Pflege

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Pflegeeinrichtung Kosten
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Pflegeeinrichtung Kosten

Die Kosten für einen Platz in einer österreichischen Pflegeeinrichtung setzen sich aus einem Tagessatz und einem Pflegezuschlag zusammen. Der Tagessatz liegt grundsätzlich zwischen 105 Euro und 125 Euro. Der Pflegezuschlag beträgt meist 80 Prozent der jeweiligen Pflegestufe.

WIE TEILEN SICH DIE KOSTEN FÜR EINE PFLEGEEINRICHTUNG AUF?

ÖSTERREICH

Die Kosten einer Pflegeeinrichtung setzen sich in Österreich in der Regel aus einem Grundbetrag und einem Pflegezuschlag zusammen. Der Grundbetrag deckt dabei die Kosten für Kost und Logis ab, während der Pflegezuschlag für die pflegerischen Behandlungen verwendet wird. Der Pflegezuschlag hängt davon ab, wie hoch Ihre Pflegestufe ist.

WELCHE FÖRDERUNGEN SIND FÜR EIN ALTEN- ODER PFLEGEEINRICHTUNG MÖGLICH?

ÖSTERREICH

In Österreich gibt es die Förderung der Pflege durch das Pflegegeld. Dieses kann bei dem jeweiligen Pensionsversicherungsträger beantragt werden. Zur Ermittlung des zustehenden Pflegegeldes wird im Zuge einer Vorstellung bei einem:einer Ärzt:in (oder teilweise auch einer Pflegekraft) der Pflegebedarf festgelegt. Je nachdem wie viel Stunden an Pflegebedarf Sie pro Monat benötigen, werden Sie sodann in eine der 7 Pflegestufen eingeteilt. Diese ist auch für die Höhe des Pflegegeldes zuständig. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, wird zwölfmal jährlich ausgezahlt und richtet sich wie folgt nach der Pflegestufe (Stand Jänner 2022):

  • Pflegestufe 1: 165,40 Euro
  • Pflegestufe 2: 305 Euro
  • Pflegestufe 3: 475,20 Euro
  • Pflegestufe 4: 712,70 Euro
  • Pflegestufe 5: 968,10 Euro
  • Pflegestufe 6: 1.351,80 Euro
  • Pflegestufe 7: 1.776,80 Euro

WELCHE WEITEREN MÖGLICHKEITEN GIBT ES, DIE KOSTEN FÜR EINE PFLEGE- UND ALTENEINRICHTUNG ZU BEZAHLEN?

Je nachdem welche Form der Pflegeeinrichtung ausgewählt wird, kann es vorkommen, dass die Förderungen nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken. Die Differenz zwischen den Leistungen der Krankenkasse und den tatsächlichen Ausgaben nennt man auch Pflegelücke. Um die Pflegelücke zu begleichen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

HAUSVERKAUF

Ein Eigenheim ist in aller Regel ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Wenn Sie nun aber in eine Pflegeeinrichtung ziehen, kann es sinnvoll sein, dieses zu verkaufen. Die Überlegung über den Verkauf des Eigenheims ist in der Regel eine emotionale Familienangelegenheit, da es oftmals auch den Kindern schwerfällt, das Elternhaus samt aller Erinnerungen zu verkaufen. Allerdings kann es ein notwendiger Schritt sein, um die Pflegelücke zu schließen.

UMFELD

Manchmal ist es auch möglich, von den eigenen Kindern oder dem nahen Umfeld Unterstützung zu erhalten. Festzuhalten ist, dass die eigenen Kinder nur unter gewissen Voraussetzungen unterhaltspflichtig werden. Gegenständlich ist aber die freiwillige finanzielle Hilfe durch Angehörige und Freunde gemeint.

PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

Eine private Pflegeversicherung ist eine eigenständig abgeschlossene Zusatzversicherung und leistet im Falle einer Pflegebedürftigkeit einen zusätzlichen monatlichen Geldbetrag. In Österreich ist sie aktuell ein Bestandteil der privaten Krankenversicherungen. Je nach Ausmaß der Zusatzversicherung kann diese Pflegelücken komplett schießen. In der Regel wird sie zusätzlich zur gesetzlichen Grundversorgung abgeschlossen und deckt die finanzielle Lücke zwischen den Gesamtkosten der Pflege und der gesetzlichen Pflegeversicherung des Staates Österreich.

SOZIALHILFE/MINDESTSICHERUNG (ÖSTERREICH)

Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten der Pflegeeinrichtung mit dem Pflegegeld, Ihren Einnahmen und Ihrem Vermögen zu begleichen, übernimmt die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung den Restbetrag. Dabei verbleiben der pflegebedürftigen Person aber 20 Prozent ihrer Pension, alle Sonderzahlungen sowie 47,50 Euro als Taschengeld.

KÖNNEN KINDER VERPFLICHTET WERDEN, FÜR IHRE ELTERN ZU SORGEN?

ÖSTERREICH

Kinder können ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig werden. Allerdings müssen die Eltern erst einmal ihr eigenes Vermögen heranziehen, soweit dies zumutbar ist. Eltern, die ihre eigene Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern in der Vergangenheit vernachlässigt haben, können sich im Gegenzug auch nicht auf einen Unterhalt durch ihre Kinder berufen. Die Nachkommen müssen aber nur dann Unterhalt leisten, wenn ihr eigener Unterhalt dadurch nicht gefährdet wird. Die Unterhaltsansprüche der eigenen Kinder gehen denen der Eltern ebenfalls vor. Der Unterhalt, den Kinder für ihre Eltern leisten müssen, wird in der Regel mit 22 Prozent ihres Nettoeinkommens beziffert. Wenn die Eltern jedoch über eine Mindestpension oder sogar ein höheres Einkommen verfügen, haben sie normalerweise keine Unterhaltsansprüche gegenüber einem Kind, das durchschnittlich verdient. Bei einem überdurchschnittlichen Gehalt des Kindes können aber Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, selbst dann, wenn das Elternteil über die Mindestpension verfügt.

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