Die häusliche Betreuung und Pflege von Angehörigen kann eine Belastung für Pflegende sein. Insbesondere dann, wenn die pflegebedürftige Person nachts unruhig ist oder nächtlich eine intensive pflegerische Versorgung benötigt. Die Nachthilfe entlastet pflegende Angehörige und ermöglicht eine gute nächtliche Versorgung. HeldYn informiert Sie über die Möglichkeiten der Nachtpflege.
Unter Nachtpflege versteht man wie der Name schon sagt die nächtliche pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Der Großteil der pflegebedürftigen Personen wird durch Angehörige oder Bekannte im häuslichen Umfeld gepflegt. Das bedeutet, sie müssen rund um die Uhr für ihre pflegebedürftigen Angehörigen da sein, eben auch nachts.
Ist es den Angehörigen nicht möglich, die häusliche Pflege in der Nacht ausreichend zu verrichtet, haben pflegebedürftige Personen, die Möglichkeit einer professionellen Nachtpflege. Die pflegebedürftigen Senior:innen werden beispielsweise tagsüber zu Hause versorgt und nachts von professionellen Pflegekräften in einer Nachtpflegeeinrichtung betreut. Davon profitieren nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern es entlastet auch die pflegenden Angehörigen.
Nachtpflege eignet sich für alle pflegebedürftigen Menschen, die nachts intensiv betreut werden müssen. Dazu gehören unter anderem Personen, die eine regelmäßige Wundversorgung oder Verbandswechsel benötigen. Aber auch Patient:innen der Intensivpflege oder Palliativpflege, sowie Menschen mit einer Demenzerkrankung. Letztere müssen je nach Krankheitsfortschritt rund um die Uhr beaufsichtigt und betreut werden, da sie sich sonst schnell selbst in Gefahr bringen können. Die Leistung der Nachtpflege hilft dabei die pflegenden Angehörigen zu entlasten, indem die pflegebedürftigen Angehörigen in der Nacht stundenweise betreut werden.
Beispiel: Frau Mieder ist vor einigen Wochen gestürzt. Seitdem tragt sie einen Verband und hat nachts oft Schmerzen. Dadurch kann sie in der Nacht nicht schlafen und fühlt sich einsam. Sie fühlt sich nachts zuhause nicht gut aufgehoben. Deshalb verbringt Frau Mieder in Zukunft ihre Nächte in einer Nachtpflegeeinrichtung. Dort wird sie von den Pflegekräften versorgt und unterhalten.
Beispiel: Herr Müller ist an Demenz erkrankt. Nachts kann er nicht einschlafen, wird nervös und unruhig. Sein Sohn Thomas macht sich Sorgen, da Herr Müller sich nachts manchmal langweilt und sogar das Haus verlässt. Da Thomas Angst hat, sein Vater könnte sich dabei selbst verletzten, stellt er eine häusliche Nachtpflege ein.
Je nach Anbieter kann die Betreuung der pflegebedürftigen Person stundenweise oder tageweise stattfinden. Welche Leistungen angeboten werden, hängt vom Anbieter und dem Umfang der Betreuung ab. Zudem ist es wichtig, die richtige und professionelle Pflege sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, kommt geschultes Personal zum Einsatz.
Hier ein kleiner Überblick über die Leistungsmöglichkeiten:
Bei der stationären Nachtpflege verbringen pflegebedürftige Personen die Nacht in einer stationären Pflegeeinrichtung. Das kann eine Pflegeeinrichtung oder eine spezielle Nachtpflegeeinrichtung sein. Dort werden sie für die Nacht vorbereitet, haben ein Bett zum Schlafen, und werden betreut. Morgens hilft eine Pflegekraft den Senior:innen sich für den Tag fertig zu machen. Anschließend können die Senior:innen wieder nach Hause zurückkehren. Die stationäre Nachtpflege ist dann sinnvoll, wenn die nächtliche Pflege nicht ausreichend zuhause sichergestellt werden kann.
Die ambulante Nachtpflege findet im zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Pflegekräfte eines Pflegedienstes kommen zu ihr nach Hause und leisten pflegerische Versorgung. Die Leistungen sind dieselben, die auch in einer Pflege- oder Nachtpflegeeinrichtung durchgeführt werden. Die Senior:innen werden für die Nacht vorbereitet und über die Nacht hinweg betreut. Sie werden z.B. medizinisch versorgt, bei Inkontinenz-Zwischenfällen gereinigt und zur Toilette begleitet. Morgens werden sie von der Pflegekraft für den Tag fertig gemacht. Das heißt sie bekommen Unterstützung bei der Körperhygiene und beim Ankleiden.
Manche Patient:innen können nachts nicht schlafen und sind viel wach. In diesem Fall beschäftigen die ambulanten Pflegekräfte die Patient:innen durch z.B. Vorlesen oder ähnliche Aktivitäten.
Für die Nachtpflege gibt es spezielle Nachtpflegeeinrichtungen, die speziell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sind. Aber auch Pflegeeinrichtungen bieten diese Pflegeleistung an. Pflegebedürftige Personen können während der Nacht teilstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Pflegedienste stellen Mitarbeiter:innen zur Verfügung, die sich nachts in der Wohnung der pflegebedürftigen Person aufhalten und pflegerische Versorgung leisten. Das kann beispielsweise medizinische Versorgung oder die Begleitung zur Toilette sein. Ambulante Pflegedienste bieten die häusliche Nachtpflege in der Regel nicht an, es gibt aber Ausnahmen. Am besten recherchieren Sie im Internet oder fragen direkt bei einem ambulanten Dienstleister nach.
Die Nachtpflege wird von erfahrenen und geschulten Pflegekräften durchgeführt.
Möchten Sie in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Zudem müssen Personaldokumente, Unterlagen über die Pflegebedürftigkeit (z.B. ärztliche Atteste) sowie über die finanziellen Verhältnisse beigelegt werden.
Die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung ist freiwillig und erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
In Österreich haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Dieses richtet sich nach Ihrem Pflegebedarf. Um Pflegegeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Darauffolgend wird bei einer Begutachtung durch Ärzt:innen oder Pflegefachkräfte der Pflegegrad bestimmt. Gemessen wird dieser anhand der Stunden, welche die pflegebedürftige Person im Monat an Pflege bedarf. (Stand Jänner 2022)
Stufe 1 |
mehr als 65 Stunden Pflegebedarf im Monat |
Stufe 2 |
mehr als 95 Stunden Pflegebedarf im Monat |
Stufe 3 |
mehr als 120 Stunden Pflegebedarf im Monat |
Stufe 4 |
mehr als 160 Stunden Pflegebedarf im Monat |
Stufe 5 |
mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist |
Stufe 6 |
mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig |
Stufe 7 |
mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich |
Das Pflegegeld dient zur teilweisen Deckung der Kosten der Pflegeleistungen.
Das Angebot der Nachtpflege bedeutet weniger Belastung für pflegende Angehörige. Diese können tagsüber eine bessere pflegerische Versorgung bieten, da sie nachts in Ruhe schlafen können. Leidet die pflegebedürftige Person an nächtlicher Unruhe, kann diese von den Pflegekräften versorgt und unterhalten werden. Somit fühlen sich die pflegebedürftigen Personen in den Abend- und Nachtstunden nicht so allein. Findet die Nachtpflege im eigenen zuhause statt, ist dies eine Erleichterung für die Betroffenen. Denn oftmals können sie in der gewohnten Umgebung besser schlafen und fühlen sich wohler. Sie sparen auch Zeit, denn es ist keine Anfahrt zu einer Pflegeeinrichtung nötig. Für Menschen mit Pflegebedarf sind viele scheinbar einfache Tätigkeiten schwer und dies macht sich besonders nachts erkennbar. Pflegekräfte unterstützen die pflegebedürftige Person beim Zubettgehen, Aufstehen und bei nächtliche Toilettengängen. Dies erleichtert die nächtlichen Stunden.
Bei der Nachtpflege handelt es sich um eine stundenweise Pflege. Daher ist keine rund um die Uhr Betreuung möglich. Findet die Nachtpflege im eigenen zuhause statt, gibt es im Vergleich zu Pflegeeinrichtungen, welche über eine weitreichende Pflegeausstattung verfügen, auch weniger Pflegemittel. Je nach Wohnort ist die Entfernung zum nächsten Krankenhaus nicht optimal. Das kann in Notfällen ein großes Problem darstellen. Des Weiteren ist die Nachtpflege mit höheren Kosten verbunden als die Betreuung durch Angehörige.
Das Angebot der Nachtpflege ist besonders für pflegende Angehörige von demenzerkrankten Personen wichtig. Je weiter die Demenz fortschreitet, desto lückenloser müssen die Betroffenen beaufsichtigt und betreut werden. Menschen mit einer Demenzerkrankung können sich und andere in Gefahr bringen, denn sie können die Folgen ihres Handelns nicht mehr abschätzen. Mit der Zeit können sie auch eine Weglauftendenz entwickeln. Wenn sie dann z.B. die Straße überqueren, ohne zu schauen, gefährden sie sich und andere. Auch ihr Tag-Nacht-Rhythmus kann so gestört sein, dass sie nachts sehr aktiv sind. Pflegende Angehörige können schnell ihre Kräfte verlieren, wenn sie ihre Angehörigen rund um die Uhr betreuen müssen. In diesem Fall ist die Nachtpflege eine sinnvolle Lösung.
Die pflegebedürftigen Personen verbringen die Nacht entweder in einer Pflegeeinrichtung oder ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause. Sind die Betroffenen besonders nachtaktiv, eignet sich ein teilstationärer Aufenthalt. Dadurch können Angehörige nachts ungestört schlafen. Es gibt auch spezielle Einrichtungen, die sich auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit einer Demenzerkrankung spezialisiert haben. Diese bieten z.B. ein Demenz-Nachtcafé für die Betreuung von nachtaktiven Personen an.
Viele Menschen möchten ihren pflegebedürftigen Angehörigen den Wunsch erfüllen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Manchmal sind sie zeitlich, psychisch oder physisch nicht in der Lage ihren Angehörigen rund um die Uhr die nötige Pflege zu leisten. Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist jedoch nicht die einzige Lösung. Es besteht auch die Möglichkeit eine häusliche Rundum-Betreuung einzurichten. Bei der 24 Stunden Betreuung werden Senior:innen rund um die Uhr von Pflegekräften versorgt. Sie stellt für viele die optimale Alternative zur Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung dar. Denn eine Betreuungskraft im eigenen zuhause bietet sowohl Unterstützung als auch eine feste Bezugsperson.
Zudem besteht die Möglichkeit, nach Wunsch der Betroffenen, auch eine Vollzeit- oder Teilzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen.
In Österreich gibt es eine pauschale finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld. Es wird zwischen sieben Stufen unterschieden. Je höher die Pflegestufe, desto mehr Pflegegeld erhalten Sie. Viele weitere Förderungen sind mit der Einstufung des Pflegegelds verbunden.
Den jeweiligen Pflegestufen sind bestimmte Geldbeträge zugeordnet, die für Pflegeleistungen genutzt werden sollen (Stand Jänner 2022):
Stufe 1 |
164,40€ |
Stufe 2 |
305,00€ |
Stufe 3 |
475,20€ |
Stufe 4 |
712,70€ |
Stufe 5 |
968,10€ |
Stufe 6 |
1.351,80€ |
Stufe 7 |
1.776,50€ |
Bei der Pflegegeldeinstufung von Personen mit einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung wird ein Erschwerniszuschlag von 25 Stunden angerechnet. Dies gilt auch für an demenzerkrankte Personen. Voraussetzung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Die intensive Pflege von Kindern und Jugendlichen mit schwerer Behinderung bis zum 15. Lebensjahr wird ebenfalls mit Erschwerniszuschlägen berücksichtigt.
Die Kosten sind von der Art des Angebots und dem jeweiligen Anbieter abhängig. Das eigene Einkommen sowie das Pflegegeld werden bei der Kostenberechnung einbezogen. Konkrete, regionale Auskünfte dazu kann auch die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das Gemeindeamt geben. Die teilstationären Angebote sind aufgrund finanzieller und ungeklärter Zuständigkeitsverhältnisse in Österreich noch nicht flächendeckend ausgebaut.
Mit welchen Kosten Sie genau rechnen müssen, können Sie vorab mit der jeweiligen Einrichtung besprechen.