hauptpflegeperson ein naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person sein, dieser mindestens ein Jahr lang überwiegend Pflege geleistet und Pflegegeld erhalten haben. Zudem muss die pflegebedürftige Person mindestens die Pflegestufe 3 aufweisen, außer bei Vorliegen einer Demenzerkrankung oder bei Minderjährigen, wo bereits ab Pflegestufe 1 Ersatzpflege beantragt werden kann.

3.Wie wird die Verhinderungspflege finanziert und welche Einkommensgrenzen gelten?

Die Ersatzpflege ist abhängig vom Einkommen der Hauptpflegeperson. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die je nach Pflegestufe der betroffenen Person variieren. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für unterhaltsberechtigte oder behinderte Hauptpflegepersonen.

4.Wie und wo kann man Verhinderungspflege beantragen?

Der Antrag auf Verhinderungspflege wird beim Sozialministeriumsservice in Österreich eingereicht, entweder persönlich oder online. Dem Antrag müssen verschiedene Nachweise, unter anderem über das Einkommen der Hauptpflegeperson und die Kosten der Ersatzpflege, beigefügt werden.

5.Was unterscheidet die Verhinderungspflege von der Kurzzeitpflege und wie lange kann sie in Anspruch genommen werden?

In Österreich gibt es keine Unterscheidung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, beide fallen unter den Begriff der Ersatzpflege. Die Ersatzpflege kann für maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wobei die Verhinderung mindestens 7 Tage (oder 4 Tage bei Demenzkranken oder Minderjährigen) andauern muss.

Zusammenfassung

In Österreich bietet die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, eine zeitlich begrenzte Vertretung für Hauptpflegepersonen. Dies ist relevant, wenn die Pflegeperson, wie im Fall von Claudia, die ihre Mutter Karin Beyer pflegt, durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert ist. Die Ersatzpflegeperson übernimmt in dieser Zeit alle notwendigen Pflegeleistungen, die je nach Bedarf der pflegebedürftigen Person variieren können.

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss die Hauptpflegeperson ein naher Angehöriger sein und die pflegebedürftige Person mindestens ein Jahr lang hauptsächlich gepflegt haben. Die pflegebedürftige Person muss mindestens die Pflegestufe 3 aufweisen, wobei Ausnahmen für Personen mit Demenzerkrankungen oder Minderjährige bestehen, die bereits ab Pflegestufe 1 Ersatzpflege beantragen können.

In Österreich sind Einkommensgrenzen für die Gewährung der Ersatzpflege zu beachten. Diese hängen vom Pflegegrad der betroffenen Person ab und es gibt Sonderregelungen für unterhaltsberechtigte oder behinderte Hauptpflegepersonen. Anträge auf Verhinderungspflege werden beim Sozialministeriumsservice eingereicht, wobei verschiedene Dokumente, wie Einkommensnachweise und Nachweise über die Kosten der Ersatzpflege, erforderlich sind.

Die Verhinderungspflege wird in Österreich nur tageweise gewährt und kann für maximal vier Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Die finanzielle Unterstützung variiert je nach Pflegestufe und speziellen Bedingungen der pflegebedürftigen Person. Während der Ersatzpflege wird das Pflegegeld weiterhin ausgezahlt.

Quellen:

[1] Röder, N. & Hofheinz, M-A. (2023). Verhinderungspflege. https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/ (Abgerufen: 06.12.2023)

[2] Bundesministerium. (2018). Angehörigenpflege in Österreich. https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=664 (Abgerufen: 06.12.2023)

[3] Sozialministeriumservice. (o. D.). Unterstützung für pflegende Angehörige und Zuwendung für Pflegekurse. https://www.sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Pflegeunterstuetzungen/Pflegende_Angehoerige/Unterstuetzung_fuer_pflegende_Angehoerige.html (Abgerufen: 06.12.2023)

[4] Stangl, S. & Hofheinz, M-A. (2023). Kurzzeitpflege. https://www.pflege.de/altenpflege/kurzzeitpflege/ (Abgerufen: 06.12.2023)

[5] Pflegeinfo. (o. D.). Finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege. https://www.pflegeinfo-ooe.at/finanzielles-und-rechtliches/zusch%c3%bcsse-und-f%c3%b6rderungen/finanzielle-unterstu-tzung-fu-r-ersatzpflege (Abgerufen: 06.12.2023)

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