Pflege

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Stundenweise Pflege
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Stundenweise Pflege

Stundenweise Betreuung hilft bedürftigen Personen und entlastet ihre Angehörige. Sie kann zur ambulanten Pflege und zur 24-Stunden-Pflege abgegrenzt werden und ist eine Unterstützung für Betroffene, die ein wenig Hilfe im Alltag, aber noch keine großen pflegerischen Leistungen benötigen.

Für einige Stunden in der Woche kommt eine Betreuungskraft zur hilfsbedürftigen Person nach Hause. So erhält diese die nötige Hilfe und kann gleichzeitig noch zu Hause wohnen bleiben.

Beispiel 1: Frau Westermann hat durch ihr Rheuma den Pflegegrad 1. Längere Wege fallen ihr zunehmend schwer. Außerdem steht ihre Waschmaschine im Keller. Frau Westermann entscheidet sich für eine stundenweise Betreuung. Zweimal in der Woche kommt eine junge Frau zu Frau Westermann, kümmert sich um ihre Wäsche, begleitet sie zum Einkaufen und spielt mit ihr Gesellschaftsspiele

Beispiel 2: Herr Glasner ist dement und hat Weglauftendenzen entwickelt. Seine Tochter empfindet die permanente Pflege mittlerweile als sehr belastend und organisiert für einen Nachmittag in der Woche eine stundenweise Betreuung, um einmal durchatmen zu können. So möchte sie den Umzug ihres Vaters in eine vollstationäre Einrichtung noch eine Weile hinauszögern.

FÜR WEN IST STUNDENWEISE PFLEGE GEEIGNET?

Eine stundenweise Betreuung eignet sich besonders für Personen, die

  • noch kein hohes Pflegebedürfnis haben;
  • weiterhin gern zu Hause wohnen möchten;
  • Unterstützung im Haushalt benötigen;
  • Begleitung zu Terminen und Behördengängen brauchen;
  • sich Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen wünschen;
  • gern Veranstaltungen und Ausflüge besuchen;
  • sonst vereinsamen würden.

WELCHE LEISTUNGEN BIETET DIE STUNDENWEISE PFLEGE?

Den genauen Umfang der Leistungen der stundenweisen Pflege sprechen Sie in der Regel individuell mit der Betreuungsperson ab.

Prinzipiell sind aber folgende Bereiche möglich:

GRUNDPFLEGE

Die Betreuungskraft hilft bei der Grundpflege mit der gewohnten Pflege- und Hygieneroutine. Sie kann beim Waschen und Ankleiden behilflich sein, bei der Mund- und Zahnpflege, beim Gang zur Toilette und bei Bedarf auch bei der Nahrungsaufnahme unterstützen.

HAUSHALT

Eine Betreuungskraft ist kein Reinigungsservice und kümmert sich im Haushalt nur um die vereinbarten Bereiche. Dies können vor allem körperlich anstrengende Tätigkeiten wie die Wäsche, das Kochen und Abspülen oder Gartenarbeiten sein. Auch den Einkauf kann die Betreuungskraft erledigen oder die betroffene Person dorthin begleiten und dabei unterstützen. Sollte es Schwierigkeiten bei der Korrespondenz mit Behörden geben, leistet die Betreuungskraft auch hier Hilfestellung.

FREIZEIT UND GESELLSCHAFT

Eine Betreuungskraft unterstützt nicht nur physisch, sondern leistet auch Gesellschaft. Gerade bei alleinlebenden Betroffenen kann so einer Vereinsamung vorgebeugt werden. Die Betreuungskraft geht mit zusammen mit der hilfebedürftigen Person spazieren oder unternimmt mit Ausflüge. Sie hilft bei Kreuzworträtseln, Bastel- oder Handarbeiten, singt etwas vor oder schaut zusammen mit der betroffenen Person alte Fotos und Erinnerungen an.

BEGLEITUNG UND FAHRDIENSTE

Die Betreuungskraft kann die betroffene Person auch zum Arzt und bei Behördengängen begleiten. Hier ist es praktisch, dass eine stundenweise Betreuung oftmals sehr flexibel einsetzbar ist.

Wichtig: Die Betreuungsperson übernimmt keine medizinischen Handlungen.

WELCHE DIENSTLEISTER FÜR STUNDENWEISE PFLEGE GIBT ES?

Stundenweise Betreuung wird von verschiedenen Dienstleistern angeboten:

AMBULANTER PFLEGEDIENST

Manchmal bieten ambulante Pflegedienste neben ihren pflegerischen Leistungen auch eine stundenweise Betreuung an.

ÜBERREGIONALE PRIVATE ANBIETER

Es gibt einige private Anbieter, die nicht regional begrenzt sind und ihre Vielzahl an Leistungen in ganz Österreich anbieten. Bei überregionalen Anbietern handelt es sich oftmals auch um große Firmen die dementsprechend auch eine große Auswahl an Leistungen haben. Ein genauer Vergleich lohnt sich besonders im Hinblick auf die Kosten.

ORGANISIERTE NACHBARSCHAFTSHILFE

Organisierte Nachbarschaftshilfe wird in Österreich oftmals im Gemeindeverband oder durch Kirchen angeboten. Die Nachbarschaftshelfer können im Haushalt oder bei Gängen zum Arzt oder Einkaufen unterstützen. Sie übernehmen aber keine pflegerischen Aufgaben, sondern bieten eben eine nachbarschaftliche Unterstützung in Form von kleinen Haushaltstätigkeiten oder Transportmöglichkeiten. Dementsprechend sind für Betroffene mit dementiellen Erkrankungen nur bedingt geeignet.

EHRENAMTLICHE BESUCHSDIENSTE

Bei ehrenamtlichen Besuchsdiensten unterstützen ehrenamtliche Helfer die Betroffenen bei Haushaltstätigkeiten, gehen mit ihnen spazieren, lesen vor usw. Die Helfer sind oft geschult und haben eine hauptberufliche Tätigkeit im pflegerischen oder medizinischen Bereich. Die Leistungen sind für die betreute Person kostenlos. Diese Form der stundenweisen Pflege ist aber in Österreich sehr selten.

IN WELCHEN BEREICHEN KANN EINE STUNDENWEISE PFLEGE UNTERSTÜTZEN?

Prinzipiell ist es möglich, dass die stundenweise Betreuungsperson Aufgaben der Grundpflege übernimmt, im Haushalt hilft, für Beschäftigung und Gesellschaft in der Freizeit sorgt und Begleitung und Fahrdienste anbietet.

Welchen dieser Bereiche besonders in Anspruch genommen werden möchten, ist dabei der betroffenen Person überlassen. Wenn die betroffene Person noch keinerlei Grundpflege benötigen, werden diesbezüglich auch keine Aufgaben vereinbart.

WER KANN STUNDENWEISE PFLEGE AUSFÜHREN?

Die Betreuungskraft muss keine diplomierte Pflegekraft sein. Sie sollte aber gern mit älteren Menschen arbeiten, psychisch belastbar, zuverlässig und verschwiegen sein. Hauswirtschaftliche Erfahrungen und ein Führerschein können ebenfalls nützlich sein. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass die Chemie zwischen Betreuungskraft und Betreutem stimmt. Nur so kann sich auf lange Sicht ein Vertrauensverhältnis entwickeln.

WO KANN STUNDENWEISE PFLEGE STATTFINDEN?

Die stundenweise Pflege findet im häuslichen Umfeld von bedürftigen Personen statt. Die Betreuungskraft kann jedoch auch zu Terminen und zum Einkaufen begleiten oder bei Ausflügen und Reisen unterstützen.

WELCHE VORTEILE HAT STUNDENWEISE PFLEGE?

Wenn noch keine oder nur eine niedrige Pflegebedürftigkeit vorliegt, hat die stundenweise Betreuung einige Vorteile, beispielsweise:

  • Die 1:1-Betreuung ist ein großer Pluspunkt. Die Betreuungskraft kann zu einer echten Bezugsperson der betroffenen Person werden.
  • Die Betreuungskräfte sind mehr als nur Alltagshelfer. Sie nehmen sich Zeit für die betroffene Person und können ein sozialer Freizeitbegleiter sein.
  • Die Leistungen einer stundenweisen Pflege ist sehr flexibel, so können diese individuell, je nach Bedarf, auch genändert werden. Zudem sind Betreuungskräfte auch zeitlich anpassungsfähig, sodass auch kurzfristige Arztbesuchen oder anderen Erledigungen möglich sind.
  • Wenn das Verhältnis zwischen der betroffenen Person und der:m Betreuer:in stimmt, kann die Betreuung aktivierend wirken und einen positiven Effekt auf den gesundheitlichen  Zustand der betroffenen Person haben.
  • Einige Betreuer:innen sind speziell für die Arbeit mit Demenz- und Schlaganfallpatient:innen geschult.
  • Pflegende Angehörige können durch die stundenweise Betreuung für einige Zeit entlastet werden.

WELCHE NACHTEILE HAT STUNDENWEISE PFLEGE?

  • Oftmals reicht eine Betreuungsperson allein nicht aus, sondern es sind mindestens zwei Betreuer nötig. Durch den Wechsel kann sich unter Umständen keine Vertrautheit einstellen.
  • Es ist möglich, dass der Kontakt zu nur einer bzw. zwei Personen allein nicht ausreicht, um aktivierend auf die betreute Person zu wirken. In der teilstationären Tagespflege stehen Gruppenaktivitäten im Vordergrund, die oft begeisternd auf die teilnehmenden Senioren wirken und sie für zuvor abgelehnte Aktivitäten interessieren können.
  • Die Betreuer dürfen keine medizinische Versorgung vornehmen. Bei hoher Pflegedürftigkeit eignet sich eine andere/umfangreichere Form der pflegerischen Betreuung besser.

WIE SIEHT STUNDENWEISE PFLEGE BEI DEMENZ AUS?

Eine dementielle Erkrankung stellt einen massiven Einschnitt im Leben der betroffenen Person und seiner Angehörigen dar. Wird eine demenzerkrankte Person zu Hause gepflegt, ist eine zusätzliche Betreuung ab einem gewissen Punkt meist unerlässlich. Zu Beginn der Erkrankung kann die betroffene Person ihren Alltag noch gut alleine bewältigen. Schnell kommen jedoch erste Probleme hinzu.

  • Die Betroffenen verlieren die räumliche Orientierung und finden vom Einkaufen oder vom Arzt nicht mehr nach Hause zurück.
  • Auch das Zeitgefühl geht verloren. Die Betroffenen vergessen das Essen und Trinken. Dies kann zu einer Mangelernährung führen, die besonders im Alter gefährlich werden kann.
  • Die Senioren werden zu einer Gefahr für sich selbst und andere. Sie vergessen, dass sie einen Topf auf den Herd gestellt haben, lassen den Wasserhahn laufen oder verlassen die Wohnung, ohne wieder zurück zu finden.
  • Häufig kommt es zu Weglauftendenzen.
  • Der Tag-Nacht-Rhythmus wird gestört und viele Betroffene werden vermehrt nachtaktiv.

Treten diese Symptome geballt auf, muss die betroffene Person permanent beaufsichtigt werden. Dies kann für pflegende Angehörige unglaublich belastend sein und bis zu einem Burnout führen. Hier kann die stundenweise Betreuung für eine hilfreiche Entlastung sorgen.

Viele Betreuungskräfte sind auf dementielle Krankheiten wie beispielsweise Alzheimers spezialisiert. Sie begleiten die betroffene Person auf ihrem Weg zum Supermarkt oder Arzt und sorgen dafür, dass diese auch wieder sicher zu Hause ankommt. Die Betreuung trägt zur Sicherheit der demenzkranken Person bei. Manchmal ist auch eine Betreuung in der Nacht möglich, was die Angehörigen bei fortgeschrittener Nachtaktivität besonders entlasten kann.

WELCHE ALTERNATIVEN GIBT ES ZU STUNDENWEISER PFLEGE?

Je nachdem, wie stark pflegebedürftig jemand ist, gibt es einige Betreuungsmodelle, die als Alternative zur stundenweisen Pflege in Betracht kommen.

Liegt noch kein hohes Pflegebedürfnis vor, können Betroffene beispielsweise in ein betreutes Wohnen ziehen. Hierbei leben sie recht unabhängig in eigenen Wohnungen oder Zimmern und nutzen gewisse nur einige Räume gemeinschaftlich. Eine Betreuungsperson hilft zum Beispiel bei der Korrespondenz mit Behörden. Steigt das Pflegebedürfnis, können entsprechende pflegerische Leistungen hinzu gebucht werden.

Die Tagespflege und Nachtpflege sind teilstationäre Angebote, die sich besonders lohnen, wenn eine pflegebedürftige Person von berufstätigen Angehörigen gepflegt wird oder aber alleine wohnt. Hier findet eine stundenweise Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung statt. Auch der Transport vom Zuhause zur Einrichtung wird organisiert. Durch den Kontakt zu anderen Senioren und die vielfältigen Freizeit- und Beschäftigungsangebote wird einer Vereinsamung vorgebeugt.

Auch bei der ambulanten Pflege kann die pflegebedürftige Person weiterhin in ihrem Zuhause wohnen. Eine Pflegekraft übernimmt hierbei pflegerische Aufgaben. Sie hilft aber nicht mit im Haushalt und ist auch nicht für soziale Belange zuständig.

Bei der 24-Stunden-Pflege findet die Pflege in einer 1:1-Betreuung im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Eine Pflegekraft bewohnt dabei ein Zimmer in der Wohnung oder im Haus der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekraft übernimmt sowohl pflegerische Tätigkeiten als auch Haushaltsaufgaben. Dieses Modell eignet sich besonders bei einem hohen Pflegebedürfnis.

Sie können auch verschiedene Hilfsangebote kombinieren. So ist es zum Beispiel möglich, parallel zu einer stundenweisen Pflege noch den Dienst eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen oder für einige Stunden in der Woche in eine Tagespflegeeinrichtung zu gehen.

MIT WELCHEN KOSTEN IST STUNDENWEISE PFLEGE VERBUNDEN?

ÖSTERREICH

Auch in Österreich müssen Sie eine stundenweise Betreuung ohne Pflegestufe selbst finanzieren.

Liegt eine Pflegestufe vor, können Sie das Pflegegeld für die Betreuung verwenden. Es ist nicht zweckgebunden und wie folgt gestaffelt (Stand Jänner 2022):

  • Pflegestufe 1: 165,40 Euro
  • Pflegestufe 2: 305 Euro
  • Pflegestufe 3: 475,20 Euro
  • Pflegestufe 4: 712,70 Euro
  • Pflegestufe 5: 968,10 Euro
  • Pflegestufe 6: 1.351,80 Euro
  • Pflegestufe 7: 1.776,80 Euro

 

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