INHALT
Einleitung
Welche Voraussetzungen muss man für die Kurzzeitpflege erfüllen?
Welche Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege?
Für wen ist die Kurzzeitpflege geeignet?
Gibt es spezielle Kurzzeitpflege für Menschen mit einer Demenzerkrankung?
Ist Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe möglich?
Was passiert, wenn kein Kurzzeitpflegeplatz frei ist?
Wie stelle ich einen Antrag auf Kurzzeitpflege?
Wer übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege?
Ist Kurzzeitpflege auch zu Hause möglich?
Muss die Kurzzeitpflege immer in einer Pflegeeinrichtung erfolgen?
Welche Unterlagen werden für eine Kurzzeitpflege benötigt?
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Kann man sich die Leistungen der Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege anrechnen lassen?
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Übergangspflege?
Welche Vorteile hat die Kurzzeitpflege?
Welche Nachteile hat die Kurzzeitpflege?
Welche Alternativen gibt es zur Kurzzeitpflege?
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kurzzeitpflege Wien
Zusammenfassung
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte, stationäre Pflegeform, die besonders dann in Anspruch genommen wird, wenn die häusliche Pflege temporär nicht möglich ist, wie beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub der Pflegepersonen. HeldYn bietet flexible Pflegeleistungen, die sowohl eine stundenweise Betreuung als auch umfassende Unterstützung einschließen. Diese Dienste umfassen Körperpflege, Demenzbegleitung, Besorgungen und medizinisch-pflegerische Leistungen wie Wundversorgung, Stomaversorgung, Infusionstherapie, Port-A-Cath Nadel Wechsel, PEG–Sonde an- bzw. abhängen, Medikamente verabreichen, Blutzuckerkontrolle, Magensonde setzen bzw. Wechseln, Tracheostoma absaugen und Katheterwechsel. Während Kurzzeitpflege in der Regel in stationären Einrichtungen stattfindet, betont HeldYn die Möglichkeit der Pflege zu Hause als Alternative, um den Bedarf an Kurzzeitpflege zu reduzieren. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankungen, für die spezialisierte Pflegeeinrichtungen verfügbar sind. Kurzzeitpflege dient nicht nur als temporäre Lösung, sondern auch als Möglichkeit für Familien, verschiedene Pflegeeinrichtungen zu ‘testen’, insbesondere wenn eine dauerhafte Pflege notwendig wird.
Einleitung
Kurzzeitpflege ist eine Form der zeitweisen stationären Pflege. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege durch eine kurzfristige Veränderung nicht gewährleistet werden kann. Beispielsweise, wenn Pflegepersonen krank oder im Urlaub sind, weil die pflegebedürftige Person für eine gewisse Zeit eine besonders umfangreiche pflegerische Unterstützung benötigt oder weil die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist.
Beispiel: Frau Lehmann ist nach einem Reitunfall von der Hüfte abwärts gelähmt. Bereits während ihres Krankenhausaufenthaltes leitet ihr Mann zu Hause erste Umbaumaßnahmen ein, um das Umfeld barrierefrei zu gestalten. Jedoch können die Arbeiten nicht rechtzeitig zu Frau Lehmanns Entlassung abgeschlossen werden. Damit Frau Lehmann auch in der Übergangszeit gut betreut werden kann, nimmt sie eine Kurzzeitpflege von 3 Wochen in Anspruch. Anschließend kann sie in ihr umgebautes Zuhause zurückkehren.
Beispiel: Herr Köhler hat Lungenkrebs im fortgeschrittenen Stadium und wird zu Hause von seiner Tochter betreut. Als diese an Corona erkrankt, zieht Herr Köhler bis zu ihrer vollständigen Genesung in eine Pflegeeinrichtung.
Welche Voraussetzungen muss man für die Kurzzeitpflege erfüllen?
In Österreich unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Kurzzeitpflege je nach Bundesland. Dementsprechend ist es empfehlenswert sich direkt bei der zuständigen Informationsstelle (z.B. in Wien der FSW – Fonds Soziales Wien) zu erkundigen. Grundsätzlich setzen einige Bundesländer die Zahlung eines Pflegegeldbetrages voraus, jedoch kann es auch vorkommen, dass eine finanzielle Förderung nicht an die Kurzzeitpflege gekoppelt ist.
Welche Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege?
Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegerische und medizinische Versorgung der pflegebedürftigen Person stationär gewährleistet. Die Leistungen umfassen dabei:
- Unterkunft und Verpflegung
- Grundpflege (z.B. Hilfe bei Körperpflege, An- und Umziehen, Toilettengang und Nahrungsaufnahme)
- Behandlungspflege, die ausschließlich von Pflegefachkräften vorgenommen wird (z.B. Überwachung von Beatmungsgeräten und Verabreichen von Spritzen, Infusionen etc.)
- Teilnahme an Beschäftigungs- und Freizeitprogrammen der Pflegeeinrichtung
Für wen ist die Kurzzeitpflege geeignet?
Kurzzeitpflege ist für jede pflegebedürftige Personen geeignet, die durch eine plötzliche Veränderung einen Bedarf an Pflege aufweist. Wie bereits angemerkt kann die Notwendigkeit dieser verschiedenste Ursachen haben, folgend finden Sie einige Beispiele, wann eine Kurzzeitpflege auf jeden Fall sinnvoll erscheint:
- Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha
- Bei plötzlich auftretender hoher Pflegebedürftigkeit
- Um das Zuhause der pflegebedürftigen Person nach ihren Bedürfnissen umbauen zu können
- Wenn die pflegenden Angehörigen krank werden
- Wenn die pflegenden Angehörigen eine Pause von der Pflege benötigen
- Um bei einem hohen Pflegebedarf auszuprobieren, ob man sich das Leben in einer Pflegeeinrichtung vorstellen kann
Gibt es spezielle Kurzzeitpflege für Menschen mit einer Demenzerkrankung?
Für die Pflege von Menschen mit einer dementiellen Erkrankung gibt es mittlerweile zahlreiche stationäre Pflegeeinrichtungen, welche sich auf die individuelle Versorgung von demenzerkranken Menschen konzentriert haben. Suchen Sie speziell nach gerontopsychiatrischen Pflegestationen oder -Einrichtungen. Zwar bieten nicht alle, aber dennoch einige dieser spezialisierten Einrichtungen auch Kurzzeitpflege an.
Gerade die Pflege und Betreuung demenzerkrankter Menschen kostet die pflegenden Angehörigen viel Kraft und kann auf Dauer äußerst herausfordernd sein. Dementsprechend ist es besonders wichtig, dass pflegende Angehörige von Menschen mit einer dementiellen Erkrankung auch auf die eigene Gesundheit schauen und sich Phasen der Erholung einplanen.
Ein sicheres Gefühl sowie die Gewährleistung einer guten Pflege ist die Grundlage für eine entspannte Auszeit. Achten Sie deshalb bei der Wahl der Pflegeeinrichtung auf folgende Punkte:
- Eine angenehme Atmosphäre
- Genügend Personal
- Qualifizierte und freundliche Betreuer:innen
- Ausreichend Raum für Bewegung
- Eine permanente Betreuung (insb., bei Fluchttendenzen)
- Sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten
- Orientierungshilfen (z.B. farbliche Leitsysteme)
- Eine nächtliche Betreuung (insb., bei gestörtem Tag-Nacht-Verhalten)
- Fürsorgliche Beobachtung des Ess- und Trinkverhaltens, um eine Dehydrierung oder Mangelernährung auszuschließen.
Sollte bei der demenzerkrankten Person bereits eine sehr hoher Pflegestufe vorliegen, welche die häusliche Pflege immer schwieriger macht, so kann eine Kurzzeitpflege eine gute Möglichkeit sein, um eine Pflegeeinrichtung besser kennenzulernen und mal “hineinzuschnuppern”.
Ist Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe möglich?
Ja/Nein. Die Kriterien einer Kurzzeitpflege sind je nach Bundesland verschieden. So kann es sein, dass manche Bundesländer eine Pflegestufe voraussetzen, während andere auch Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe anbieten.
Was passiert, wenn kein Kurzzeitpflegeplatz frei ist?
In Österreich ist die Kurzzeitpflege an einen freien Kurzzeitpflegeplatz gekoppelt. Sollte es keinen freien Platz geben, ist es unter Umständen möglich, eine andere Form der Pflege in Anspruch zu nehmen. Erkundigen Sie sich hierbei direkt bei er zuständigen Informationsstelle in Ihrem Bundesland.
Wie stelle ich einen Antrag auf Kurzzeitpflege?
Ein entsprechendes Antragsformular für Kurzzeitpflege finden Sie in Österreich bei den zuständigen Bundesländerstellen. Je nach Bundesland sind diese wiederum verschieden, folgend eine Auflistung der Stellen:
- Niederösterreich: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationsförderung
- Burgenland: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 Referat Sozialleistungen
- Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 Gesundheit und Pflege
- Salzburg: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3 Soziales
- Steiermark: Bezirkshauptmannschaft
- Oberösterreich: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales
- Tirol: Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales
- Vorarlberg: Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Soziales
- Wien: Fond Soziales Wien – FSW
Wer übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege?
In Österreich ist die Kurzzeitpflege eine wichtige Komponente des Pflegesystems. Sie bietet temporäre Unterstützung für pflegebedürftige Personen sowie Entlastung für pflegende Angehörige. Die Kostenübernahme für diese Pflegeform ist durch ein Zusammenspiel von öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen geregelt.
Hauptverantwortlich für die Finanzierung der Kurzzeitpflege sind die Bundesländer und die Sozialversicherungsträger. Jedes Bundesland in Österreich hat eigene Richtlinien und Zuschüsse für die Kurzzeitpflege, die auf den individuellen Bedarf und die finanzielle Situation der Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Diese Zuschüsse können die Kosten für den Pflegeplatz in einer Einrichtung teilweise oder vollständig decken, abhängig von der Pflegestufe und dem Einkommen der betroffenen Person.
Neben den Länderzuschüssen spielt die Sozialversicherung eine wichtige Rolle. Pflegebedürftige, die eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Unterstützung erhalten. Diese kann als Zuschuss zur Deckung der Pflegekosten oder als Sachleistung in Form von Pflegediensten gewährt werden.
Des Weiteren können Personen mit Pflegegeldanspruch einen Teil ihres Pflegegeldes für die Kurzzeitpflege verwenden. Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung, die darauf abzielt, die zusätzlichen Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, teilweise zu kompensieren. Es ist jedoch zu beachten, dass das Pflegegeld allein oft nicht ausreicht, um die Gesamtkosten der Kurzzeitpflege zu decken.
Privatpersonen müssen sich in der Regel an den Kosten beteiligen, insbesondere wenn ihr Einkommen oder Vermögen eine bestimmte Grenze überschreitet. In solchen Fällen werden die Kosten anteilig oder vollständig privat getragen. Dies kann für manche Familien eine finanzielle Herausforderung darstellen.
Ist Kurzzeitpflege auch zu Hause möglich?
Nein. Eine Kurzzeitpflege zu Hause ist in Österreich nicht möglich.
Muss die Kurzzeitpflege immer in einer Pflegeeinrichtung erfolgen?
Nein. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei autistischen jungen Erwachsenen, kann die Kurzzeitpflege auch stationär in einer anderen Form von Wohneinrichtungen erfolgen.
Welche Unterlagen werden für eine Kurzzeitpflege benötigt?
In fast allen österreichischen Bundesländern benötigen Sie folgenden Unterlagen:
- Meldezettel der pflegebedürftigen Person oder der Pflegeperson
- Rechnung und Zahlungsbestätigung der Pflegeeinrichtung
- Einkommensnachweise der pflegebedürftigen Person
- Der letztgültige Pflegenachweis
- ggf. eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer dementiellen Erkrankung
Einige Bundesländer fordern zusätzlich noch eine ärztliche Bestätigung darüber, weshalb eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Während die Verhinderungspflege privat organisiert ist und oftmals im häuslichen Umfeld stattfindet, findet die Kurzzeitpflege in aller Regel immer in einer stationären Einrichtung statt.
Verhinderungspflege ist privat organisiert und erfolgt in der Regel im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. Sie kann stunden- oder tageweise erfolgen. Die Verhinderungspflege wird häufig bei planbaren Ausfällen der Pflegeperson genutzt, beispielsweise, wenn diese in den Urlaub fährt. Je nach Bundesland gibt es können die diesbezüglichen Förderungen variieren.
Kurzzeitpflege erfolgt immer stationär in einer Einrichtung. Sie kann nur tageweise genutzt werden. Meist wird sie aufgrund eher kurzfristiger Notsituationen beantragt, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einem kurzfristig gestiegenen Pflegebedarf oder bei Krankheit der Pflegeperson. Je nach Bundesland gibt es können die diesbezüglichen Förderungen variieren.
Kann man sich die Leistungen der Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege anrechnen lassen?
Ja. So lassen sich die Leistungen der Kurzzeitpflege auf bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöhen. Umgekehrt lassen sich auch die Leistungen der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege anrechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Übergangspflege?
Übergangspflege ist eine Form der Kurzzeitpflege. Sie ist nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsklinik möglich, wenn die Versorgung und Pflege zu Hause nicht gewährleistet werden kann und notwendige Leistungen nicht erbracht werden können. Der Kostenträger ist in diesem Fall die Krankenkasse. Sie gewährt häusliche Pflege oder eine Haushaltshilfe. In Österreich gelten hierbei unterschiedliche, je nach Bundesland andere, Richtlinien.
Welche Vorteile hat die Kurzzeitpflege?
Grundsätzlich liegen die Vorteile der Kurzzeitpflege in der Abwechslung und Entlastung zum Pflegealltag:
Sie hilft dabei, Krisensituationen zu bewältigen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Hier verschafft die Kurzzeitpflege dem pflegebedürftigen Menschen und seinen Angehörigen Zeit, um die häusliche Pflege zu organisieren, Umbaumaßnahmen einzuleiten usw.
Sie entlastet pflegende Angehörige zeitlich und emotional, sodass diese die Möglichkeit haben, sich zu regenerieren. Während ihrer Abwesenheit ist die pflegerische und medizinische Versorgung der pflegebedürftigen Person in einer entsprechenden Einrichtung gewährleistet.
Durch die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege können Familien auch bestimmte Pflegeeinrichtungen „ausprobieren“. Dies kann hilfreich sein, wenn man aufgrund einer hohen Pflegebedürftigkeit über eine Langzeitpflege nachdenken muss.
Die Kurzzeitpflege ist finanziell gefördert. Außerdem können Sie die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren. So sind höhere Fördergelder möglich.
Welche Nachteile hat die Kurzzeitpflege?
Nachteile der Kurzzeitpflege sind der kurzzeitige Umfeldwechsel (insb., für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung), eine möglicherweise unpassende Pflegeeinrichtung oder aber die langen Warte- und Fahrzeiten.
Da die Kurzzeitpflege nicht zu Hause stattfinden darf, muss sich die pflegebedürftige Person an ein neues Umfeld gewöhnen. Gerade bei demenzerkrankten Menschen kann dies zu Problemen führen. Einerseits muss sich die pflegebedürftige Person dem Takt der Pflegeeinrichtung anpassen, andererseits steht kurz nach dem Einleben schon wieder der Auszug an.
Beliebte Pflegeeinrichtungen haben oft lange Wartelisten für Kurzzeitpflegeplätze. Angehörige müssen häufig lange Fahrtwege in Kauf nehmen, wenn sie die pflegebedürftige Person während der Kurzzeitpflege besuchen möchten.
Welche Alternativen gibt es zur Kurzzeitpflege?
Es gibt verschiedene Wege, wie pflegende Angehörige für Entlastung sorgen können. Im akuten Notfall können sie über folgende Möglichkeiten nachdenken:
- Die privat organisierte Verhinderungspflege, die auch rückwirkend beantragt werden kann;
- Die ambulante Versorgung durch einen häuslichen Pflegedienst;
- Die Versorgung durch andere Angehörige ohne Förderung der Krankenkasse.
Für regelmäßige Entlastung kann zum Beispiel die Tagespflege oder Nachtpflege sorgen. Dies ist eine teilstationäre Betreuung. Die pflegebedürftige Person wird für einige Stunden in der Woche in einer Tagespflegeeinrichtung betreut, lebt aber grundsätzlich Zuhause. Auch eine stundenweise Betreuung oder ein ambulanter Pflegedienst könne pflegende Angehörige entlasten.
Auch eine stundenweise Verhinderungspflege kann für kurze Auszeiten sorgen. Wenn die Pflegeperson weniger als 8 Stunden abwesend ist, wird weder das Pflegegeld gekürzt noch ein Tag vom Zeitkontingent der Verhinderungspflege abgezogen.
Sollten Sie sich mit der häuslichen Pflege eines:r Angehörigen dauerhaft überlastet oder überfordert fühlen, sollten sie die bestehende Pflegesituation vielleicht einmal überdenken und gegebenenfalls eine stationäre Unterbringung in Betracht ziehen. Eine Kurzzeitpflege dabei die Möglichkeit bieten, eine passende Pflegeeinrichtung besser kennen zu lernen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kurzzeitpflege Wien
1. Welche Voraussetzungen müssen für die Kurzzeitpflege erfüllt sein?
Die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland in Österreich. Generell kann eine Pflegestufe erforderlich sein, aber manche Bundesländer bieten auch Unterstützung ohne Pflegestufe.
2. Welche Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege?
Zu den Leistungen gehören Unterkunft, Verpflegung, Grund- und Behandlungspflege sowie Teilnahme an Freizeitprogrammen der Einrichtung.
3. Für wen eignet sich Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist für Personen geeignet, die aufgrund plötzlicher Veränderungen wie Krankenhausaufenthalte, hoher Pflegebedürftigkeit oder Umbaumaßnahmen zuhause vorübergehend stationäre Pflege benötigen.
4. Gibt es spezielle Kurzzeitpflege für Menschen mit Demenz?
Ja, einige Pflegeeinrichtungen bieten spezialisierte Kurzzeitpflege für demenzerkrankte Personen an, insbesondere in gerontopsychiatrischen Stationen.
5. Wer übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege?
Die Kostenübernahme erfolgt durch die Bundesländer, Sozialversicherungsträger, und zum Teil durch die Betroffenen selbst, abhängig von deren finanzieller Lage.
6. Wie stelle ich einen Antrag auf Kurzzeitpflege?
Antragsformulare sind bei den zuständigen Landesbehörden erhältlich. Die genauen Stellen variieren je nach Bundesland.
Zusammenfassung
Kurzzeitpflege in Österreich bietet temporäre stationäre Unterstützung für Menschen, die aufgrund kurzfristiger Veränderungen, wie Krankheit der Pflegeperson oder Umbaumaßnahmen im Zuhause, nicht zuhause gepflegt werden können. Sie ist ideal für Fälle wie Frau Lehmann, die nach einem Unfall nicht sofort nach Hause kann, oder Herr Köhler, dessen pflegende Tochter erkrankt ist.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege variieren je nach Bundesland. Oft ist die Zahlung eines Pflegegeldes eine Voraussetzung, aber manchmal ist auch ohne Pflegegeld eine finanzielle Förderung möglich. Zu den Leistungen der Kurzzeitpflege gehören Unterkunft, Verpflegung, Grund- und Behandlungspflege sowie die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen. Spezialisierte Pflegeeinrichtungen bieten auch Unterstützung für Menschen mit Demenzerkrankungen an.
Kurzzeitpflege eignet sich besonders nach Krankenhausaufenthalten, bei plötzlich erhöhtem Pflegebedarf oder für Umbaumaßnahmen im Haus der pflegebedürftigen Person. Sie ist auch eine Option, um zu prüfen, ob ein dauerhafter Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung infrage kommt.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden durch ein Zusammenspiel von öffentlichen und privaten Finanzquellen gedeckt. Die Bundesländer und Sozialversicherungsträger sind hauptsächlich für die Finanzierung verantwortlich, wobei die Unterstützung auf den individuellen Bedarf und die finanzielle Situation der pflegebedürftigen Person abgestimmt ist. Pflegebedürftige und ihre Familien müssen sich jedoch häufig an den Kosten beteiligen, insbesondere wenn ihr Einkommen oder Vermögen eine bestimmte Grenze überschreitet.
Anträge für die Kurzzeitpflege sind bei den entsprechenden Bundesländerstellen zu stellen. Wichtige Unterlagen umfassen Meldezettel, Einkommensnachweise und Pflegenachweise. Im Vergleich zur Verhinderungspflege, die privat organisiert und oft im häuslichen Umfeld stattfindet, ist die Kurzzeitpflege immer stationär. Sie bietet neben der Versorgung der Pflegebedürftigen auch eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige.