Beispiel:
Herr Fuchs (77) lebt seit 2 Jahren, seit dem Tod seiner Ehefrau Linda, allein. Vor ein paar Monaten ist ihm aufgefallen, dass ihn alltägliche Aufgaben immer mehr anstrengen. Herr Fuchs liebt sein kleines Haus, welches seine Frau und er vor rund 50 Jahren gebaut und liebevoll eingerichtet haben. Das Haus verwahrt all die Erinnerungen an seine Frau und sein Leben, sodass der Einzug in eine Pflegeeinrichtung für ihn nicht in Frage kommt. Dementsprechend informiert sich Herr Fuchs über mögliche Alternativen. Er entscheidet sich für eine Grundpflege durch eine professionelle Pflegekraft, die ihm fortan im Alltag zur Seite steht.
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr allein bewältigen können. Im Zuge der Grundpflege wird die pflegebedürftige Person sodann von einer professionellen Pflegekraft oder auch von einer:m Angehörigen unterstützt. Einerseits übernimmt diese all jene Handgriffe, die die betroffene Person nicht mehr allein schafft und fördert andererseits all jene Tätigkeiten, die noch allein gemeistert werden können.
Die Grundpflege ist besonders für pflegebedürftige Personen mit einer Beeinträchtigung wie beispielsweise Bettlägerigkeit wichtig. Ist eine Person bettlägerig, so benötigt sie Hilfe bei sämtlichen Grundbedürfnissen wie Essen und Waschen. All diese müssen im Bett verrichtet werden, sodass diese Form der Grundpflege auch als „Grundpflege im Bett“ bezeichnet.
Die Grundpflege lässt sich in die kleine und große Grundpflege einteilen. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen im Aufwand der Unterstützung der Körperpflege. Daher handelt es sich grundsätzlich um eine kleine oder große Körperpflege.
Die Leistungen der kleinen Grundpflege umfassen:
Bei der großen Grundpflege wird statt der Teilkörperwäsche die Ganzkörperwäsche angeboten:
Ansonsten umfasst sie die gleichen Leistungen wie die kleine Grundpflege.
Teil der Körperpflege sind:
Bei der Wäsche wird die Person mit Pflegebedarf:
Zu den unterstützenden Maßnahmen bei der Darm- und Magenentleerung gehören:
Die Hilfestellung bei der Ernährung beinhaltet nicht Einkauf, Planung und Zubereitung von Mahlzeiten. Das fällt unter die Tätigkeiten der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflegeperson zerkleinert das Essen in mundgerechte Stücke oder entfernt Knochen und Gräten. Sie füllt auch Getränke ein und reicht, wenn nötig, das Essen an. Ein weiterer Bestandteil der Grundpflege ist das Zubereitet von Trinknahrung, Verabreichen von Sondennahrung mittels Ernährungssonde und das Pflegen der Sonde.
Oftmals haben ältere Menschen eine eingeschränktere Mobilität. Pflegekräfte unterstützen sie beim Aufstehen, zu Bett gehen, An- und Ausziehen, Gehen, Stehen und Treppen steigen. Mit entsprechender Unterstützung sollen Menschen mit Pflegebedarf auch das eigene zuhause verlassen können. Das soll ihnen ein gewisses Maß an Selbstständigkeit geben, damit sie z.B. auch zu wichtigen Terminen bei Ärzt:innen etc. gehen können.
Zur Grundpflege gehören regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen, sogenannte Pflegestandards. Diese dürfen Sie nicht mit medizinischen Leistungen (Behandlungspflege) verwechseln.
In der Grundpflege sind folgende Leistungen inbegriffen:
Grundpflege wird dann benötigt, wenn Menschen ihre alltäglichen Bedürfnisse nicht mehr selbstständig abdecken können. Diese Menschen können beispielsweise nicht mehr selbstständig essen oder ihre Körperpflege durchführen. Manche benötigen die Grundpflege vorübergehend, z.B. nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Es kann aber auch von Dauer sein. Die Gründe für den Pflegebedarf können körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen sein. Die Grundpflege ist nicht auf ältere Menschen begrenzt. Kinder und Erwachsene können auch auf Pflege angewiesen sein. Etwa nach einer Krankheit, einem Unfall, oder von Geburt an.
Um Grundpflege durchführen zu dürfen, ist keine pflegerische Ausbildung nötig. Daher können es sowohl Angehörige (Ehepartner:innen, Familienangehörige, Nachbar:innen, Freunde) als auch professionelle Pflegekräfte verrichten. Besonders wichtig ist es, dass sich die Person mit Pflegebedarf bei den teilweise intimen Hilfestellungen mit ihrer Pflegeperson wohlfühlt.
Die Pflegekraft muss in der Lage sein, die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (Prüfung) der Grundpflege zu gewährleisten. Vor allem in der Grundpflege von Senior:innen bedarf es an einer Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte.
Der Bedarf an Grundpflege hat einen Einfluss auf die Pflegestufe einer Person. Beispielsweise wenn an mindestens drei verschiedenen Tageszeiten ein Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten und ein Gesamtpflegebedarf von 180 Minuten besteht, entspricht das der Pflegestufe 2.
Grundpflege kann grundsätzlich in drei verschiedenen Pflegeformen stattfinden: ambulante Pflege, teilstationäre Pflege und stationäre Pflege.
Häusliche oder ambulante Pflege
Die ambulante oder häusliche Pflege findet, wie der Name schon sagt, im eigenen zuhause statt. Sie wird von Angehörigen oder von Mitarbeiter:innen eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.
Teilstationäre Pflege
Bei der teilstationären Pflege werden Personen mit Pflegebedarf in Tagesspflegeeinrichtungen betreut. Versorgt werden sie von geschultem Personal der Pflegeeinrichtungen.
Stationäre Pflege
Bei der stationären Pflege werden Menschen mit Pflegebedarf in Pflege- oder Senioreneinrichtungen versorgt. Betreut werden sie von professionellen Pflegekräften, welche die Grundpflege durchführen.
Unter Prophylaxe-Maßnahmen versteht man Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten, bevor sie entstehen oder in einem frühen Stadium. Diese sind ein Teil der Grundpflege. Sie dienen dazu, dass Betroffene neben der Grunderkrankung nicht noch weitere Erkrankungen und Beschwerden bekommen. Besonders Menschen, die bettlägerig oder bewegungsbeeinträchtigt sind, brauchen diese vorbeugenden Maßnahmen. Folgende vorbeugenden Maßnahmen gehören zum Pflegestandard der Grundpflege:
Ein Dekubitus wird auch als Wundliegen bezeichnet. Es handelt sich um eine chronische Wunde, die von den oberflächlichen Hautschichten bis zum Knochen reichen kann. Diese Wunde entsteht, wenn auf bestimmten Körperstellen über eine längere Zeit Gewicht lastet. Daher sind vorbeugende Maßnahmen wie Mobilisation und regelmäßiger Lagerungswechseln mit Lagerungshilfen sehr wichtig. Häufig kommen auch Dekubitus-Matratzen und bestimmte Hautpflegeprodukte an gefährdeten Stellen (Hinterkopf, Ellenbogen, etc.) zum Einsatz.
Kontrakturen sind dauerhafte Bewegungs- und Funktionseinschränkungen von Gelenken. Sie entstehen durch Bewegungsmangel, welcher eine Verkürzung von Sehnen, Muskeln und Bändern zur Folge hat. Zu den Vorbeugungsmaßnahmen von Muskelverkürzungen gehören regelmäßige Umlagerungen alle zwei Stunden mit Kissen, Rollen, Keilen oder Fußstützen. Des Weiteren führt eine Pflegeperson mit der betroffenen Person Krankengymnastik durch. Hierbei mobilisiert die pflegende Person vorsichtig die betroffenen Gelenke oder unterstützt die Eigenbewegung.
Ein Thrombus ist ein Blutgerinnsel in einem Blutgefäß oder im Herzen. Dieser Blutpfropf beeinträchtig den Blutstrom. Vorbeugende Maßnahmen sind hier besonders wichtig, denn bei einer tiefen Beinvenenthrombose besteht das Risiko einer Lungenembolie. Die Vorbeugungsmaßnahmen sind der Kontrakturenprophylaxe ähnlich. Es werden alle zwei Stunden Umlagerungen mit Kissen, Rollen, Keilen oder Fußstützen durchgeführt. Auch eine Krankengymnastik ist hier sinnvoll: eine Pflegeperson mobilisiert vorsichtig die betroffenen Gelenke oder unterstützt Betroffene bei der Eigenbewegung. Zudem ist das Anziehen von Kompressionsstrümpfen (auch Thrombosestrümpfe genannt) hilfreich, da diese den venösen Rückfluss fördern und eine Thrombose verhindern. Wichtig: Kompressionsstrümpfen müssen ärztlich verordnet werden.
Eine Lungenentzündung (Pneumonie) bezeichnet eine Entzündung des Lungengewebes und/oder der Lungenbläschen. Um eine Lungenentzündung bestmöglich vorzubeugen, kommen folgende Mittel zum Einsatz:
Bei Reizung und Zerfall der Haut in Bereichen, wo die Hautoberflächen aneinanderreiben, spricht man von Intertrigo. Manchmal können sich an diesen Stellen bakterielle Infektionen oder Hefepilzinfektionen entwickeln. Um derartige Hautdefekte in Hautfalten zu vermeiden, schauen Pflegepersonen darauf die Hautfalten trocken zu halten und Hautbelüftung zu ermöglichen (z.B. durch luftdurchlässige Kleidung). Weiters ist es wichtig die Haut regelmäßig zu waschen und sie nicht trocken zu rubbeln, damit keine weiteren Hautschäden entstehen.
Unter Obstipation versteht man eine Verstopfung. Das heißt der Stuhl wird seltener als gewohnt entleert oder die Stuhlentleerung ist erschwert. Um eine Verstopfung vorzubeugen, sollten Sie auf eine ausgewogene, ballaststoffreiche Ernährung achten. Zusätzliche Prophylaxe Maßnahmen sind eine ausreichende Bewegung und genügend Flüssigkeitszufuhr.
Mundsoor ist eine Erkrankung, bei der die Mundschleimhaut von Pilzen befallen ist. Die Parotitis ist eine Entzündung der Ohrspeicheldrüse. Beide Erkrankungen entstehen bei einer Schädigung der Mundschleimhaut. Um gegen den Mund Pilz und die Parotitis vorzubeugen sind vermehrtes Trinken, Mundspülungen und regelmäßige Mundhygiene wichtig. Die Speichelproduktion kann durch Kaugummi, Trockenfrüchte oder Brotkruste angeregt werden. Eine Lippenpflege mit Wundsalbe und Vaseline helfen bei spröden und eingerissenen Lippen.
Bei einer Exsikkose bzw. Dehydratation ist der Wasseranteil des Körpers stark erniedrigt. Daher kontrollieren Pflegepersonen regelmäßig die Flüssigkeitszufuhr, animieren die Betroffenen zum Trinken, oder unterstützen sie dabei. Das Trinken kann auch durch geeignete Trinkgefäße erleichtert werden.
Hier geht es darum, die Eigenständigkeit der Person mit Pflegebedarf zu fördern. Dazu kommen folgende Maßnahmen zum Einsatz:
Grundpflege und medizinische Behandlungspflege gehören zur ambulanten und stationären Krankenpflege, welche sich in deren Leistungen unterscheiden. Die Grundpflege deckt dabei alltägliche Bedürfnisse ab. Zu den Standardaufgaben gehören: Körperhygiene, Ernährung und Mobilität. Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen. Das Ziel ist es den Gesundheitszustand der Patient:innen zu verbessern. Die Aufgaben der Behandlungspflege sind medizinische Leistungen, die nur von professionellen Pflegekräften ausgeübt werden können.
Die Kosten für die Grundpflege sind abhängig davon, wie und durch wen die Pflege organisiert und durchgeführt wird. In Österreich haben Menschen mit Pflegebedarf Anspruch auf Pflegegeld. Oft nutzen Menschen mit Pflegebedarf dieses Geld, um das Engagement der pflegenden Angehörigen zu honorieren.
Wenn Sie in Österreich Pension bzw. Rente beziehen, ist Ihr Versicherungsträger zuständig für Ihr Pflegegeld. Beziehen Sie keine Pension bzw. Rente, dann ist die Pensionsversicherungsanstalt zuständig für das Pflegegeld.
In Österreich haben Menschen mit Pflegebedarf Anspruch auf Pflegegeld. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Einen Antrag auf Pflegegeld können Sie bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger stellen.
Das Pflegegeld wird in sieben Stufen gewährt (Stand Jänner 2022):
Pflegestufe |
Summe des Pflegegelds |
Pflegebedarf in Stunden pro Monat |
1 |
165,40€ |
Mehr als 65 |
2 |
305,00€ |
Mehr als 95 |
3 |
475,20€ |
Mehr als 120 |
4 |
712,70€ |
Mehr als 160 |
5 |
968,10€ |
Mehr als 180, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand besteht |
6 |
1.351,80€ |
Mehr als 180, wenn dauernde Anwesenheit und Pflege einer Betreuungsperson erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit für Fremd- oder Selbstgefährdung gegeben ist |
7 |
1.776,50€ |
Mehr als 180, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der Gliedmaßen möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt |
Festzuhalten ist, dass es sich bei der 24-Stunden Pflege um eine Form der häuslichen Betreuung von pflegebedürftigen Menschen handelt. Um Anspruch auf eine Förderung der 24 Stunden Pflege zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständigen Pflegekräften beträgt maximal 550€ monatlich. Bei der Beschäftigung von zwei unselbstständigen Betreuungskräften beträgt der Zuschuss maximal 1100€ monatlich.
Die Einkommensgrenze der Person mit Pflegebedarf liegt bei 2500€, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen nicht berücksichtigt werden.