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Assistierter Suizid

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"Ein älterer Mann umarmt seine Tochter, sie sehen traurig aus.

Einführung

Vor dem Hintergrund einer schweren, unheilbaren Krankheit stehen manche Menschen vor einer Entscheidung, die so schwer wie kaum eine andere ist: den eigenen Lebensweg bewusst und selbstbestimmt zu beenden. Der assistierte Suizid ermöglicht es diesen Personen, in Würde und ohne unerträgliches Leid aus dem Leben zu scheiden. Dabei treffen sie die Entscheidung selbst, unterstützt durch ärztliche Begleitung, die ihnen ein spezielles Medikament zur Verfügung stellt. Dieses Verfahren erfordert eine sorgfältige Prüfung der persönlichen Situation und die bewusste Wahl, das Medikament eigenhändig einzunehmen. In einem solch tiefgreifenden Moment, der von dem Wunsch nach Frieden und Erlösung geprägt ist, wird die Hilfe zum Suizid mit Respekt und Empathie angeboten, ohne rechtliche Konsequenzen für die unterstützenden Helfer:innen, solange deren Beweggründe rein und selbstlos sind. 

Definition des assistierten Suizids 

Der assistierte Suizid beschreibt die Handlung einer urteilsfähigen Person, die mit einer unheilbaren Krankheit und mit schwerem Leid konfrontiert ist. Diese Person entscheidet selbst und nimmt eigenständig ein vom Arzt oder von einer Ärztin verschriebenes Medikament ein, um ihr Leben zu beenden. Die Verordnung des Medikaments erfolgt nach sorgfältiger Abklärung der Situation und Beweggründe der sterbewilligen Person. Typischerweise nehmen sterbewillige Menschen die betreffenden Medikamente oral, enteral oder intravenös zu sich, wobei sie selbst die Einnahme vornehmen oder die Infusion in Gang setzen müssen. Die Beihilfe zum Suizid ist unter diesen Umständen strafrechtlich nicht verfolgt, solange sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt. [1]  

In Österreich ist das Thema besonders relevant, da es in den letzten Jahren bedeutende gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen hierzu gegeben hat. Die Diskussion um den assistierten Suizid berührt fundamentale Fragen des menschlichen Daseins: das Recht auf Selbstbestimmung, die Würde am Lebensende und die Rolle der Medizin in der Sterbebegleitung. Es geht um den schmalen Grat zwischen dem Recht auf einen selbstbestimmten Tod und dem Schutz des Lebens. 

Die Komplexität der Thematik zeigt sich in der Vielfalt der damit tangierten Bereiche. Sie reichen von der Medizinethik über die Gesetzgebung bis hin zur persönlichen Autonomie und den damit verbundenen moralischen und gesellschaftlichen Implikationen. In der österreichischen Gesellschaft spiegelt sich diese Komplexität in einer intensiven Debatte wider, die sowohl in der Öffentlichkeit als auch auf politischer Ebene geführt wird. 

Durch das Verständnis der Grundlagen des assistierten Suizids und seiner rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich können wir nicht nur die aktuelle Situation besser einordnen, sondern auch die tiefgreifenden ethischen Fragen, die mit dieser Thematik verbunden sind, besser verstehen und diskutieren. 

Assistierter Suizid – das Sterbeverfügungsgesetz 

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 11. Dezember 2020 die bisherige Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt, woraufhin das Sterbeverfügungsgesetz am 1. Januar 2022 in Kraft trat. Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Bedingungen für assistierten Suizid. Die Neuregelung berücksichtigt die Konfrontation schwerkranker Menschen mit ihrem nahenden Tod, geprägt von Ängsten vor Schmerz und Abhängigkeit. Die Bundesregierung verknüpft daher die Regelung des assistierten Suizids mit einem Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung, um Sterbenden und ihren Angehörigen Rechtssicherheit sowie umfassende Beratung und Begleitung zu bieten. Dies basiert auf der Achtung der Menschenwürde sowie dem Respekt vor dem Leben und den Entscheidungen schwerkranker Menschen. [2] 

Auf dem Bild sind zwei Frauen zu sehen, die auf einem Sofa sitzen und sich gegenseitig die Hände halten.

Was regelt das Sterbeverfügungsgesetz? 

Das Sterbeverfügungsgesetz definiert die Bedingungen, unter denen assistierter Suizid in Österreich erlaubt ist. Es zielt darauf ab, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der Wahrung der Würde und Selbstbestimmung sterbewilliger Personen und der Gewährleistung von Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Ein wesentliches Anliegen der Bundesregierung ist es, durch dieses Gesetz nicht nur ein selbstbestimmtes Sterben zu ermöglichen, sondern auch einen umfassenden Schutz vor Missbrauch zu bieten. Zur Erreichung dieser Ziele wurde das Instrument der Sterbeverfügung eingeführt. [2] 

Wie lässt sich eine Sterbeverfügung definieren und welchen Zweck erfüllt sie? 

Die Sterbeverfügung ist ein persönliches Dokument, das ähnlich wie die etablierte Patientenverfügung konzipiert ist. Sie muss individuell von der betreffenden Person erstellt werden und kann nicht durch Dritte vertreten oder errichtet werden. Diese Verfügung dient als offizieller Beleg dafür, dass sich eine Person nach reiflicher Überlegung und aus eigenem, beständigem Willen für die Option des assistierten Suizids entschieden hat. [2] 

Welche spezifischen Anforderungen und Bedingungen sind für die Erstellung einer Sterbeverfügung vorgesehen? 

  • Die Person muss ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder österreichische Staatsangehörige sein. 
  • Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt) und Entscheidungsfähigkeit sind erforderlich. 
  • Die Person muss entweder an einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leiden oder an einer schweren Krankheit, die zu erheblichen Funktionsstörungen und/oder Schmerzen führt und das tägliche Leben dauerhaft beeinträchtigt. 
  • Der Entschluss zum assistierten Suizid muss frei und selbstbestimmt sein, ohne psychischen oder physischen Zwang sowie ohne Beeinflussung durch Dritte. 
  • Die Sterbeverfügung muss persönlich errichtet werden und kann nicht durch Vertreter oder bevollmächtigte Personen vorgenommen werden. [2] 

Wie erlangt man eine Sterbeverfügung? 

Der Prozess beginnt mit einer umfassenden ärztlichen Aufklärung durch zwei Ärzt:innen, wobei eine/r davon palliativmedizinisch qualifiziert sein muss. Diese Aufklärung soll die Konsequenzen und Alternativen darlegen, um einen freien und selbstbestimmten Entschluss der sterbewilligen Person zu gewährleisten. [2] 

Im weiteren Verlauf wird das Vorliegen der Krankheit sowie die Entscheidungsfähigkeit der Person unabhängig von beiden Ärzt:innen bestätigt. Sollten Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit bestehen, wird diese zusätzlich von Psychiater:innen oder Psycholog:innen beurteilt. Um die Dauerhaftigkeit des Entschlusses sicherzustellen, ist eine Wartefrist von 12 Wochen vorgesehen. Für Personen in der terminalen Phase verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen. [2] 

Nach Ablauf der Wartefrist kann die Sterbeverfügung bei Notaren oder Patientenanwält:innen eingereicht werden. Diese Fachleute bringen umfangreiche Erfahrung im Umgang mit persönlichen Angelegenheiten mit, sind strengen Verhaltensvorschriften unterworfen und genießen ein hohes Maß an Vertrauen. Die finalisierte Sterbeverfügung wird in einem speziell dafür eingerichteten Register eingetragen. [2] 

Welche Befugnisse und Möglichkeiten eröffnet eine Sterbeverfügung für die betroffene Person?

Eine Sterbeverfügung berechtigt sterbewillige Personen dazu, ein tödliches Medikament aus einer Apotheke zu beziehen. Dieses Medikament kann entweder persönlich abgeholt oder durch eine in der Sterbeverfügung benannte bevollmächtigte Person beschafft werden. Auch die Zustellung durch die Apotheke ist möglich. Die Einnahme des Medikaments erfolgt dann in einem privaten Rahmen, den die sterbewillige Person selbst wählt. [2] 

Welche Bedeutung und Funktion hat die Sterbeverfügung für sterbewillige Personen und für diejenigen, die Hilfe leisten? 

Die Sterbeverfügung dient als Absicherung für den freien, selbstbestimmten und dauerhaften Sterbewunsch der betroffenen Person und bietet Schutz vor Missbrauch. Gleichzeitig stellt sie für Personen, die assistierende Hilfe leisten, eine rechtliche Sicherheit dar. [2] 

Wie wird die Freiwilligkeit aller Beteiligten sichergestellt? 

Die Freiwilligkeit aller Beteiligten wird durch eine Gewissensklausel sichergestellt. Diese Klausel garantiert, dass niemand zur Erstellung einer Sterbeverfügung, zur Hilfeleistung beim assistierten Suizid oder zur Durchführung dieser Handlungen gezwungen wird. Gleichzeitig schützt sie Personen, die sich an diesen Prozessen beteiligen, vor Benachteiligung. [2] 

Sind Apotheker:innen verpflichtet, das Präparat für den assistierten Suizid herauszugeben? 

Es besteht keine Verpflichtung für Apotheker:innen das für den assistierten Suizid vorgesehene Medikament abzugeben. Diese Entscheidung ist völlig freiwillig. Gleichzeitig ist durch gesetzliche Regelungen sichergestellt, dass niemand aufgrund der Entscheidung, das Präparat abzugeben oder nicht abzugeben, diskriminiert oder benachteiligt wird. Es gilt ein allgemeines Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot in Bezug auf alle Handlungen, die mit der Beihilfe zum Suizid in Verbindung stehen. [2] 

 Gibt es ein offizielles Register für die Erfassung und Überwachung der Sterbeverfügungen? 

Ja, es gibt ein elektronisches Sterbeverfügungsregister, das vom Gesundheitsressort geführt wird. In diesem Register werden alle relevanten Handlungen und Prozesse rund um die Sterbeverfügung dokumentiert und nachvollziehbar gemacht. Der Zugang zum Register ist streng geregelt und die darin enthaltenen Daten werden nach höchsten Sicherheitsstandards geschützt und verschlüsselt. Die Einhaltung dieser Standards wird durch jährliche externe Audits überprüft. [2] 

Strafrechtliche Begleitmaßnahmen 

Wie lauten die zukünftig geltenden Verbote im Kontext der Hilfeleistung zur Selbsttötung?  

In Österreich wurden bestimmte Verbote im Zusammenhang mit der Hilfeleistung zur Selbsttötung gesetzlich verankert. Erstens wird ein Werbeverbot eingeführt, das heißt, es darf nicht für Hilfeleistungen zur Selbsttötung geworben werden. Zweitens wird ein Verbot wirtschaftlicher Vorteile etabliert, welches das Erlangen eines finanziellen Nutzens aus solchen Hilfeleistungen untersagt. Darüber hinaus bleibt die Hilfeleistung zur Selbsttötung gemäß § 78 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) unter bestimmten Umständen strafbar. Diese Umstände umfassen: 

  • Die Hilfeleistung bei Minderjährigen, da diese als besonders schutzbedürftig gelten. [2] 
  • Hilfeleistungen aus verwerflichen Beweggründen, wie zum Beispiel Habgier. [2] 
  • Fälle, in denen die betroffene Person nicht an einer schweren, dauerhaften Krankheit leidet. [2] 
  • Situationen, in denen keine ärztliche Aufklärung stattgefunden hat. Dies ist entscheidend, um den Schutz des freien und selbstbestimmten Willens der Person zu gewährleisten. [2] 

Diese Bestimmungen sollen sowohl den Schutz der betroffenen Personen als auch die Integrität des medizinischen und rechtlichen Systems sicherstellen. 

Historischer Überblick: Entwicklung des assistierten Suizids in Österreich 

Die Gesetzgebung zum assistierten Suizid in Österreich hat sich im Laufe der Jahre signifikant verändert, beeinflusst durch gesellschaftliche und politische Entwicklungen sowie Veränderungen in der öffentlichen Meinung. 

Ursprünglich war die Beihilfe zum Suizid in Österreich, wie in vielen anderen Ländern, rechtlich restriktiv gehandhabt. Dies spiegelte eine gesellschaftliche Haltung wider, die stark von traditionellen moralischen und ethischen Werten geprägt war. Mit der Zeit führten jedoch Veränderungen in der Gesellschaft und in der Einstellung zur individuellen Selbstbestimmung und Autonomie zu einer stärkeren Diskussion über das Thema. 

Einflüsse durch gesellschaftliche und politische Ereignisse, insbesondere die Debatten über Menschenrechte, Patientenautonomie und die Würde am Lebensende, führten zu einem Umdenken. Die öffentliche Meinung neigte zunehmend dazu, die Bedeutung der Selbstbestimmung am Lebensende anzuerkennen. Dies spiegelte sich in einer liberaleren Haltung gegenüber dem Thema in der breiteren Öffentlichkeit wider. 

Die entscheidende Wende in der Gesetzgebung kam mit dem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs im Dezember 2020, das die bisherige Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärte. Dieses Urteil markierte einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der Gesetze zum assistierten Suizid in Österreich. Es führte zur Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes, welches im Januar 2022 in Kraft trat. Dieses Gesetz ermöglicht es nun – unter strengen Voraussetzungen – den assistierten Suizid legal durchzuführen. [2] 

Diese Entwicklung zeigt, wie stark sich gesellschaftliche Werte und politische Entscheidungen auf die Gesetzgebung auswirken können. Die Veränderungen in der öffentlichen Meinung und die daraus resultierenden gesetzlichen Anpassungen verdeutlichen einen signifikanten Wandel in der Art und Weise, wie Österreich mit dem sensiblen Thema des assistierten Suizids umgeht. 

Assistierter Suizid in anderen Ländern: Regelungen und Gesetze 

Die Gesetzgebung zum assistierten Suizid unterscheidet sich weltweit, beeinflusst durch kulturelle, ethische und historische Faktoren. In Deutschland, geprägt durch die NS-Vergangenheit, hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 entschieden, dass Menschen ein Recht auf Selbsttötung und Inanspruchnahme von Hilfe haben. Dennoch wird die Thematik weiterhin kontrovers diskutiert. [3] 

In Ländern wie den Benelux-Staaten, Kolumbien, Kanada, Neuseeland, Spanien und Portugal ist Sterbehilfe unter strengen Bedingungen ebenfalls erlaubt. In Portugal beispielsweise ist das Gesetz auf Personen mit anhaltenden Schmerzen und voller Entscheidungsfähigkeit beschränkt. [3] 

Die Niederlande, Vorreiter bei der Sterbehilfe, ermöglichen seit 2002 den ärztlich assistierten Suizid bei unerträglichem Leiden. Eine Ausweitung des Gesetzes auf jüngere Kinder ist geplant Derzeit ist Sterbehilfe ab zwölf Jahren mit elterlicher Zustimmung möglich. [3] 

In der Schweiz ist Beihilfe zur Selbsttötung seit 1942 unter bestimmten Bedingungen straffrei, was die Schweiz zu einem “Zentrum” des Sterbetourismus gemacht hat. Trotz Diskussionen um strengere Regelungen bleibt die Praxis weitgehend unreguliert. [3] 

Im Gegensatz dazu verbietet Polen, ein überwiegend katholisches Land, sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe, mit harten Strafen für etwaige Beihilfe zum Suizid. Diese Einstellung reflektiert die fortlaufende Tabuisierung des Themas in vielen Ländern. [3] 

Global gesehen schreitet die Legalisierung von assistiertem Suizid und aktiver Sterbehilfe voran, begleitet von intensiven gesellschaftlichen Debatten und Widerständen, besonders seitens religiöser Gruppen. In vielen Regionen, besonders in arabischen und asiatischen Ländern, bleibt assistierter Suizid jedoch ein Tabu, beeinflusst von tief verwurzelten religiösen und kulturellen Überzeugungen. [4] 

Auf dem Bild ist ein Erdglobus zu sehen.

Wo in Europa ist Sterbehilfe erlaubt? 

Land  Aktive Sterbehilfe  Ärztlich unterstützter Tod 
Österreich  X   
Belgien     
Bulgarien  X  X 
Kroatien  X  X 
Zypern  X  X 
Tschechische Republik  X  X 
Dänemark  X  X 
Estland  X  X 
Finnland  X   
Frankreich  X  X 
Deutschland  X   
Griechenland  X  X 
Ungarn  X  X 
Irland  X  X 
Italien  X  X 
Lettland  X  X 
Litauen  X  X 
Luxemburg     
Malta  X  X 
Niederlande     
Polen  X  X 
Portugal  X  X 
Rumänien  X  X 
Slowakei  X  X 
Slowenien  X  X 
Spanien  X  X 
Schweden  X  X 
Großbritannien  X  X 
Norwegen  X  X 
Schweiz  X   

(Quelle: Bello & Leistner, 2018)

Ethik und Moral: Diskussion über moralische Dilemmata und Kontroversen

Das Thema des assistierten Suizids ist eng mit ethischen und moralischen Fragestellungen verknüpft, die vielschichtige Dilemmata und Kontroversen hervorrufen. Im Kern dieser Diskussion steht das Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende und dem ethischen Prinzip der Unantastbarkeit des Lebens. 

Einerseits betont das Argument der Autonomie das Recht der oder des Einzelnen, über das eigene Leben und Sterben zu entscheiden. Befürworter des assistierten Suizids argumentieren, dass Menschen, die unter unerträglichen Schmerzen und Leiden stehen, das Recht haben sollten, auf eine würdige und selbstbestimmte Art aus dem Leben zu scheiden. Dies wird oft als Akt der Barmherzigkeit und des Mitgefühls gesehen, besonders in Fällen, wo keine Hoffnung auf Heilung oder Linderung besteht. 

depressive Seniorin

Als Gegenargument bringen Kritiker:innen ethische Bedenken vor, vor allem die Befürchtung vor möglichem Missbrauch und die Gefahr, dass die Legalisierung des assistierten Suizids eine zunehmende Akzeptanz von Suizid nach sich ziehen könnte 

Die Diskussion berührt auch die Rolle der Ärzt:innen und die des Gesundheitssystems. Während einige Mediziner: innen assistierten Suizid als Teil ihrer Verpflichtung zur Linderung von Leid wahrnehmen, sehen andere darin einen Widerspruch zum hippokratischen Eid und der grundlegenden ärztlichen Verpflichtung, Leben zu erhalten und nicht zu beenden. 

Darüber hinaus gibt es gesellschaftliche und kulturelle Dimensionen, die diese Debatte beeinflussen. Verschiedene religiöse und kulturelle Überzeugungen bieten unterschiedliche Perspektiven auf Leben, Tod und die moralischen Verpflichtungen gegenüber sterbenden Menschen. 

Insgesamt bleibt die ethische Debatte über den assistierten Suizid komplex und facettenreich. Sie erfordert eine sorgfältige Abwägung von Autonomie, Mitgefühl, moralischen Prinzipien und gesellschaftlicher Verantwortung. 

Zusammenfassung

Der assistierte Suizid, eine Handlung, bei der urteilsfähige Personen in unheilbarer Krankheit und schwerem Leiden selbsttätig und freiwillig mit ärztlich verordneten Medikamenten aus dem Leben scheiden, wird in Österreich und weltweit kontrovers diskutiert. In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid aufgehoben, woraufhin das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft trat. Dieses Gesetz regelt die Bedingungen für assistierten Suizid und ist eng mit der Hospiz- und Palliativversorgung verknüpft. Die Sterbeverfügung, ein persönliches Dokument, ähnlich der Patientenverfügung, dient als Nachweis für den selbstbestimmten Entschluss zum Suizid. Volljährigkeit, Entscheidungsfähigkeit und das Leiden an einer schweren Krankheit sind Voraussetzungen für die Erstellung einer Sterbeverfügung, deren Prozess durch ärztliche Aufklärung und Überprüfung der Entscheidungsfähigkeit geprägt ist. 

Weltweit unterscheiden sich die Regelungen zum assistierten Suizid erheblich. Während Länder wie die Niederlande, die Schweiz und Polen unterschiedliche Ansätze verfolgen, reicht die Bandbreite von liberalen Regelungen bis hin zu strikten Verboten. Die ethische Debatte um den assistierten Suizid beleuchtet das Spannungsfeld zwischen Autonomie und der Heiligkeit des Lebens, wobei sowohl die Rolle der Medizin als auch gesellschaftliche und kulturelle Perspektiven eine Rolle spielen. Die Diskussion zeigt, dass die Thematik vielschichtig und facettenreich ist und eine sorgfältige Abwägung von Autonomie, Mitgefühl, moralischen Prinzipien und gesellschaftlicher Verantwortung erfordert. 

FAQ

1. Was ist assistierter Suizid?

 Assistierter Suizid beschreibt die Handlung einer urteilsfähigen, schwerkranken Person, die mit ärztlich verordneten Medikamenten selbstbestimmt aus dem Leben scheidet. Diese Handlung ist in Österreich unter bestimmten Bedingungen strafrechtlich nicht verfolgt.  

2. Was regelt das österreichische Sterbeverfügungsgesetz?

 Das Sterbeverfügungsgesetz, das seit Januar 2022 in Kraft ist, definiert die Bedingungen für assistierten Suizid in Österreich. Es zielt darauf ab, die Würde und Selbstbestimmung sterbewilliger Personen zu wahren, während es gleichzeitig Rechtssicherheit und Schutz vor Missbrauch bietet. 

3. Was ist eine Sterbeverfügung und welchen Zweck erfüllt sie?

 Eine Sterbeverfügung ist ein persönliches Dokument, das den beständigen Willen einer Person zum assistierten Suizid belegt. Es dient als offizieller Nachweis für einen freien und selbstbestimmten Sterbewunsch und schützt vor Missbrauch. 

4. Wie wird die Freiwilligkeit bei assistiertem Suizid sichergestellt?

 Die Freiwilligkeit wird durch eine sorgfältige ärztliche Aufklärung, eine unabhängige Bestätigung der Entscheidungsfähigkeit und eine Wartefrist sichergestellt. Bei terminalen Patienten ist diese Frist verkürzt. 

5. Welche Rolle spielen Apotheken bei der Durchführung des assistierten Suizids?

Apotheken können das für den assistierten Suizid vorgesehene Medikament bereitstellen, dies ist jedoch freiwillig. Es besteht kein Zwang zur Abgabe des Medikaments, und die Entscheidung wird durch gesetzliche Regelungen geschützt. 

6. Gibt es ein Register für Sterbeverfügungen in Österreich?

 Ja, es gibt ein elektronisches Sterbeverfügungsregister, das vom Gesundheitsressort geführt wird. Dieses Register dokumentiert alle relevanten Handlungen und Prozesse rund um die Sterbeverfügung und schützt die darin enthaltenen Daten nach höchsten Sicherheitsstandards. 

Quellen

[1] Pfarmatter, D. & Monteverde, S. (2019). Assistierter Suizid – Fragen und Antworten für die Beratung von Krebsbetroffenen und Nahestehenden. https://shop.krebsliga.ch/files/kls/webshop/PDFs/deutsch/assistierter-suizid-014506953141.pdf (Abgerufen 24.01.2024) 

 

[2] Bundesministerium Justiz. (o. D.). Strebehilfe. https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Dialogforum-Sterbehilfe.html (Abgerufen 24.01.2024) 

 

[3] Dernbach, A. & Beigang, M. (2023). Sterbehilfe in Europa und weltweit: Das Recht auf Leben – und auf den Tod. https://www.tagesspiegel.de/internationales/sterbehilfe-in-europa-und-weltweit-das-recht-auf-leben–und-auf-den-tod-9831341.html (Abgerufen 24.01.2024) 

 

[4] Bello, C. & Leistner, M. (2018). Wo in Europa ist Sterbehilfe legal? https://de.euronews.com/next/2018/05/01/sterbehilfe-in-europa (Abgerufen 24.01.2024) 

 

[5] Uda, K. (2022). Wo ist Sterbehilfe erlaubt? https://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/sterbehilfe-assistierter-suizid-schweiz-laender-wo-erlaubt/47716128 (Abgerufen 24.01.2024) 

 

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