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24-Stunden-Pflege Kosten

Pflege, Pflege und Betreuung

Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause ist nicht nur eine Frage der Bedürfnisse, sondern auch der Finanzierbarkeit. HeldYn versteht dies und bietet flexible Lösungen, die den individuellen Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Während die Kosten für die 24-Stunden-Pflege stark variieren können, je nachdem, ob man sich für eine selbstständige oder unselbstständige Pflegekraft entscheidet, bietet HeldYn eine maßgeschneiderte Alternative: die Überbrückung der Pflege bei Ausfall der regulären 24-Stunden-Agentur für einige Tage oder individuelle, stundenweise Pflegeleistungen, die an die tatsächlichen Bedürfnisse der Kund:innen angepasst sind. Dies ist besonders relevant für Personen, die nicht rund um die Uhr Betreuung benötigen oder keine Vollzeitbetreuung wünschen. Zusätzlich zu den transparenten Kostenstrukturen, die sowohl einmalige als auch laufende Kosten umfassen, bietet HeldYn Informationen zu verschiedenen Pflegemodellen, wie dem Entsendungs- und Arbeitgebermodel, und erklärt die Möglichkeiten der staatlichen Förderung sowie des Pflegegeldes, um die finanzielle Last für pflegebedürftige Personen und ihre Familien zu erleichtern. Somit ermöglicht HeldYn eine sorgenfreie Pflegelösung, die sowohl auf individuelle Bedürfnisse als auch auf finanzielle Rahmenbedingungen abgestimmt ist. 

Die Kosten für eine 24 Stunden Pflege können sehr stark variieren. Sie unterscheiden sich je nachdem, ob Sie eine selbstständige oder unselbstständige Pflegekraft beschäftigen.

SELBSTSTÄNDIGE PFLEGEKRÄFTE

Bei selbstständigen Pflegekräften wird die Höhe des Entgelts mit der zu pflegenden Person frei vereinbart. Hier ist zu bedenken, dass es keine gesetzlichen Mindestlöhne gibt, daher entscheiden die Pflegekräfte ihre Preise selbst. Grundsätzlich können Sie aber mit ca. 60€ bis 110€ pro Pflegeperson pro Tag rechnen. Zusätzlich zum Tagessatz kommen noch Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Kosten für die Nächtigung dazu.

UNSELBSTSTÄNDIGE PFLEGEKRÄFTE

Für unselbstständige Pfleger:innen existieren Mindestlohntarife. Zusätzlich zum Gehalt fallen hier auch noch Steuern und Sozialgaben an. Wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, können Sie auf den Homepages der Anbieter:innen nachsehen.

WIE SETZEN SICH DIE KOSTEN ZUSAMMEN?

Bei Anbieter:innen der 24 Stunden Pflege setzen sich die Kosten durch einmalige, laufende uns sonstige Kosten zusammen:

  • Einmalige Kosten

Diese beinhalten in der Regel den Erstbesuch und die Vermittlung. Häufig gehören zum Erstbesuch eine Beratung sowie eine Erhebung des Pflegebedarfs. Folglich werden passende Pflegekräfte an Sie vermittelt. Zudem erfahren Sie über die Rahmenbedingungen der 24 Stunden Pflege, z.B. Leistungsumfang, Förderungen und gesetzliche Grundlagen.

  • Laufende Kosten

Laufende Kosten umfassen eine laufende fachliche Begleitung, Beratung und Information während des Betreuungsverhältnisses. Zudem sind regelmäßige Qualitätsvisiten durch qualifiziertes Fachperson inbegriffen. Außerdem gehört eine Ersatzvermittlung bei Auswahl der Pflegekräfte dazu.

  • Sonstige Kosten

Weitere Kosten, die anfallen sind die Anfahrtskosten sowie Kosten für Sachaufwände, etwa Unterkunft und Verpflegung.

DAS ENTSENDUNGSMODELL

Bei diesem Modell gibt es zwei entscheidende Vorteile:

  1. Es ist preislich die günstigste Variante. Die Kosten liegen zwischen 2.000€ und 3.000€ im Monat.
  2. Ihr Eigenaufwand ist beim Entsendungsmodell minimal.

Die Anbieter kümmern sich um die Organisation der Pflege, die Zahlung von Sozialabgaben und die Anreise des Pflegepersonals.

DAS ARBEITGEBERMODELL

Beim Arbeitgebermodell schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Pflegekraft der 24 Stunden Pflege ab. Sie sind als Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten überwachen. Daher ist dieses Modell sehr zeit- und kostenintensiv. Die monatlichen Kosten belaufen sich in der Regel auf über 4.500€.

SELBSTSTÄNDIGE PFLEGEKRÄFTE

Sie können auch einen Vertrag mit einer selbstständigen Pflegekraft abschließen. Diese hat ein eigenes Gewerbe angemeldet. Für Verbraucher:innen ist dieses Modell eine rechtliche Grauzone. Denn es besteht die Gefahr einer Scheinselbständigkeit. Es kann dann zu Nachzahlungen und Bußgeldern für Sie kommen. Bei diesem Modell liegen die monatlichen Kosten zwischen 2.300€ und 3.500€.

WELCHE MÖGLICHKEITEN DER FÖRDERUNG FÜR 24-STUNDEN-PFLEGE GIBT ES?

FÖRDERUNG DER 24 STUNDEN BETREUUNG

Eine staatliche Förderung ist ab Pflegestufe 3 bzw. in Niederösterreich bei demenziellen Erkrankungen bereits ab Pflegestufe 1 möglich. Zudem darf das monatliche Nettoeinkommen der Person mit Pflegebedarf nicht 2.500€ übersteigen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jede:n unterhaltsberechtigte:n Angehörige:n um 400€, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit einer Behinderung um 600€. Das Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe zählen nicht zum Einkommen. Das Vermögen der Person mit Pflegebedarf bleibt unberücksichtigt.

Um Anspruch auf die Förderung zu haben, muss nachgewiesen werden, dass die Pflegekraft

  • über eine theoretische Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen der Ausbildung von Heimhelfer:innen entspricht, oder
  • die Pflege der Person mit Pflegebedarf seit mindestens sechs Monaten sachgerecht durchführt, oder
  • bestimmte pflegerische oder medizinische Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. einer:eines Ärzt:in ausübt

Die Förderhöhe unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um selbstständige oder unselbstständige Pflegekräfte handelt.

Bei selbstständigen Pflegekärften erhalten Sie:

  • 275€ pro Monat und pro Betreuungs- bzw. Pflegekraft
  • Maximal 550€ pro Monat (entspricht zwei Betreuungs- bzw. Pflegekräften)

Bei unselbstständigen Pflegekräften erhalten Sie:

  • 550€ pro Monat und pro Betreuungs- bzw. Pflegekraft
  • Maximal 1.100€ pro Monat (entspricht zwei Betreuungs- bzw. Pflegekräften)

Somit beträgt die maximale Förderhöhe pro Jahr bei zwei selbstständigen Betreuungskräften 6.600€ und bei zwei unselbstständigen 13.200€.

Den Förderungsantrag können Sie bei der Landesstelle des Sozialministeriumservices Ihres Bundeslandes stellen.

PFLEGEGELD

Das Pflegegeld dient dazu, pflegebedingte Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung teilweise zu finanzieren. Es soll die notwendige Pflege für Menschen mit Pflegebedarf gesichert werden. Für welche Betreuungsart Sie das Pflegegeld verwenden möchten, bleibt Ihnen überlassen.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Anspruch auf Pflegegeld zu haben:

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen bzw. einer Sinnesbehinderung, die mindestens sechs Monate andauern wird.
  • Ständiger Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Pflegegeld auch in EWR-Staaten oder in der Schweiz geleistet.

Das Pflegegeld wird, je nach Pflegebedarf und unabhängig von Alter und Ursache des Pflegebedarf, in sieben Stufen gewährt:

Stufe 1 – Pflegeaufwand über 65 Stunden 165,40€
Stufe 2 – Pflegeaufwand über 95 Stunden 305,00€
Stufe 3 – Pflegeaufwand über 120 Stunden 475,20€
Stufe 4 – Pflegeaufwand über 160 Stunden  712,70€
Stufe 5 – Pflegeaufwand über 180 Stunden und dauernde Bereitschaft   968,10€
Stufe 6 – Pflegeaufwand über 180 Stunden und unkoordinierte Betreuung 1.351,80€
Stufe 7 – Pflegeaufwand über 180 Stunden und Bewegungsunfähigkeit 1.776,50€
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