Die Herausforderungen und Bedürfnisse im Bereich der Pflege sind so individuell wie die Menschen selbst. Dies versteht HeldYn besonders gut, wenn es um die 24-Stunden-Pflege geht. Wie die Geschichten von vielen Menschen zeigen, ist es nicht immer eine Frage des Alters oder der gesundheitlichen Beeinträchtigung, sondern oft eine Frage des richtigen Unterstützungsnetzwerkes, um den Alltag zu bewältigen. HeldYn bietet daher maßgeschneiderte Lösungen, die über die typische 24-Stunden-Pflege hinausgehen. Während die klassische 24-Stunden-Pflege eine umfassende Betreuung und Gesellschaft im eigenen zuhause beinhaltet, erkennt HeldYn, dass nicht jeder eine ständige Präsenz im eigenen Heim bevorzugt. Deshalb bietet das Unternehmen auch flexible, stundenweise Pflegeleistungen an, die sich speziell an die Bedürfnisse und Wünsche der Kund:innen anpassen. Diese individuelle Herangehensweise stellt sicher, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen genau die Unterstützung erhalten, die sie benötigen – sei es durch Grundpflege, aktivierende Pflege oder Unterstützung im Haushalt. Diese maßgeschneiderte Pflege schafft nicht nur Raum für persönliche Freiheit und Würde, sondern bietet auch eine wertvolle Überbrückung, falls die reguläre 24-Stunden-Pflege temporär ausfällt.
Beispiel: Barbaras Freunde machen sich Sorgen, schon wieder hat sie das wöchentliche Treffen abgesagt. Auch den Geburtstag ihrer Sandkastenfreundin Karin hat sie letzte Woche vergessen. Als Karin sie darauf ansprach, reagierte Barbara ungewöhnlich gereizt und verärgert.
Peter hingegen hat noch nie einen Geburtstag vergessen. Nicht einmal die seiner 5 Enkeln, die er am liebsten jedes Wochenende zu sich ins Haus einladen würde. Fahrrad fahren, Fußballspielen, sein Garten bietet alle Möglichkeiten. Nur sein Körper will nicht mehr so recht. Jede Bewegung wird immer beschwerlicher, mittlerweile braucht er sogar einen Gehstock.
So unterschiedlich Barbara und Peter sind, eines haben sie gemeinsam: Sie brauchen Unterstützung im Alltag. Ihre Familien wohnen zu weit weg, als dass sie ihnen täglich helfen könnten. Ihr geliebtes Zuhause verlassen? Das kommt für beide nicht in Frage. Eine 24-Stunden-Pflege ist daher die richtige Wahl. Nun übernimmt eine Pflege- (und/)oder Betreuungskraft den Haushalt und unterstützt sie wo auch immer es nötig ist. Ohne sie dabei einzuschränken.
WAS VERSTEHT MAN UNTER EINER 24-STUNDEN-PFLEGE?
Die 24-Stunden-Pflege ist eine Form der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Sie ist eine Alltagsbegleitung, eine Haushaltshilfe und eine Gesellschaft für die pflegebedürftige Person. Festzuhalten ist, dass obwohl immer von 24-Stunden-Pflege die Rede ist, es weniger um die pflegerische Versorgung geht, sondern um Betreuung.
Eine Pflege- (und/)oder Betreuungskraft unterstützt die pflegebedürftige Person bei jenen alltäglichen Handlungen, die ihr schwerfallen. Da Peter körperlich eingeschränkt ist, übernimmt die Betreuungskraft die Reinigung des Hauses, stützt ihn beim Treppensteigen, hilft ihm beim Aufstehen oder auch beim An- und Ausziehen.
Gleichzeitig gestaltet die pflegebedürftige Person ihren Tagesablauf selbst, kann ihre Interessen ausleben und Gewohnheiten pflegen. So muss Barbara auch mit einer Betreuungskraft nicht auf ihre wöchentlichen Treffen mit ihren Freunden verzichten.
Normalerweise betreut eine Betreuungskraft einen pflegebedürftigen Menschen. Es ist aber möglich, dass sie zwei Personen, beispielsweise ein Ehepaar versorgt.
WIE KANN MAN SICH EINE 24-STUNDEN-PFLEGE VORSTELLEN?
Rund-Um-die-Uhr-Pflege, Rundum-Betreuung, Pflege- (und/)oder Betreuungskraft, all diese Begriffe stehen als Synonym für die 24-Stunden-Pflege und dennoch sind sie gleichzeitig irreführend. Zwar ist das Wort Pflegekraft nicht rechtlich geschützt, viele Menschen denken dabei aber an eine ausgebildete Fachkraft wie eine:n Krankenpfleger:in. Das ist bei der 24-Stunden-Pflege nicht der Fall, nur in Ausnahmefällen haben Pflege- (und/)oder Betreuungskraft eine krankenpflegerische Ausbildung absolviert. Die Arbeit der Pflegebetreuer:innen umfasst aber Tätigkeiten der sogenannten Grundpflege, welches den Begriff Pflegekraft mit sich zieht.
Da die Betreuung sowohl am Tag als auch in der Nacht sichergestellt wird, spricht man von „24 Stunden“ oder „Rund-um-die-Uhr“. Damit ist aber keine lückenlose Betreuung über den ganzen Tag gemeint, denn auch die Betreuungskräfte brauchen Pausen und Ruhezeiten.
FÜR WEN IST EINE 24-STUNDEN-PFLEGE GEEIGNET?
Pflegebedürftigkeit
In erster Linie sind pflegebedürftige Menschen für eine 24-Stunden-Pflege geeignet. Pflegebedürftig ist ein Mensch, der seinen Alltag nicht selbstständig bewältigen kann, sondern dazu die Hilfe eines anderen Menschen benötigt. Und zwar über einen längeren Zeitraum von mindestens 6 Monaten. Ursachen sind Einschränkungen der körperlichen, psychischen oder kognitiven Fähigkeiten aufgrund von Krankheiten, Behinderungen oder gesundheitlicher Belastungen. Sogenannte kognitive, also geistige Fähigkeiten umfassen verschiedene Leistungen wie das Denken, Lernen, Erinnern, die Orientierung oder die Kreativität.
Wird eine Person pflegebedürftig, so sind oftmals die Angehörigen die erste Instanz für pflegerische Unterstützung. Wohnen sie aber zu weit weg, lässt es ihr Beruf nicht zu oder fühlen sie sich mit der Pflege überfordert, bietet sich die 24-Stunden-Pflege an. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Wohnung oder das Haus den Bedürfnissen entsprechend angepasst ist oder umgebaut wird. Normale Türstöcke sind in der Regel zu eng für Rollstühle und auch Treppen sind in einem solchen Fall ein Hindernis.
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden folgende 6 Punkte herangezogen:
- Mobilität
Die Mobilität umfasst die körperliche Beweglichkeit. Pflegebedürftig ist ein Mensch, der allein schwer aus dem Bett aufsteht, Unterstützung beim Treppensteigen braucht oder das längere Gehen von einem Raum in einen anderen beschwerlich findet. Eine Person die sich aus eigener Kraft gar nicht mehr bewegen kann und beispielsweise von jemandem im Bett umpositioniert werden muss.
- Geistigen und kommunikative Fähigkeiten
Die Wahrnehmung, das Sprachvermögen, das Gedächtnis und die zeitliche, räumliche und situative Orientierung, all das zählt zu den geistigen und kommunikativen Fähigkeiten. Pflegebedürftige Menschen erkennen eventuell keine Gefahren, haben Schwierigkeiten Gesprochenes zu verstehen oder selbst die passenden Worte zu finden und kognitiv abzurufen.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Ängste, Aggressionen, Unruhe, all diese Zustände werden in der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Einige pflegebedürftige Menschen wehren sich gegen die Unterstützung, auch das wird als Problem anerkannt.
- Selbstversorgung
In der Selbstversorgung sind alle Handlungen und Tätigkeiten des Alltags zusammengefasst. Mit der Pflegebedürftigkeit fällt es dem Menschen schwer, sich allein an- und auszuziehen, sich zu waschen, die Zähne zu putzen oder die Toilette aufzusuchen. Zudem wird Essen und Trinken in ausreichender Menge oftmals vernachlässigt, wodurch auch Probleme wie Durstmangel, Desorientierung entstehen können.
- Selbstständiger Umgang mit den Anforderungen und Belastungen der Krankheit oder Therapie
Eine Behandlung erfordert meistens die Einnahme von bestimmten Medikamenten. Pflegebedürftige Menschen schaffen es kaum regelmäßig Tabletten einzunehmen, den Blutzuckerspiegel zu messen oder ohne Unterstützung einen Arzt aufzusuchen beziehungsweise eine Therapie zu absolvieren. Bestimmte Erkrankungen erfordern Hilfsmittel, wie eine Prothese oder einen Rollator. Diese allein zu verwenden, fällt einigen pflegebedürftigen Menschen schwer.
- Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
Viele pflegebedürftige Personen planen ihren Tagesablauf nicht mehr oder sagen Treffen mit Freunden oder Familie aufgrund der Anstrengungen oder aber auch Schamgefühl ab. Dies begünstig wiederum eine fortschreitende Einsamkeit.
Je nachdem, wie schwer diese Beeinträchtigungen sind, wird der:dem Betroffene:n eine von sieben Pflegestufen zugesprochen. Die Einteilung erfolgt nach Pflegebedarf pro Monat, gemessen an den Stunden. Pflegestufe 1 gibt eine nur geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Ausmaß von 65 Stunden pro Monat an. Die Pflegestufe 7 gibt den höchsten Bedarf an Pflege an.
Die 24-Stunden-Pflege ist grundsätzlich unabhängig von den Pflegestufen, diese bilden lediglich die Grundlage für eine allfällige finanzielle Förderung. So können beispielsweise auch Personen ohne Pflegestufe, die sich im Haushalt überfordert fühlen, eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen. Liegt keine Pflegestufe vor, so müssen die gesamten Kosten der 24-Stunden-Pflege selbst übernommen werden, eine Förderung gibt es erst ab der Pflegestufe 3.
Ursachen der Pflegebedürftigkeit
Ursachen einer Pflegebedürftigkeit können vielseitig sein. So kann eine Pflegebedürftigkeit neben einem zunehmenden Alter auch aus einer Erkrankung resultieren. Das Prinzip ist immer dasselbe: Der menschliche Körper verringert seine Leistungsfähigkeit im Laufe der Zeit und da Menschen höchst individuell sind, kann auch diese Verringerung unterschiedlich schnell passieren.
Die gute Nachricht: durch einen gesunden Lebensstil sowie Bewegung kann eine Pflegebedürftigkeit oftmals hinausgezögert werden.
Krankheitsbedingte Ursachen einer Pflegebedürftigkeit:
- Eine der häufigsten Erkrankungen im Alter ist die Demenz. Vergesslichkeit, Verwirrung, Orientierungslosigkeit und andere Anzeichen erschweren das Leben bereits in einem frühen Stadium.
- Schlaganfall, viele Menschen bekommen diese Diagnose. Ihr Gehirn wurde nicht mehr ausreichend durchblutet. Die Auswirkungen sind aber unterschiedlich, je nachdem, welcher Gehirnteil betroffen war. Dementsprechend unterschiedlich ist der Betreuungsbedarf der Betroffenen.
- Herzerkrankungen beeinträchtigen den Alltag massiv, die Patienten sind nicht mehr in der Lage, sich stark anzustrengen. Zudem besteht immer die Gefahr, dass ein Notfall eintritt.
- Neurologische Erkrankungen gibt es viele, eine davon ist Morbus Parkinson. Hier ist es die fortschreitende Minimierung der Leistungsfähigkeit von Nervenzellen, welche bestimmte Bewegungen unmöglich machen.
- Nicht nur eine Krebserkrankung an sich, auch die Behandlung ist oft kräftezehrend und belastend.
- Nicht zu unterschätzen sind auch psychische Erkrankungen. Beispielsweise ist eine Depression eine häufige Nebenerscheinung von Einsamkeit, welche Betroffene in ihrem Alltag einschränkt. Eine solche psychische Belastung verlangt den Betroffenen viel Kraft ab, weshalb sie oftmals ausgelaugt sind und alltägliche Haushaltsarbeiten sowie soziale Treffen nicht mehr bewältigen können.
Bedauerlicherweise ist die Liste an Erkrankungen, bei welchen eine 24-Stunden-Pflege oftmals notwendig wird, noch weitaus länger. Festzuhalten ist jedenfalls, dass Betroffene mit ihrer Erkrankung nicht allein sein müssen und es für jede Art von Erkrankung eine individuelle Betreuungsmöglichkeit gibt.
WIRD BEI DER 24-STUNDEN-PFLEGE WIRKLICH 24 STUNDEN GEARBEITET?
Körperlich und geistig ist es einem Menschen unmöglich, 24 Stunden ohne Pause zu arbeiten. Und auch arbeitsrechtlich ist eine stundenlange Arbeit ohne Ruhezeiten verboten. Nur mit ausreichender Erholungszeit meistert die Betreuungskraft die vielen Aufgaben ihres Berufs. Und das spiegelt sich in der Lebensqualität der pflegebedürftigen Person wieder.
Als Freizeit gilt jene Zeit, über die die Betreuungskraft frei verfügen kann. Das bedeutet, sie kann das Haus oder die Wohnung verlassen und die Zeit nutzen, wie sie möchte. Sie muss dann auch nicht auf Abruf bereitstehen.
Während die Betreuungskraft neue Energie tankt, muss für das Wohl der pflegebedürftigen Person gesorgt sein. Eine Möglichkeit ist die Beschäftigung von mehreren Betreuungskräften gleichzeitig. Sie teilen sich die Aufgaben und wechseln sich mit ihren Pausen ab. In der Realität sind 2 Betreuungskräfte aber eine Seltenheit, in der Regel wird nur eine beschäftigt. Die Betreuungskraft kann ihre Pausen und Ruhezeiten auch so planen, dass in der Zeit gerade der ambulante Pflegedienst die pflegebedürftige Person versorgt oder Angehörige zu Besuch sind.
Für mehrere Stunden kann die pflegebedürftige Person in einer Einrichtung in der Nähe des Wohnortes wie der Tagespflege oder Nachtpflege versorgt werden.
Die Arbeitszeiten der angestellten Betreuungskräfte sind schon bei Beginn der Betreuung festgelegt, selbstständige Betreuungskräfte haben eine freiere Hand bei der Zeiteinteilung. Wie lange eine Betreuungskraft nun wirklich arbeitet, hängt auch von den Gesetzen des jeweiligen Landes ab.
Österreich
In Österreich ist die Arbeitszeit ein wenig anders geregelt und in Abhängigkeit des Pflegegrads. Generell wird eine bestimmte Anzahl an Tagen gearbeitet, meistens 14 bis 28 Tage, anschließend daran ist die gleiche Anzahl an Tagen frei. Die Mindestarbeitszeit liegt bei 48 Stunden pro Woche, aufgeteilt auf mehrere Tage.
Die Betreuungskraft eines pflegebedürftigen Menschen mit dem Pflegegrad 0, Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2, der keine dementielle Erkrankung hat, darf in zwei aufeinanderfolgenden Wochen insgesamt nicht mehr als 128 Stunden arbeiten. Täglich gelten für sie eine Ruhezeit von 10 Stunden und Ruhepausen von mindestens drei Stunden. Das bedeutet eine Arbeitszeit von maximal 11 Stunden am Tag. Zusätzlich besteht ein Nachtarbeitsverbot zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. In diesen beiden aufeinanderfolgenden Wochen ist ein Sonntag frei, der zweite Sonntag umfasst eine Arbeitszeit von maximal 6 Stunden. In jeder der beiden Wochen ist ein Nachmittag ab 14 Uhr frei.
Ab einem Pflegegrad 3 verändert sich die Arbeitszeitregelung. Nach wie vor darf in zwei aufeinanderfolgenden Wochen die Arbeitszeit inklusive des Bereitschaftsdiensts von 128 Stunden nicht überschritten werden. Mindestens drei Stunden pro Tag dienen der Erholung in Form von Pausen, davon müssen zwei Pausen mindestens 30 Minuten dauern. In diesen Pausen besteht kein Bereitschaftsdienst, in den restlichen 21 Stunden des Tages wäre ein Bereitschaftsdienst möglich. Die tatsächliche Arbeitszeit darf aber weiterhin nur 11 Stunden umfassen.
ZÄHLT BEREITSCHAFTSDIENST IN DER 24-STUNDEN-PFLEGE ALS ARBEITSZEIT?
Zu unterscheiden ist der Bereitschaftsdienst von der Rufbereitschaft.
Bereitschaftsdienst bedeutet für die Betreuungskraft, an einem bestimmten Ort zu bleiben, obwohl sie gerade nicht arbeitet. Dadurch kann sie jederzeit wieder ihre Arbeit aufnehmen. Wenn sie die Wohnung nicht verlässt, um Barbara bei Bedarf Gesellschaft zu leisten, handelt es sich um einen Bereitschaftsdienst. Lässt die Betreuungskraft in der Nacht die Türe offen oder verzichtet auf den Schlaf, damit sie Peter jederzeit auf die Toilette begleiten kann, dann gilt es ebenfalls als Bereitschaftsdienst. Ein Bereitschaftsdienst wird normalerweise vollständig entlohnt, sowohl die Wartezeit als auch die Arbeitszeit.
Die Rufbereitschaft hingegen gibt den Ort nicht vor. Auch während einer Rufbereitschaft steht die Betreuungskraft der pflegebedürftigen Person bei Bedarf zur Seite. Sie muss aber nicht in der Wohnung verbleiben. Wichtig ist nur, dass sie erreichbar ist und in einer bestimmten Zeitspanne zur Stelle ist. Vollständig entlohnt wird nicht die gesamte Rufbereitschaft, sondern nur der wirkliche Arbeitseinsatz.
Die Rufbereitschaft mag bei Mechaniker sinnvoll sein, bei der 24-Stunden-Pflege ist sie es selten. Daher werden die Zeiten der Betreuungskräfte im Wesentlichen als Bereitschaftsdienste angesehen.
Österreich
In Österreich gilt der Bereitschaftsdienst, der über die 128 Stunden hinausgeht, nicht als Arbeitszeit. Die Betreuungskraft verbringt die Zeit zwar in der häuslichen Nähe, sie kann aber über ihre Zeit frei verfügen. Wenn die Betreuungskraft während der Bereitschaft arbeitet, weil sie beispielsweise Peter auf die Toilette hilft, wird es selbstverständlich zu ihrer Arbeitszeit dazugezählt.
LEBT EINE 24-STUNDEN-PFLEGEKRAFT IM SELBEN HAUSHALT?
Ja. Die Betreuungskraft lebt mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt, so stellt sie die Pflege zu jeder Zeit sicher. Dies ist teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Daher wird auch der Begriff „Pflege in häuslicher Gemeinschaft“ im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Pflege verwendet.
AUS WELCHEN LÄNDERN STAMMEN OFT 24-STUNDEN-PFLEGEKRÄFTE?
Die meisten Betreuungskräfte in Österreich kommen aus dem Osten der Europäischen Union.
Die 24-Stunden-Pflege zählt ohne Zweifel zu den anspruchsvollsten Berufen. Der Mindestlohn einer Betreuungskraft spiegelt die nötige Anerkennung nicht in dem verdienten Ausmaß wieder. Dennoch sind österreichische Betreuungskräfte, im Vergleich zu ausländischen Betreuungskräften, teuer. Zusätzlich absolvieren viele von ihnen bestimmte Ausbildungen, die ihre Gehälter weiter steigen lassen.
Polen, Litauen, Ungarn, Tschechien, Rumänien, Bulgarien und die Slowakei stehen in der Statistik des Durchschnittseinkommens innerhalb der EU an unterer Stelle. Der österreichische Mindestlohn stellt in diesen Ländern sogar ein gutes Einkommen dar. Dementsprechend ist es nachvollziehbar, dass viele der Betreuungskräfte aus dem Osten Europas kommen, um in Österreich einen – für sie sehr gut bezahlten – Job ausüben zu können. Innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Staatsangehörigen können ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU ohne Arbeitserlaubnis frei wählen. Betreuungskräfte können somit leicht Österreich kommen, um dort eine 24-Stunden-Pflege zu übernehmen.
WELCHE LEISTUNGEN BIETET EINE 24-STUNDEN-PFLEGE?
Niemand kennt den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person besser als die Betreuungskraft. Das macht sie zur wichtigen Ansprechperson für die Angehörigen. Dafür schafft sie den Angehörigen Freiräume und die Sicherheit der bestmöglichen Versorgung des pflegebedürftigen Menschen.
Die Leistungen richten sich nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Diese reichen von einer Haushaltshilfe bis zu einer intensiveren pflegerischen Betreuung in den eigenen vier Wänden. Bezüglich einer intensiveren pflegerischen Betreuung ist jedoch festzuhalten, dass diese keineswegs mit der Pflege in einer Intensivstation vergleichbar ist. Sehr selbstständige Personen mit Pflegebedarf (Pflegestufe 0 oder 1) brauchen vielleicht nur leichte Unterstützung im Haushalt. Anders sieht es bei Betroffenen von Demenz oder nach einem Schlaganfall aus. In einem solchen Fall erledigt die Betreuungskraft nicht nur den Haushalt, sie fördert gezielt die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Das ist das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ In jenen Handlungen, in denen die pflegebedürftige Person Unterstützung braucht, erhält sie diese. Seine noch bestehenden Fähigkeiten fördert und trainiert die Betreuungskraft gezielt, damit behält und verbessert der pflegebedürftige Mensch diese Fertigkeiten und schlussendlich seine Selbstständigkeit.
Oftmals benötigen Menschen mit einem höheren Pflegeaufwand zusätzliche Pflege in Form einer medizinischer Hauskrankenpflege.
Es gibt verschiedene Formen der 24-Stunden-Pflege, meistens handelt es sich jedoch um eine langfristige Betreuung. Wird für einen kurzen Zeitraum eine Pflege benötigt, so bestehen andere Pflegemodelle wie beispielsweise die Kurzzeitpflege. Diese Art der Pflege überbrückt die Zeit, den die pflegenden Angehörigen im Urlaub verbringen, oder nach einem Krankenhausaufenthalt, oder bei dem plötzlich auftretenden Bedarf einer Pflege.
WELCHE AUFGABEN HAT EINE 24-STUNDEN-PFLEGEKRAFT?
Die 24-Stunden-Pflege besteht aus 3 Tätigkeiten:
GRUNDPFLEGE
Die Grundpflege selbst kann wieder in mehrere Kategorien eingeteilt werden.
- Körperpflege
Die Körperpflege umfasst sowohl die Reinigung bestimmter Körperteile oder des ganzen Körpers. Die Betreuungskraft wäscht das Gesicht oder Gesäß, hilft beim Duschen oder Baden, kämmt die Haare und übernimmt die Mund- und Zahnpflege der pflegebedürftigen Person.
- Ausscheidung
Ein anderer Teil ist der Toilettengang und eventuelle Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung. Die Betreuungskraft führt entweder ein Toilettentraining durch, begleitet den pflegebedürftigen Menschen auf die Toilette oder wechselt und reinigt Inkontinenzmaterialien wie Inkontinenzhosen und Einlagen oder versorgt einen Katheter.
- Ernährung
Obwohl Kochen und Einkaufen zur Ernährung gehören, zählen diese Tätigkeiten nicht zur Grundpflege. Vielmehr sind die Handlungen während der Mahlzeit selbst gemeint: Die Betreuungskraft zerkleinert das Essen und füllt Getränke ein. Wenn der pflegebedürftige Mensch das Besteck nicht mehr halten und benutzen kann, dann reicht ihm die Betreuungskraft das Essen.
- Mobilität
Die Betreuungskraft hilft bei jeder Art von Bewegung. Sie hilft dem pflegebedürftigen Menschen beim Aufstehen, und in den Rollstuhl hinein. Sie kleidet ihn an, stützt ihn beim Treppensteigen und besucht mit ihm Ärzte und Therapien. Weitere Hilfsmittel sind zB Gehstock reichen, mit Rollator begleiten, Lifter für die Badewanne etc.
- Prophylaxe
Prophylaxe bedeutet, andere Beeinträchtigungen oder Erkrankungen zu verhindern. Bei bettlägerigen Personen beispielsweise besteht das Risiko eines Blutgerinnsels (Thrombose) oder des Wundliegens. Die Betreuungskraft bettet die pflegebedürftige Person regelmäßig neu oder positioniert diese um, führt Gymnastikübungen durch oder versorgt die Haut mit einer bestimmten Hautpflege.
- Förderung von Fähigkeiten des Alltags und der Kommunikation
Ein pflegebedürftiger Mensch hadert oft mit seinem Schicksal, der Verlust der Selbstbestimmung schmerzt. Durch gezielte Förderung, Training und Übungen der Betreuungskraft, verbessert der pflegebedürftige Mensch seine Fertigkeiten. Das macht ihn Stolz und gibt ihm Mut. Gedächtnistraining, Esstraining, Toilettentraining oder das gemeinsame Üben eines Einkaufs, es gibt viele Möglichkeiten, wie die Betreuungskraft den pflegebedürftigen Menschen fördern kann.
AKTIVIERENDE PFLEGE
Neben der Grundpflege wird die aktivierende Pflege als eigene Tätigkeit innerhalb der 24-Stunden-Pflege angesehen. Die Betreuungskraft sorgt nicht nur für das körperliche Wohl, sie leistet Gesellschaft und belebt den Alltag. Sie führt anregende Gespräche mit dem pflegebedürftigen Menschen, erzählt Geschichten oder von ihren Erlebnissen und hört sich die Erzählungen der pflegebedürftigen Person an. Gemeinsam spielen sie Gesellschaftsspiele, gehen an der frischen Luft spazieren oder machen andere Ausflüge. Diese Unternehmungen motivieren die pflegebedürftige Person und schenken ihr neuen Lebensmut. Soziale Kontakte dürfen auch nicht fehlen, die Betreuungskraft organisiert Treffen mit Freunden und Familie und begleitet die pflegebedürftige Person dabei.
HAUSWIRTSCHAFT
Die Hauswirtschaft betrifft alle Bereiche des Haushalts. Die Betreuungskraft putzt, saugt und räumt das Haus oder die Wohnung auf, sie wäscht die Wäsche, bügelt und versorgt Tiere und Pflanzen. Zur Hauswirtschaft gehört auch das Einkaufen, Kochen von Mahlzeiten und Abwaschen sowie Botengänge. Ist ein Garten vorhanden, übernimmt die Betreuungskraft eventuell auch einfache Gartenarbeiten
Die 24-Stunden-Pflege wird meist von Menschen durchgeführt, die keinen medizinisch pflegerischen Hintergrund haben, oftmals haben sie lediglich einen Schellkurs zur Heimhilfe gemacht. Die medizinischen Tätigkeitsbereiche sind in Österreich für die Berufsgruppen der Pflegeassistenz, -fachassistenz und diplomierte Pflegekraft gesetzlich geregelt. Folglich darf die medizinische Behandlungspflege auch nur von dementsprechend gesetzlich qualifizierten Fachkräften ausgeführt werden und ist grundsätzlich kein Teil der 24-Stunden-Pflege. Eine Betreuungskraft darf also keine Kompressionsstrümpfe anziehen, keine Wunden versorgen, Verbände wechseln, Blutdruckmessen oder Spritzen setzen. Jede Handlung, die ein Arzt anordnet und eine Krankenkassenleistung ist, darf von einer Betreuungskraft nicht durchgeführt werden. Nur die gesetzlich geregelten Berufsgruppen oder ein Arzt dürfen pflegebedürftige Menschen medizinisch versorgen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Österreich dürfen Betreuungskräfte unter bestimmten Voraussetzungen einfache medizinische Behandlungen durchführen. Zuerst benötigt die Betreuungskraft die Einwilligung des pflegebedürftigen Menschen oder seiner Angehörigen. Im nächsten Schritt unterweist und leitet ein Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft die Betreuungskraft an.
Nach der Unterweisung darf die Betreuungskraft Medikamente geben, Verbände anlegen und wechseln und subkutane Injektionen, also Spritzen mit Insulin oder blutgerinnungshemmenden Medikamenten unter die Haut geben. Sie ist auch in der Lage, Blut abzunehmen, den Blutzuckerspiegel zu messen und einfache Licht- und Wärmebehandlungen durchzuführen. Die Betreuungskraft führt über diese medizinischen Maßnahmen ein Protokoll und bespricht wichtige Informationen mit dem zuständigen Arzt.
Diese medizinischen Versorgungen sind auf den einen Privathaushalt des pflegebedürftigen Menschen beschränkt, bei anderen pflegebedürftigen Menschen darf die Betreuungskräften diese Versorgungen nicht ohne weiteres vornehmen. In jedem Haushalt braucht sie erneut die Einwilligung der pflegebedürftigen Person oder ihrer Angehörigen und eine Unterweisung eines Arztes oder einer:eines diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in.
Auch selbstständige Betreuungskräfte dürfen nach Anweisung des Arztes solche Behandlungen durchführen, wenn sie der Vermeidung der Gefährdung von Leben und Gesundheit betreffen.
WIE MUSS DAS WOHNUMFELD AUSSEHEN DAMIT EINE 24-STUNDEN-PFLEGE MÖGLICH IST?
Der Betreuungskraft erhält Kost und Logis von der pflegebedürftigen Person. Dies bedeutet, dass die Pflege- (und/)oder Betreuungskraft bei der zu betreuenden Person wohnt und ihr dafür ein eigenes absperrbares Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss. Es darf aber kein Durchgangszimmer oder ein Zimmer sein, welches von anderen Familienmitgliedern täglich benutzt wird. Es reicht ein eigenes beheizbares Schlafzimmer mit einem Bett und Bettzeug, einem Tisch, Kasten und einem Fenster mit Tageslicht. Je schöner das Zimmer, desto besser die Erholung der Betreuungskraft. Mittlerweile gehört auch ein Internetanschluss und W-Lan eventuell auch ein Telefonanschluss zu den Grundbedürfnissen einer Betreuungskraft. Heutzutage findet ein Großteil der Firmendienste im Internet statt, wie das Onlinebanking. Das Internet ermöglicht der Betreuungskraft außerdem den Kontakt mit ihrer Familie und ihren Freunden, der maßgeblich zu ihrem Wohlbefinden beiträgt. Zudem finden einige Schulungen Online statt, die Betreuungskraft kann sich so fortlaufend weiterbilden.
Idealerweise stehen der Betreuungskraft mehrere Räume zur alleinigen Nutzung zur Verfügung, doch nur die wenigsten pflegebedürftigen Menschen haben so viel Platz. Deshalb hat sie das Recht, das Badezimmer, die Küche und eventuell das Wohnzimmer mitzubenutzen. Das Badezimmer und die Toilette müssen wie ihr Zimmer absperrbar sein. Es steht der Betreuungskraft zu, jederzeit ihre eigene Wäsche zu waschen.
Eine Betreuungskraft kocht nicht nur das Essen, sie isst auch gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen. Es steht ihr frei was sie wann wie viel sie isst, auch wenn sie die Mahlzeiten der pflegebedürftigen Person selbstverständlich nach deren Ernährungsplan zubereitet. Die Kosten der Mahlzeiten trägt nicht die Betreuungskraft, sondern die pflegebedürftige Person.
Damit es nicht zu Unregelmäßigkeiten kommt, führt die Betreuungskraft ein Haushaltsbuch, dort führt sie alle Ausgaben an und bewahrt die entsprechenden Belege auf. Kann sie eine Ausgabe im Haushaltsbuch nicht mit einem Beleg nachvollziehen, kommt die Betreuungskraft für die Kosten auf. Der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen sollten dieses Haushaltsbuch regelmäßig gemeinsam mit der Betreuungskraft kontrollieren.
Zudem stellt der Pflegebedürftige alle Arbeitsmittel zur Verfügung, wie einen Staubsauger, einen Wischmopp, Reinigungsmittel und Pflegehilfsmittel. Für Einkäufe und Freizeitaktivitäten muss entweder ein gutes öffentliches Verkehrsnetz oder ein eigenes Auto vorhanden sein. Ist beides nicht gegeben, dann sollte der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen der Betreuungskraft eine Mitfahrgelegenheit ermöglichen.
WIRD EINE 24-STUNDEN-PFLEGE NUR VON EINER PERSON ÜBERNOMMEN?
Nein. Wenn die Betreuungskraft Urlaub nimmt, übernimmt eine Ersatzkraft die Pflege. Es gibt jedoch verschiedene Modelle in Bezug auf die 24-Stunden-Pflege. Meistens besteht in Österreich aber ein Wechsel zwischen 2 Betreuungskräften, im Rhythmus von 14 bis 28 Tagen. Sehr intensive Pflegefälle erfordern vielleicht sogar 2 Betreuungskräfte gleichzeitig, die die Aufgaben aufteilen und sich in ihrer Freizeit abwechseln.
KÖNNEN ANGEHÖRIGE EINE 24-STUNDEN-PFLEGE ÜBERNEHMEN?
In Österreich gibt es Unterstützung für nahe pflegende Angehörige, das sind
- Ehepartner
- Lebensgefährten
- eingetragene Partner
und deren leiblichen Kinder, sowie
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern,
- Adoptiv- und Pflegeeltern
- Schwiegereltern
- Schwiegerkinder
Springt der Angehörige für einen kurzen Zeitraum als Betreuungskraft ein, gibt es die Möglichkeit der Pflegefreistellung für kurzfristigen Pflege. Pro Arbeitsjahr kann der Angehörige sich eine Woche lang freistellen lassen und erhält für diese Woche das volle Gehalt.
Für eine längerfristige Pflege gibt es entweder die Pflegekarenz oder die Pflegeteilzeit. Innerhalb von 4 Wochen besteht ein Kündigungsschutz, insgesamt kann die Pflegekarenz bis zu 3 Monate dauern. Möglich ist aber mit dem Unternehmen eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit von bis zu 6 Monaten auszuhandeln. Bei der Pflegeteilzeit ist aber eine Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden Pflicht.
Während einer Zeit von 3 Monaten erhält der pflegende Angehörige Pflegekarenzgeld, das entspricht dem Arbeitslosengeld von 55% des Nettoeinkommens. Wenn 2 Angehörige als Betreuungskräfte tätig sind, wird das Pflegekarenzgeld auf 6 Monate ausbezahlt. Bei der Pflegeteilzeit ist das Pflegekarenzgeld anteilig.
Für sterbende Angehörige kann sich ein Arbeitnehmer bis zu 6 Monate freistellen lassen, seine Stunden verringern oder die Arbeitszeit auf eine andere Tageszeit verlegen.
Der pflegende Angehörige kann sich während der Pflegezeit freiwillig krankenversichern und pensionsversichern.
Es gibt in einem Bundesland seit 2019 sogar ein Pilotprojekt, da werden pflegende Angehörige nach den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person entweder in Teilzeit oder in Vollzeit angestellt und entlohnt.
WIE KOMMT MAN ZU EINER 24-STUNDEN-PFLEGE?
Es gibt verschiedene Anbieter der 24-Stunden-Pflege, gemeinnützige Vereine, private Unternehmen und Einzelpersonen. Einzelpersonen können entweder über eine Vermittlungsagentur, als selbstständige Betreuungskraft oder als Arbeitnehmer selbst angestellt werden. Genaue Informationen gibt es bei den zuständigen Bundeländerstellen.
SELBSTSTÄNDIGE BETREUUNGSPERSON
Eine selbstständige Betreuungskraft hat entweder in Österreich oder in ihrem Heimatland ein Gewerbe angemeldet. Sie kann freiberuflich oder selbstständig pflegebedürftige Menschen betreuen und ihnen eine Rechnung für ihre Leistungen ausstellen. Die Sozialversicherung ist in der Rechnung nicht enthalten. Dafür schließt die Betreuungskraft einen Betreuungsvertrag mit einem Auftraggeber, dem pflegebedürftigen Menschen oder seinen Angehörigen, ab.
Bei einer selbstständigen Betreuungskraft haben der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen nur wenig Aufwand, sie sind aber nicht weisungsbefugt. Das bedeutet, die Betreuungskraft erfüllt keine anderen Aufträge oder Arbeitszeiten als die im Betreuungsvertrag Vereinbarten.
VERMITTLUNGSAGENTUR (ENTSENDEMODELL)
Da viele Betreuungskräfte aus dem osteuropäischen Ausland kommen, liegen viele der Firmen, die sogenannten Entsendeunternehmen, in diesen Ländern. Um das Engagieren einer solchen Firma zu vereinfachen, gibt es sogenannte Vermittlungsagenturen. Der pflegebedürftige Mensch oder die Angehörigen schließen als Auftraggeber einen Dienstvertrag mit der Entsendeunternehmen, die sie über die Vermittlungsagentur beauftragen.
Die Vermittlungsagentur ist der Ansprechpartner, sie übernimmt die Organisation der Pflege, die Vorbereitung und Anreise der Betreuungskraft und die Betreuung während der Pflege.
Der eigene Aufwand ist somit sehr gering, die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen sind aber nicht weisungsbefugt.
ANSTELLUNG ALS ARBEITGEBER
Eine Vermittlungsagentur kann aber auch eine Betreuungskraft entsenden, die direkt von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen angestellt wird. Der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen sind demnach die Arbeitgeber, die Betreuungskraft die Arbeitnehmerin. Natürlich muss die Betreuungskraft nicht über eine Vermittlungsagentur vermittelt werden. Über bekannte Betreuungskräfte oder eine eigene Suche per Anzeige lassen sich ebenfalls Betreuungskräfte finden.
Der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen müssen einen Arbeitsvertrag aufsetzen, auf das Arbeitsrecht achten und Lohn und Sozialversicherung bezahlen.
Der Aufwand für die pflegebedürftige Person oder ihrer Angehörigen ist sehr hoch, dafür gestalten sie die Pflege und Arbeitszeiten nach ihren Wünschen.
SELBSTSTÄNDIGE BETREUUNGSPERSON
Selbstständige Betreuungskräfte vereinbaren direkt mit dem pflegebedürftigen Menschen und seinen Angehörigen den Pflegeaufwand und die Arbeitszeiten. Somit sind sie flexibler als andere Betreuungskräfte. Oft erfolgt die Vermittlung über eine Vermittlungsagentur.
Österreich
In Österreich wird die Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft im Hausbetreuungsgesetz geregelt.
Die Betreuungskraft muss ein freies Gewerbe der Personenbetreuung anmelden. Für die Anmeldung gibt es Voraussetzungen, so muss sie mindestens 18 Jahre alt sein, EU- oder EWR-Bürger sein, einen Wohnsitz in Österreich besitzen und es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, also keine gerichtlichen Verurteilungen zum Beispiel.
Ihren Wohnsitz muss die Betreuungskraft bei der Meldebehörde spätestens 3 Monate nach der Niederlassung in Österreich melden.
Ab der Anmeldung darf die Betreuungskraft das Gewerbe ausüben.
Neben dem Gewerbe muss die Betreuungskraft die Sozialversicherung und das Gewerbe dem Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält die Betreuungskraft dann eine Steuernummer, unter dieser bezahlt sie selbst die nötigen Steuern und Sozialabgaben. Die Wohnung des pflegebedürftigen Menschen gilt als die Betriebstätte.
Mit dem Auftraggeber schließt die selbstständige Betreuungsperson dann einen Werkvertrag, in dem ein Honorar vereinbart wird.
WORAUF IST BEI EINER SELBSTSTÄNDIGEN BETREUUNGSPERSON ZU ACHTEN?
Wichtig ist, dass die selbstständige Betreuungsperson ein Gewerbe angemeldet hat, da es sich sonst um Schwarzarbeit handelt. Und das kann teuer werden.
Der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen handeln mit der selbstständigen Betreuungskraft einen freien Dienstvertrag und das Honorar aus. Alle gewünschten Tätigkeiten, Arbeitszeiten und Ruhepausen sollten genau aufgeschlüsselt werden, damit es nachher keine Unstimmigkeiten gibt.
Selbst wenn die selbstständige Betreuungskraft von einer Agentur vermittelt wird, bleibt die Frage nach dem Ersatz während ihres Urlaubs oder einer möglichen Erkrankung. Außerdem prüft die Vermittlungsagentur in den meisten Fällen die Eignung der Betreuungskraft für diesen körperlichen und mental herausfordernden Beruf. Um sich und den pflegebedürftigen Menschen zu schützen, darf sie keine ansteckenden Krankheiten haben und muss gegen bestimmte Erkrankungen geimpft sein. Zudem sollte sie unbescholten sein und noch nicht gerichtlich verurteilt sein. Erfolgt keine Vermittlung über eine Agentur, muss sich der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen selbstständig nach Zeugnissen und ärztlichen Attesten erkundigen.
WAS VERSTEHT MAN UNTER SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT?
Als selbstständige Betreuungskraft ist die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen beziehungsweise die vermittelte Agentur nicht weisungsberechtigt, sie dürfen der Betreuungskraft also keine Aufträge geben. Im Gegenzug bezahlt die selbstständige Betreuungskraft die Sozialabgaben selbstständig. Oft wird die Betreuungskraft aber durch das vereinbarte Honorar unter Druck gesetzt, Urlaube und die Arbeitszeiten werden dann entweder von der pflegebedürftigen Person, ihrer Familie oder der Vermittlungsagentur vorgegeben. Obwohl die Vermittlungsagenturen dieser Situation vorbeugen sollen, sind sie kein Garant dafür. Wenn nun die selbstständige Betreuungskraft ihre Arbeitszeiten und Tätigkeiten aufgrund des Drucks anpassen muss, ist sie im Grunde weisungsgebunden. Eine weisungsgebundene Betreuungskraft bezahlt aber Absicherungen wie die Kranken-, Unfall-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung nicht selbst, sondern ihr Arbeitgeber. Das würde für den pflegebedürftigen Mensch oder seine Angehörige als Auftraggeber Bußgelder und eine Nachzahlung der Versicherungsleistungen oder Sozialabgaben bedeuten.
24-STUNDEN-PFLEGE VON EINER VERMITTLUNGSAGENTUR (ENTSENDEMODELL)
Bei dem Entsendemodell beauftragt der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen eine Vermittlungsagentur eine Betreuungskraft zu finden. Diese Betreuungskraft ist an einem Entsendeunternehmen angestellt und wird von diesem für 2 bis 3 Monate nach Österreich geschickt. Der große Vorteil ist, dass Betreuungskräfte meistens sehr schnell, innerhalb einer Woche, mit ihrem Dienst beginnen können. Das Entsendeunternehmen regelt auch die Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch der Betreuungskraft.
In Österreich ist es oftmals schwierig, Betreuungskräfte aus anderen Ländern oder deren Entsendeunternehmen zu finden, weshalb meist Vermittlungsagenturen notwendig sind. Auftraggeber ist also die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen, Auftragnehmer das Entsendeunternehmen, beide unterschreiben den Dienstleistungsvertrag. Mit der Vermittlungsagentur unterschreibt der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen hingegen ein Beratungs- und Vermittlungsvertrag. Die Betreuungskraft hat kein direktes Angestelltenverhältnis zu der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen. Daher sind diese auch nicht weisungsbefugt, können ihr also keine Aufträge in Bezug auf ihre Arbeitszeiten geben. Sie erhält ihren Lohn vom Entsendeunternehmen, das bezahlt auch die Sozialabgaben für sie.
Die Vermittlungsagentur erhält entweder von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Angehörigen oder dem Entsendeunternehmen oder beiden einen monatlichen oder einmaligen Betrag.
WORAUF IST BEI EINER VERMITTLUNGSAGENTUR ZU ACHTEN?
Auch in Österreich gibt es Qualitätszertifikate für Vermittlungsagenturen. Dieses Zertifikat zeigt höherer Qualitätsstandards als die gesetzlich vorgeschriebenen. Das Zertifikat wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle für 3 Jahre verliehen. Nach Ablauf dieser Zeit kann es neuerlich als Rezertifizierung beantragt werden. Jährlich findet eine Begutachtung statt, verstößt die Agentur gegen die Regeln, wird das Zertifikat entzogen.
WAS IST DIE A1-BESCHEINIGUNG?
Die A1-Bescheinigung der Nachweis der Sozialversicherung. Das Entsendeunternehmen einer ausländischen Betreuungskraft muss für sie Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Die A1-Bescheinigung ist ein behördliches Dokument, welches die Festanstellung und die Sozialversicherung der Betreuungskraft in ihrem Heimatland nachweist. Das zeichnet ein seriöses Entsendeunternehmen aus.
WER ÜBERNIMMT DIE STEUERN BEI EINEM AUSLÄNDISCHEN PFLEGEDIENST?
Die Steuern der ausländischen Betreuungskraft werden von dem Entsendeunternehmen im Heimatland der Betreuungskraft bezahlt.
WER ÜBERNIMMT DEN TRANSPORT UND DIE ORGANISATION DER BETREUUNGSPERSONEN?
Ansprechpartner für den pflegebedürftigen Menschen und seine Angehörigen ist die Vermittlungsagentur, sie regelt die 24-Stunden-Pflege der Betreuungskraft.
Zu Beginn erfragt die Vermittlungsagentur den Pflegeaufwand und die gewünschten Aufgaben der Betreuungskraft. Diese Informationen leitet die Vermittlungsagentur an das Entsendeunternehmen, welches daraufhin die Betreuungskräfte nach ihren Erfahrungen und beispielsweise Deutschkenntnissen aussucht. Anschließend sendet das Entsendeunternehmen unverbindliche und kostenfreie Vorschläge für bestimmte Betreuungskräfte und notwendige Unterlagen zurück. Unter diesen Vorschlägen, oder weiteren Vorschlägen, sollte noch nicht die gewünschte Betreuungskraft dabei gewesen sein, suchen die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörige eine aus.
Die Vertragsschließung folgt schließlich mit Hilfe der Vermittlungsagentur. Die Vorbereitung, die An- und Abreise sowie für Fragen und Hilfe während der Betreuungszeit übernimmt die Vermittlungsagentur, der pflegebedürftige Mensch und seine Angehörigen haben also immer einen Ansprechpartner.
Ob sich der Gesundheitszustand und damit der Pflegeaufwand verändert, der pflegebedürftige Mensch ins Krankenhaus muss oder es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Betreuungskraft kommt, die Vermittlungsagentur ist die richtige Anlaufstelle. Sie vermittelt neue Betreuungskräfte oder stellt den Vertrag auf „ruhend“, bis die pflegebedürftige Person vom Krankenhaus entlassen wird.
Durch die Agentur als Zwischenstelle gibt es im Fall des Urlaubs oder einer Erkrankung der Betreuungskraft Ersatzkräfte, die den Dienst übernehmen. Außerdem sorgt die Agentur für regelmäßige Qualitätsvisiten, diese stellen die Qualität der Pflegesituation und der verrichteten Arbeit sicher.
ANSTELLUNG ALS ARBEITGEBER
Betreuungskräfte können von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen selbst angestellt werden. Auch wenn diese über eine Vermittlungsagentur gefunden wurden.
Der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen sind dann der Arbeitgeber, die Betreuungskraft Arbeitnehmerin. Der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen müssen sich an die jeweiligen Arbeitszeitgesetze halten und für die Einhaltung der Pausen und Ruhezeiten sorgen. Diese werden in einen Arbeitsvertrag ausgehandelt, den die Betreuungskraft und die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen unterzeichnen. Der Arbeitsvertrag mit der Betreuungskraft ist idealerweise mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt. Das garantiert einen der Norm und Regelungen entsprechenden Vertrag. Darin ist die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch, die Internetnutzung, die Reisekostenerstattung und ähnliches festgehalten.
Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen zahlen der Betreuungskraft einen Lohn und müssen die Sozialabgaben für sie leisten. Im Urlaub oder bei Krankheit der Betreuungskraft muss sich die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen selbst um einen Ersatz kümmern.
Hier ist die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen weisungsberechtigt, sie haben aber einen großen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand.
WORAUF IST ZU ACHTEN, WENN EINE BETREUUNGSPERSON ANGESTELLT WIRD, UM MICH ZU PFLEGEN?
Eine Betreuungskraft anzustellen, heißt sie anzumelden und sowohl Steuern als auch Sozialabgaben zu bezahlen. Wenn nicht, gilt es als Schwarzarbeit. Wird das öffentlich, wird die Schwarzarbeit mit hohen Strafzahlungen und einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geahndet. Selbst dann, wenn die Betreuung schon längst beendet wurde.
Ein weiterer Aspekt sind Arbeitsunfälle, die in einem solchen Fall von der Versicherung nicht gedeckt werden. Dann haftet die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen, was meist hohe Geldstrafen mit sich ziehen kann.
WIE SIEHT ES BEZÜGLICH DER ARBEITSZEIT UND DEM ARBEITSRECHT AUS?
Auch wenn die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen die Betreuungskraft anstellen, es gilt das Arbeitnehmergesetz. Die Arbeitszeit beträgt in Österreich nicht mehr als 128 Stunden in 2 aufeinanderfolgenden Wochen. Arbeitet sie aufgrund eines Notfalls mehr, muss ihr die pflegebedürftige Person als Ausgleich Freizeit gewähren. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf Urlaub und auf Sozialleistungen. Zudem hat sie einen Kündigungsschutz und Versicherungsschutz, wenn sie krank ist, hat sie das Recht auf eine Lohnfortzahlung. Selbstverständlich müssen ihr Überstunden auch ausbezahlt werden. Sind mehrere Betreuungskräfte angestellt, erhalten natürlich alle ein entsprechendes Gehalt.
WAS IST EINE HAUSHALTSHILFE?
Im Gegensatz zur 24-Stunden-Pflege gibt es das Modell der Haushaltshilfen. Die Haushaltshilfe lebt wie die 24-Stunden-Pflege mit freier Kost und Logis im Haushalt der pflegebedürftigen Person. In einer Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche hilft sie beim Haushalt, sie übernimmt aber keine Grundpflege und gilt damit nicht als Betreuungskraft und schon gar nicht als Pflegekraft.
WORAUF IST BEI DER ANMELDUNG EINER 24-STUNDEN-PFLEGE ZU ACHTEN?
In Österreich muss die ausländische Betreuungskraft bei der Meldebehörde gemeldet sein. Neben den Arbeitsvertrag mit den Arbeitszeiten, das Recht auf Urlaub, Krankheit oder Pflegefreistellung, müssen sowohl die pflegebedürftige Person beziehungsweise ihre Angehörigen und die Betreuungskraft einen Dienstschein ausfüllen. Mit dem Arbeitsvertrag und dem Dienstschein eröffnet die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen ein Dienstgeberkonto bei der österreichischen Gesundheitskasse. Obwohl es Dienstgeberkonto heißt, hat er damit nicht automatische den Status eines Unternehmens. Damit ist die Betreuungskraft bei der Sozialversicherung angemeldet. Die pflegebedürftige Person oder seine Angehörigen zahlen dann der Betreuungskraft den Lohn und zusätzlich die Lohnnebenkosten und eventuell Sonderzahlungen.
WORAUF IST BEI DER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR 24-STUNDEN-PFLEGEKRÄFTE ZU ACHTEN?
In Österreich ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung zwar nicht zwingend notwendig, sinnvoll ist sie aber allemal. Jegliche Sachschäden im Pflegealltag werden damit abgedeckt, so gibt es keine Unstimmigkeiten über die entstandenen Kosten. Stürzt die pflegebedürftige Person, prüft die Krankenkasse die Schuld der Betreuungskraft und lehnt eventuell die Kostenübernahme ab. Solche Unannehmlichkeiten beugt eine Haftpflichtversicherung vor.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES BEI 24-STUNDEN-PFLEGEKRÄFTEN?
Jede Betreuungskraft braucht ein ärztliches Attest, körperlich und mental in der Lage zu sein, Menschen pflegen zu können. Dazu zählen auch bestimmte Impfungen, um gesundheitlich angeschlagene Menschen nicht zu gefährden. Beispielsweise müssen Infektionskrankheiten wie Tuberkulose (TBC) oder Hepatitis durch eine Untersuchung ausgeschlossen werden.
Es gibt verschiedenste akademische Werdegänge einer Betreuungskraft, so steigen oftmals auch gelernte Erzieherinnen, Lehrerrinnen oder andere medizinische Berufsgruppen wie Physiotherapeuten in die 24-Stunden-Pflege ein. Meist haben sie aber diverse Weiterbildungskurse besucht oder Erfahrungen in der Pflege insbesondere auch mit bestimmten Erkrankungen gesammelt. Im Vorfeld wird ein Sprachtest durchgeführt, die Betreuungskräfte werden mit dem Ergebnis ihren Kenntnissen nach eingeteilt. Nach dieser Einteilung kann die Betreuungskraft entsprechend den Vorlieben ausgewählt werden.
WORAUF IST BEI DER 24-STUNDEN-BETREUUNG ZU ACHTEN?
Manchmal kündigt sich eine Pflegebedürftigkeit über längere Zeit hinweg an, dennoch trifft es die meisten Angehörige plötzlich. Die Entscheidung und die Auswahl einer Betreuungskraft dürfen aber nicht überstürzt werden. Immerhin teilt die Betreuungskraft sehr persönliche Momente mit der pflegebedürftigen Person, Sympathie und entsprechende Erfahrungen bei der Pflege der individuellen Bedürfnisse sind ein Muss.
Zuerst müssen Sie sich für eine Art der Anstellung entscheiden, also ob die Betreuungskraft durch das Entsendemodell entsendet wird, eine selbstständige Betreuungskraft per Dienstvertrag direkt angestellt wird oder diese als freier Dienstnehmer beschäftigt wird. Selbst die Auswahl der Vermittlungsagenturen sollte nicht leichtfertig erfolgen. Vergleichen Sie mehrere Anbieter, lassen Sie sich von Freunden, Verwandten oder Bekannten über ihre Erfahrungen mit einer Agentur beraten. Im Internet gibt es mittlerweile für viele Unternehmen Bewertungen und Erfahrungsberichte, auch diese können Ihnen bei der Entscheidung helfen. Holen Sie sich mehrere Vergleichsangebote ein, achten Sie dabei auf die Sprache, Freundlichkeit, Erreichbarkeit und den Kundenservice bei der Anfrage. Immerhin ist die Vermittlungsagentur zumindest beim Entsendemodell weiterhin der Ansprechpartner, da muss die Kommunikation funktionieren.
Wichtig ist, dass Sie bereits vorab so genau wie möglich die notwendigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Betreuungskraft festlegen. Ein Pflegetagebuch kann Ihnen dabei helfen, den zeitlichen Rahmen und die notwendigen Tätigkeiten festzuhalten, Je genauer die Betreuungskraft oder die Agentur über die Bedürfnisse Bescheid weiß, desto leichter fällt die Auswahl. Das Alter, die Körpergröße, das Gewicht, das Geschlecht und alle medizinischen Befunde und Unterlagen der pflegebedürftigen Person sind die wichtigsten Informationen der Betreuungskraft. Dazu gehört auch die mentale Verfassung, eventuelle Suchterkrankungen oder psychische Erkrankungen. Braucht die pflegebedürftige Person eine bestimmte Ernährung, hält sich die Betreuungskraft bei der Zubereitung der Mahlzeiten an den Ernährungsplan.
Von Bedeutung ist die Wohnsituation der pflegebedürftigen Person. Wohnt die pflegebedürftige Person in der Stadt mit einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetz oder sehr ländlich? Ist bei einer ländlichen Gegend ein Auto der pflegebedürftigen Person vorhanden? Wenn ja, dann braucht die Betreuungskraft einen Führerschein. Passen Sie in einem solchen Fall ihre Kasko-Versicherung an. So werden eventuelle Schäden am Auto durch die Betreuungskraft durch die Versicherung übernommen.
Erhält die pflegebedürftige Person regelmäßigen Besuch von einem medizinischen Hauskrankenpflege? Braucht die pflegebedürftigen Person Unterstützung in der Nacht? Gehört zu den Aufgaben der Betreuungskraft zusätzlich die Versorgung von Tieren oder leichte Gartenarbeit?
All diese Informationen erleichtern die Suche nach der perfekten Betreuungskraft.
Natürlich haben Sie das Recht, Wünsche zu äußern, ob es sich um eine männliche oder weibliche Betreuungskraft handelt, wie gut seine oder ihre Deutschkenntnisse sind er oder ob er oder sie Nichtraucher sein sollte.
Bevor eine Betreuungskraft engagiert wird, telefonieren Sie am besten mit ihr oder vereinbaren gegebenenfalls ein Treffen. Manchmal ist ein Treffen nicht möglich, wenn Betreuungskräfte aus einem ferneren EU-Staat kommen. Aber schon während eines Telefonats lässt sich eine gewisse Sympathie erkennen.
Zwar organisiert die Vermittlungsagentur die An- und Abreise, jedoch nur bis oder ab dem Bahnhof. Der Transport vom Bahnhof zu Ihrem Zuhause oder von ihrem Zuhause zum Bahnhof unterliegt Ihnen.
Wie in jedem Beruf braucht auch eine Betreuungskraft eine Zeit der Einarbeitung. Nicht zu vergessen die verschiedenen Kulturen, die aufeinandertreffen. Die Betreuungskraft hat ihre Heimat und Familie verlassen, um sich in einer fremden Wohnsituation um eine pflegebedürftige Person zu kümmern. Da können anfängliche Meinungsverschiedenheiten und Anpassungsschwierigkeiten vorkommen. Freundlichkeit, Verständnis und auch menschliche Wärme sowie Freiräume und Freizeit helfen ihr bei der Eingewöhnung. Legen Sie schon vorher die Regeln fest, wie beispielsweise, ob die Betreuungskraft Besuch mitbringen darf, dann spielt sich das Zusammenleben leichter wieder ein. Wenn aber unüberbrückbare Differenzen bestehen, dann wenden Sie sich lieber an die Agentur oder suchen Sie selbstständig nach einem Ersatz.
Legen Sie der Betreuungskraft wichtige Telefonnummern und Unterlagen an einen zentralen, leicht zugänglichen Ort. Im Falle eines Notfalls hat sie dann gleich alles bei der Hand.
In Österreich besteht eine Meldepflicht. Die Betreuungskraft muss innerhalb von 3 Tagen ihren Nebenwohnsitz bei der pflegebedürftigen Person anmelden, der Hauptwohnsitz kann weiterhin im Heimatland bleiben.
WAS SIND VORTEILE DER 24-STUNDEN-PFLEGE?
Seinen Lebensabend in seinem Zuhause verbringen, das ist der größte Vorteil der 24-Stunden-Pflege. Auch ohne eine diagnostizierte Demenzerkrankung zeigen viele Menschen Anpassungsschwierigkeiten, Verwirrung und Orientierungslosigkeit in einer fremden Umgebung. Das bringt oft Konflikte mit sich. Neue Umgebungen, neue Tagesabläufe und neue Menschen beeinflussen die geistigen Fähigkeiten und die Gefühlslage des Menschen. Es gilt sogar als wissenschaftlich erwiesen, dass chronische und akute Krankheiten einen besseren Verlauf zeigen, wenn sich die Menschen wohl fühlen.
Auch die Nachbarn und Freunde müssen nicht zurückgelassen werden. Nicht zu vergessen die Anstrengungen, die ein Umzug mit sich bringt. Dies wird erfolgreich verhindert. Auch die Angehörigen besuchen die pflegebedürftige Person weiterhin in der vertrauten Umgebung. Eine Pflegeeinrichtung ist öfters weiter weg oder für einige Angehörige stark emotional belastend. Einige entscheiden sich darum, den Kontakt zu verringern oder gar abzubrechen. Bei der 24-Stunden-Pflege ist das nicht nötig. Zudem gibt die 24-Stunden-Pflege den Angehörigen die Sicherheit und Entlastung, ihren Angehörigen gut versorgt zu wissen.
Im Gegensatz zu einer Pflegeeinrichtung erfolgt die Betreuung rasch. Während die Wartezeit auf einen Platz in einer Pflegeeinrichtung mitunter Jahre dauert, ist eine Betreuungskraft meisten innerhalb von einer Woche bei der pflegebedürftigen Person eingezogen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, vorab eine Betreuungsperson auszusuchen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, wie nach einem Krankenhausaufenthalt, einzieht. Die Betreuungskraft hat außerdem nur einen Menschen zu betreuen, sie kann ganz individuell auf die pflegebedürftige Person eingehen. Oft entwickelt sich ein freundschaftliches Verhältnis zwischen der pflegebedürftigen Person, ihrer Angehörigen und der Betreuungskraft. In einer Pflegeeinrichtung hingegen sind einige Pflegekräfte für mehrere Bewohner zuständig. Nicht nur die Zeit, auch die Individualität fehlt, eine engere Beziehung kann sich gar nicht entwickeln.
Die Betreuungskraft hingegen wird eine feste Bezugsperson, ein wichtiger Anker, der bei Demenzerkrankungen ganz besonders wichtig ist. Sie fördert und trainiert auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt einzelne Fähigkeiten und gibt ihr dadurch Selbstständigkeit und Selbstbestimmung. Der Tagesablauf wird mit der pflegebedürftigen Person abgestimmt und nicht wie in einer Pflegeeinrichtung vorgegeben. Regeln, Wünsche und durch den Arzt festgelegte Empfehlungen lassen sich schwer mit einer Pflegeeinrichtung vereinbaren, mit der 24-Stunden-Pflege aber schon.
Viele alleinlebende Menschen vereinsamen zusehends, mit einer Betreuungskraft ist wieder jemand da. Durch die motivierende Pflege verliert die pflegebedürftige Person auch trotz ihrer Erkrankung oder Beeinträchtigung nicht ihre Freude an der Gesellschaft ihre Familie und Freunden. Dadurch gewinnt sie auch an Mobilität und Lebensfreude.
WAS SIND NACHTEILE DER 24-STUNDEN-PFLEGE?
Obwohl sich mit einer Betreuungskraft ein freundschaftliches Verhältnis entwickeln kann, zunächst handelt es sich um eine fremde Person im eigenen Haus. Durch die plötzliche zeitliche und örtliche Nähe sind leichte Konflikte vorprogrammiert. Schwieriger wird es, wenn zusätzliche Probleme bei den Deutschkenntnissen bestehen und sich die Betreuungskraft und die pflegebedürftige Person einfach nicht verstehen.
Das Haus muss entsprechend für die Betreuungskraft und die pflegebedürftige Person ausgestattet sein. Die Betreuungskraft braucht ein eigenes absperrbares Zimmer, zudem muss es barrierefrei und eventuell mit einem Treppenlift aufgerüstet werden. Das macht oft teure Umbauarbeiten am Haus nötig, in einer Mietwohnung sind sie oft gar nicht möglich.
Eine 24-Stunden-Pflege übernimmt in der Regel keine medizinischen Behandlungen. Injektionen, Infusionen, Blutabnahmen und Verbandwechseln, all diese Handlungen müssten von einer diplomierten Pflegekraft oder dem ambulanten Dienst verrichtet werden.
WELCHE ALTERNATIVEN GIBT ES ZUR 24-STUNDEN-PFLEGE?
Neben der 24-Stunden-Pflege sind sowohl Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen da. Der ambulante Pflegedienst kommt einmal oder mehrmals pro Tag zum der pflegebedürftigen Person und erledigt dort klar festgelegte Arbeiten. Bei einer leichten Pflegebedürftigkeit reicht diese Art der Versorgung aus.
Als teilstationäre Pflege gelten die Tagespflege oder Nachtpflege. Sie bieten der pflegebedürftigen Person eine intensivere Betreuung entweder während des Tages oder der Nacht. Allerdings findet diese stundenweise in einer speziellen Einrichtung und nicht im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt.
Die Pflegeeinrichtung nimmt pflegebedürftige Menschen gänzlich auf und umsorgt sie jede Minute des Tages nach ihrem festgelegten Tagesablauf.
MIT WELCHEN KOSTEN IST EINE 24-STUNDEN-PFLEGE VERBUNDEN?
Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege unterscheiden sich, je nachdem wie eine Betreuungskraft angestellt ist. In Österreich liegt der gesetzliche Mindestlohn laut dem Hausbetreuungsgesetz bei 11,49 Euro pro Stunde. Demnach kann eine seriöse Betreuungskraft nicht unter 2 000 Euro pro Monat kosten. Normalerweise belaufen sich die Kosten von ungefähr 2 300 Euro bis zu 5 000 Euro pro Monat.
Generell gilt: Je höher der Pflegeaufwand, je größer die Vorkenntnisse, Qualifikationen wie ein Führerschein und Vorerfahrungen sind und je besser die Deutschkenntnisse und Qualifikationen, desto teurer wird die Betreuungskraft. Das ist einer der Gründe, warum ausländische Betreuungskräfte oft günstiger sind. Auch die Arbeit in der Nacht oder ein unterstützender ambulanter Pflegedienst beeinflussen die Kosten.
Darin sind aber weder die Kosten für Kost und Logis noch die Transportkosten für die An- und Abreise vom oder zum Bahnhof inkludiert. Die Mehrkosten der Wohnung wie das Internet und der Nahrung übernimmt die pflegebedürftige Person. Wenn die Betreuungskraft bei einem gemeinsamen Einkauf Geld auslegt, muss die pflegebedürftige Person dieses sofort zurückbezahlen.
Erfolgt die Vermittlung über eine Agentur, dann wird hier meistens eine Gebühr fällig, die einmalig oder monatlich erfolgen kann. Achtung bei der Stornierung der Betreuungskraft, hier könnten eine Bearbeitungspauschale oder eine Aufwandpauschale anfallen.
WELCHE FÖRDERUNGEN GIBT ES FÜR DIE 24-STUNDEN-PFLEGE?
Es gibt unterschiedliche Förderungen, die je nach Erkrankung und Pflegegrad ausgezahlt werden. In Österreich gibt es verschiedene Förderungen entsprechend dem Hausbetreuungsgesetz, so werden selbstständige Betreuungskräfte mit bis zu 550 Euro vom Sozialministerium gefördert, unselbstständige Betreuungskräfte mit bis zu 1 100 Euro im Monat. Das Pflegegeld ist von der Pflegestufe und vom Pflegeaufwand abhängig. Ab dem Pflegegrad 3 oder bei Vorliegen einer Demenzerkrankung ab Pflegestufe 1 steht der pflegebedürftigen Person eine Langzeitbetreuung zu. Ab dem Pflegegrad 5 übernimmt das Sozialministerium den durchgehenden Pflegebedarf.
Für die Förderungen gibt es eine Grenze des Nettoeinkommens, nicht aber des Vermögens. Sozialleistungen wie Kinderbeihilfe, Wohnungsbeihilfe, Pflegegeld und ähnliches zählt nicht zum Einkommen dazu. Für Unterhaltspflichtige Kinder erhöht sich die Grenze. Bei einer geringfügigen Überschreitung gibt es genauere Regelungen.
Ausbezahlt wird die Förderung entweder an die pflegebedürftige Person, die Angehörigen oder direkt an die Trägerorganisation der Betreuungskraft.
In Österreich gibt es die steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastungen, jedoch muss hierbei das Pflegegeld und Förderungen abgezogen werden. Da die 24-Stunden-Pflege von den einzelnen Bundesländern geregelt wird, kann es je nach Bundesland noch zusätzliche Förderungen geben.