Pflege

>

Intensivpflege Wien
Pflege

Intensivpflege Wien

Pflege ist nicht gleich Pflege. Nicht jede pflegebedürftige Person ist in gleicher Art und Weise auf Hilfe angewiesen. Die Intensivpflege bezeichnet hierbei das höchste Ausmaß an Pflegedienstleistungen, da die zu pflegenden Patient:innen wenig bis gar keine Ressourcen haben, um sich selbst zu versorgen.

Hierbei bezieht sich der Wortteil „intensiv“ nicht nur auf die zeitliche Intensität der Betreuung, sondern insbesondere auch auf die medizinische Intensität der Pflegeleistungen.

Intensivmedizinische Patient:innen befinden sich häufig in lebensbedrohlichen Situationen oder haben schwerwiegende Erkrankungen, weshalb sie meist eine lebensnotwendige Rund-um-die-Uhr Betreuung benötigen. Oftmals sind Betroffene nicht nur in ihrer Mobilität, Kommunikation und kognitiven Leistungsfähigkeit eingeschränkt, sondern eben auch in ihren Vitalfunktionen (Herz-Kreislauf-Funktion, Gehirnfunktionen und Nervensystem, Organfunktionen von Leber und Niere und Stoffwechsel).

WER BENÖTIGT INTENSIVPFLEGE?

Beispiel:

Der 57-jährige Markus erlitt einen schweren Unfall, bei dem er sich eine Verletzung des Rückenmarks zuzog. Folge dieser Verletzung ist eine sogenannte Tetraplegie, eine Lähmung aller vier Extremitäten, die auch mit einer Lähmung der Atemmuskulatur einherging. Markus überlebt den Unfall und übersteht die lebensrettenden akuten Eingriffe, ist infolge wach und orientiert, jedoch für den Rest seines Lebens auf eine maschinelle Beatmung angewiesen. Sowohl während des Krankenhausaufenthaltes, als auch nach seiner Entlassung muss er intensivpflegerisch betreut werden.

Intensivpflege wird vor allem von jenen Menschen benötigt, die entweder durch eine angeborene bzw. erworbene Erkrankung oder durch einen Unfall hochgradig eingeschränkt sind. Oft sind auch lebenswichtige Funktionen nicht mehr ohne maschinelle Unterstützung möglich.

Aber nicht nur Menschen, die auf eine Überwachung und Unterstützung ihrer Atemfunktion angewiesen sind, sondern auch jene, die bettlägerig sind, chronische Wunden haben, regelmäßige intravenöse Medikation benötigen oder aufgrund starker Schmerzen auf Schmerzpumpen angewiesen sind, haben Anspruch auf Intensivpflege.

Zu den häufigsten Krankheitsbildern zählen:

– schwerwiegende Schädel-Hirn-Traumata

– hohe Querschnittlähmung

– fortgeschrittene Tumorerkrankungen

– genetisch-neurologische Erkrankungen wie Amytrophe Laterale Sklerose (ALS), Multiple
Sklerose, Morbus Parkinson, Cholera Huntington, Spinale Muskeldystrophie.

– Koma

– schwer einstellbarer Diabetes mellitus

– chronisch obstruktive Lungenerkrankungen

WELCHE AUFGABEN HAT DIE INTENSIVPFLEGE?

Die Aufgaben der Intensivpflege umfassen neben grundpflegerischen Tätigkeiten (Hilfestellungen bei alltäglichen Handlungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Haushaltsbewältigung, Nahrungsaufnahme) die Einschätzung und Bewältigung von medizinischen Notfällen, die Bedienung und Überwachung von lebensnotwendigen technischen Geräten, aber auch die Begleitung sterbender Patient:innen.

Intensivpfleger:innen stehen in ihrer täglichen Tätigkeit nicht nur in engem Kontakt zu ihren Patient:innen, sondern auch zu deren Angehörigen und betreuenden Ärzt:innnen.

Die exakte und vollständige Dokumentation der pflegerischen Tätigkeit, der gesetzten Therapiemaßnahmen und des Allgemeinzustands der Patient:innen, mit dem Ziel, den Austausch mit dem medizinischen Umfeld zu erleichtern, ist ein essentieller Bestandteil der Aufgaben einer Intensivpflege.

Die Tätigkeiten einer Intensivpflegekraft umfassen:

– die Bedienung und Überwachung medizinisch-technischer Geräte wie
Beatmungsmaschinen, Infusionspumpen, Absauggeräte, Dialysegeräte usw.

– die Überwachung und gegebenenfalls Regulation von Vitalfunktionen

– ein akutes Eingreifen in Notfällen, beispielsweise ein Reanimationsbeginn bei
Herzstillstand oder das selbstständige Anpassen der Beatmungseinstellungen

– die richtige Lagerung bettlägeriger Patient:innen sowie Mobilisierungsmaßnahmen

– die Assistenz bei medizinischen Eingriffen wie auch die eigenständige Durchführung
kleinerer invasiver Eingriffe (Setzen eines Harnkatheters oder einer Venenverweilkanüle)

– das Management von künstlichen Ausgängen (Stoma) aus Magen oder Darm, von
Drainagen oder Sonden (beispielsweise Ernährungssonden)

– die Versorgung chronischer Wunden und das Erkennen von Wundinfektionen, die eine
akuten Therapie benötigen

– die Ernährung und richtige Hydrierung schwerkranker Personen

– die Dokumentation und Dekursierung der eigenen Tätigkeiten sowie wichtiger
Informationen über den Zustand der Patient:innen

– die Kommunikation mit Angehörigen wie auch ein gewisses Maß an sozialem und
psychischem Beistand

VON WEM KANN INTENSIVPFLEGE AUSGEFÜHRT WERDEN?

Die Intensivpflege ist eine Zusatzausbildung, die im Anschluss an die Grundausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege absolviert werden kann. Nach Beendigung der Ausbildung sind Absolvent:innen dazu berechtigt, sowohl im stationären als auch im niedergelassenen/häuslichen Bereich tätig zu sein.

Die Ausbildung umfasst sowohl fachlich medizinisches Wissen über grundlegende physiologische Prozesse und deren pathologische Mechanismen, das Handeln in lebensbedrohlichen Akutsituationen, als auch das Verständnis des Umgangs mit medizinisch-technischen Geräten. Intensivpflichtige Patient:innen sind in der Regel schwer krank, weshalb es jederzeit zu einer akuten Verschlechterung des Zustandes oder einem medizinischen Notfall kommen kann. Das intensivpflegerische Personal hat die Aufgabe, solche Situationen frühzeitig zu erkennen und abschätzen zu können, ob und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Im Notfall müssen Intensivpfleger:innen auch mit akuten Hilfeleistungen wie beispielsweise einer Reanimation beginnen können, die ebenfalls Teil der Ausbildung ist.

Österreich:
Die Sonderausbildung „Intensivpflege“ ist ein Lehrgang, der an bestimmten Ausbildungszentren und Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege absolviert werden kann. Dieser steht jeweils in enger Zusammenarbeit mit einer Klinik.

Weiters gibt es auch mehrere Universitäts- und Fachhochschullehrgänge, die medizinisch-wissenschaftliche Forschung und praktische Tätigkeit verbinden. Voraussetzung ist eine bestehende Berufsberechtigung zum gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege. Die Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden, die sich aus einem Theorie- und einen Praxisteil zusammensetzen.

WO KANN INTENSIVPFLEGE STATTFINDEN?

Spricht man von Intensivpflege, ist meist ein stationäres Setting, also die Pflege auf einer Intensivstation gemeint. In Österreich gibt es aber auch die Möglichkeit der außerklinischen, also häuslichen Intensivpflege, die in erster Linie von privaten Pflegediensten angeboten wird.

Die Grundlagen und Abläufe der pflegerischen Tätigkeiten von Intensivstationen im ambulanten Bereich sind zwar ungefähr die gleichen, dennoch können nicht alle Patient:innen auch zu Hause betreut werden. Die klinische Intensivbetreuung kann sowohl langfristig bei chronisch schwererkranken Personen, als auch nur über wenige Tage, beispielsweise nach einem operativen Eingriff mit hohem Blutverlust notwendig sein. In dieser Zeit benötigt die betroffene Person sowohl eine intensive pflegerische, als auch eine intensive ärztliche Behandlung. Außerklinische Intensivpflege ist dann möglich, wenn akut lebensbedrohliche Situationen überstanden und eine akute ärztliche klinische Behandlung abgeschlossen ist. Hierbei weisen Patient:innen weiterhin einem sehr eingeschränkten Zustand auf, wobei auch mit einer akuten Verschlechterung gerechnet werden muss. In diesem Fall kann die pflegerische Betreuung- und Überwachungstätig in das häusliche Umfeld der Patient:innen verlegt werden während regelmäßige ärztliche Kontrollen durchgeführt werden.

Die ambulante Intensivpflege macht es hierbei möglich, dass Patient:innen in ihrem vertrauten, häuslichen und familiärem Umfeld betreut werden können. Insbesondere nach längerem Krankenhausaufenthalt hat dies einen sehr positiven Effekt auf das Wohlbefinden und die Psyche der zu betreuenden Person. Gleichzeitig werden Angehörige durch dieses Angebot deutlich entlastet, können in der Nähe ihrer Liebsten sein und wissen gleichzeitig, dass sich diese in professionellen Händen befinden.

Beispiel:
Der 82-jährige Heinrich leidet unter einer schweren Form der Demenz. Diese ist soweit fortgeschritten, dass er sein Umfeld nicht mehr kennt und dass er selbst grundlegende Bedürfnisse wie Hunger und Durst, Körperhygiene oder einen Toilettengang nicht mehr selbstständig durchführen kann. Darüber hinaus besteht ein fortgeschrittener Diabetes mellitus, Heinrich benötigt daher sowohl eine orale Medikation als auch ein regelmäßige Insulininjektionen, die an seine Nahrungsaufnahme angepasst werden müssen, um seinen Blutzuckerspiegel konstant zu halten und eine lebensbedrohliche Entgleisung zu verhindern. Nach einer solchen gefährlichen Blutzuckerentgleisung wird Heinrich ins Krankenhaus gebracht und dort für wenige Tage auf der Intensivstation und anschließend Normalstation versorgt. Im Zuge des Aufenthaltes wird beschlossen, dass Heinrich auch nach seiner Entlassung eine regelmäßige Intensivbetreuung benötigen wird. Denn die Kombination beider Erkrankungen macht es Heinrich unmöglich, sich selbst zu versorgen. Seine 70-jährige Gattin hat weder die körperliche Kraft, Heinrich in seinen Grundbedürfnissen zu unterstützen, noch die Kenntnis des Umgangs der regelmäßigen Blutzuckerkontrollen und der Insulininjektionen.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES FÜR DIE INTENSIVPFLEGE ZU HAUSE?

Intensivpflegerische Betreuung wird in Österreich von privaten Pflegediensteinrichtungen angeboten, die meist in engem Kontakt mit Krankenhäusern und sozialen Diensten stehen.

Die ambulante Intensivpflege benötigt eine exakte Vorbereitung und dementsprechend einiges an Zeit. Im Vorfeld muss einerseits geklärt werden, ob die betroffene Person einen rechtlichen Anspruch auf Intensivpflege hat und andererseits, ob die notwendigen häuslichen Voraussetzungen geschaffen werden können.

Um diese Fragen zu klären und den Übergang zwischen Krankenhaus und außenklinischer Betreuung möglichst naht- und komplikationslos zu gestalten, gibt es in jedem Krankenhaus die Organisationseinheit des Entlassmanagements (auch Überleitungsmanagement, in Österreich: Entlassungsmanagement). Das Endlassmanagement übernimmt eine Schnittstellenfunktion zwischen der stationären Betreuung und dem ambulanten Pflegedienstleistern. Dies inkludiert auch alle Informationen zu sozialen Diensten, niedergelassenen Ärzten und gesetzlichen Grundlagen der Pflege (gesetzliche Ansprüche, Höhe des Pflegegeldes). Das Entlassmanagment arbeitet individuell und patientenorientiert und erarbeitet für jede betroffene Person je nach Pflegebedürftigkeit, ärztlicher Verordnung und familiärem Gefüge die passendste Betreuungsmöglichkeit.

Zu den Voraussetzungen für eine Intensivpflegebetreuung zu Hause gehören:

– eine ärztliche Verordnung

– das Vorliegen einer intensiv- und betreuungspflichtigen Erkrankung

– die räumliche Gegebenheit: Möglichkeit der barrierefreien Bewegung in der Wohnung

Eine intensivpflegerische Betreuung zu Hause benötigt nicht nur eine rechtliche und versicherungstechnische Vorbereitung. Darüber hinaus benötigt es zahlreiche Hilfsmittel, der täglichen Pflegearbeit. Am wichtigsten ist wohl das Pflegebett sowie eine spezielle Dekubitus-Matratze, die vor Liegewunden schützt.

MIT WELCHEN KOSTEN IST INTENSIVPFLEGE VERBUNDEN?

Für die Kosten einer außerklinischen Intensivpflege gibt es keine gesetzlich festgelegten Höhen, vielmehr werden die Kosten durch die privaten Pflegedienstunternehmen festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach dem Ausmaß der Betreuung bzw. der Pflegeintensität.

Wie man sich aber vorstellen kann, ist eine aufwendige intensivpflegerische Betreuung nicht unbedingt billig. Dementsprechend ist ein guter Überblick essentiell. Beispielweise ist es empfehlenswert sich diverse Angebote der verschiedenen Pflegedienstleisterneinzuholen und deren Leistungen zu vergleichen.

Neben den Kosten für das intensivpflegerische Personal selbst ist schon vorab mit Kosten für das notwendige Equipment zu rechnen. Dazu gehören ein passendes Pflegebett, Kosten für Ernährung und Hygieneprodukte, medizinisch-technische Geräte (Beatmungsgerät, Absauger, Analyse- beziehungsweise kleinere Laborgeräte) oder auch notwendige Einmalprodukte (Kanülen, Spritzen, Schläuche, Handschuhe).

WELCHE ZUSCHÜSSE UND FÖRDERUNGEN BEI DER INTENSIVPFLEGE SIND MÖGLICH?

Österreich:
In Österreich wird speziell in Bezug auf die Förderungen zwischen der so genannten Grundpflege und der ärztlich verordneten pflegerischen Tätigkeit (medizinische Hauskrankenpflege), unterschieden.

Während die Grundpflege eine private Leistung darstellt, die durch zu beantragendes Pflegegeld teilweise ersetzt werden kann, ist die ärztlich verordnete Intensivpflege eine Krankenkassenleistung. Wie genau die Beantragungen und Zuschüsse geregelt sind, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Eine ambulante Pflegebetreuung ist für ein und dieselbe Erkrankung für vier Wochen begrenzt, kann aber nach Bewilligung verlängert werden.

In Österreich gibt es neben den privaten Anbietern auch Vertragspartner der österreichischen Gesundheitskasse, die ambulante Intensivpflege anbieten.
Bei Inanspruchnahme der Vertragspartner werden die Kosten für die Pflegetätigkeit vollständig übernommen, bei privaten Pflegediensten werden die Kosten vorerst selbst getragen und nach Einreichung von der Krankenkasse zurückerstattet. Anfahrtskosten werden jedoch nicht übernommen.

In Österreich gibt es zudem auch Förderungen für barrierefreie Wohnungsumbauten, solange ein bestimmtes monatliches Einkommen nicht überschritten wird. Zuständig ist die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriums. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen eingebracht werden.grund

ÜBER DIE AUTORIN:
Consent Management Platform von Real Cookie Banner