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Langzeitpflege Wien

Pflege, Pflege und Betreuung

Langzeitpflege in Österreich bezieht sich auf die umfassende Pflege und Betreuung von Menschen mit langfristigem Pflegebedarf. HeldYn bietet eine Vielfalt an Langzeitpflegeleistungen, die sowohl stationäre als auch ambulante Optionen umfassen. Dazu gehören stundenweise Pflege und Betreuung, Körperpflege, Demenzbegleitung, Besorgungen sowie medizinisch-pflegerische Dienste wie Wundversorgung, Katheterwechsel und Infusionstherapie. Diese Leistungen unterstützen die Selbstständigkeit und Würde der Pflegebedürftigen in ihrem gewohnten Umfeld. Dabei werden individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. Senior:innen mit Demenzerkrankungen, Personen mit schweren Krankheiten oder Behinderungen sowie Menschen, die eine hohe medizinische Betreuung benötigen, können von diesen Leistungen profitieren. HeldYn stellt sicher, dass Pflegebedürftige die bestmögliche Betreuung erhalten, sei es zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung, und bietet Beratung zu den damit verbundenen Kosten und Fördermöglichkeiten.

Als Langzeitpflege wird die Pflege und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf über einen längeren (auch unbegrenzten) Zeitraum bezeichnet. Da der Begriff „Langzeitpflege“ nicht geschützt ist, ist auch dessen Definition eher ungenau. Oftmals wird er als Pendant der Kurzzeitpflege angeführt. Zur Information: Mit Kurzzeitpflege ist meist eine Übergangslösung von maximal 8 Wochen gemeint, beispielsweise wenn eine Pflegeperson erkrankt oder nach einem Krankenhausaufenthalt erst eine geeignete Betreuung für den Menschen mit Pflegebedarf gefunden werden muss.

In Österreich werden vier von fünf pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut, jede/r Fünfte stationär in einer Einrichtung. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit in der Familie oftmals nicht offen kommuniziert. Viele Betroffene schämen sich, wenn sie besonders im Alter nicht mehr alleine zurechtkommen. Und auch Angehörige, die mit der Pflege langsam überfordert sind, möchten meist nicht über notwendige Alternativen nachdenken. Dabei nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen stetig zu. Grund dafür ist die weltweit steigende Lebenserwartung der Menschen.

Doch nicht nur das Alter, sondern auch Krankheiten und Unfälle können zu Pflegebedürftigkeit führen. Im Falle von Krankheit oder Unfall besteht die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen ihre Selbstständigkeit zurückerlangen können, indem sie von einer Krankheit geheilt werden oder sich einer Rehabilitationsmaßnahme unterziehen. Dennoch bleibt eine Pflegebedürftigkeit oftmals bestehen.

 

WER IST GEEIGNET FÜR LANGZEITPFLEGE?

WAS SIND GRÜNDE FÜR EINE LANGZEITPFLEGE?

Die Langzeitpflege kommt grundsätzlich für alle Menschen in Frage, die einen dauerhaften Pflegebedarf aufweisen. Es gibt, bezugnehmend auf die Ursache und den Grad der Pflegebedürftigkeit, verschiedenste Gründe um eine Langzeitpflege in Betracht zu ziehen:

Beispiel:

Herr Neumeyer ist an Demenz erkrankt. Seit einiger Zeit trifft ihn seine Tochter am Nachmittag noch im Schlafanzug an. Zu diesem Zeitpunkt hat er oft weder gegessen noch getrunken. Herr Neumeyer verhält sich seiner Tochter gegenüber oft aggressiv und ist schon einmal handgreiflich geworden. Häufig erkennt er sie nicht mehr. Seine Tochter entscheidet sich für eine Unterbringung in einem Pflegeheim.

Beispiel:

Beruflich hat Herr Mieder 20 Jahre lang mit hochgiftigen Substanzen zu tun gehabt. Außerdem war er lange drogenabhängig und hat dadurch seine Gesundheit nachhaltig geschädigt. Eines Tages werden schwere Lungenschäden festgestellt. Beinahe täglich hat er Erstickungsanfälle und traut sich nicht mehr, seine Wohnung im dritten Stock ohne Fahrstuhl zu verlassen. Er zieht in ein Pflegeheim.

Beispiel:

Nora hat mit 14 Jahren einen schweren Reitunfall erlitten und liegt seitdem seit 4 Jahren im Wachkoma. Ihre Eltern haben noch zwei weitere Kinder und sind voll berufstätig. Die Familie wohnt zur Miete in einer 4-Zimmer Wohnung. Nora lebt in einem Pflegeheim.

Oftmals sind es Senior:innen mit einer Demenzerkrankung, Menschen mit schwer einschränkenden Krankheiten, aber auch Personen, die seit ihrer Kindheit körperlich oder geistig behindert sind. Jene Personen, die zum Teil hohe technische Standards in ihrer medizinischen Betreuung brauchen, können stationär am besten betreut werden.

WAS SIND ANZEICHEN FÜR DIE NOTWENDIGKEIT EINER LANGZEITPFLEGE?

Die Anzeichen der Notwendigkeit einer Langzeitpflege sind manchmal schwer zu erkennen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob bei Ihrer/Ihrem Angehörigen ein möglicher Bedarf an Langzeitpflege besteht, können Sie anhand folgender Punkte überprüfen, ob eine solche in Betracht gezogen werden sollte:

  • Selbst einfache Tätigkeiten strengen die/den Angehörige/n stark an.
  • Die/Der Angehörige wirkt zunehmend desorientiert und könnte den Tagesablauf nicht mehr allein strukturieren, weshalb sie/er immer mehr vereinsamt.
  • Ein ambulanter Pflegedienst allein kann den Pflegebedarf der/des Angehörigen nicht mehr abdecken.
  • Die häusliche Umgebung ist nicht barrierefrei und kann nicht umgebaut werden. Sie ist nicht für die benötigten Hilfsmittel des pflegebedürftigen Menschen geeignet und schränkt dessen Bewegungsfreiheit stark ein. Auch die ambulante Pflege wird so erschwert.
  • Sie haben in der letzten Zeit beobachtet, dass die/der Angehörige körperlich und/oder geistig stark abgebaut hat. Sie lassen sie nicht mehr gern allein, weil sie Angst haben, dass sie sich verletzen könnte, oder sie haben Angst, dass sie andere verletzt.
  • Sie fühlen sich mit der Pflege der/des Angehörigen oft überfordert und sehen sich dem nicht mehr gewachsen.

Sollten Sie einige der vorgenannten Punkte mit „Ja“ beantwortet haben, lohnt es sich, sich über eine allfällige Langzeitpflege Gedanken zu machen, um die bestmögliche Betreuung für Ihre/Ihren Angehörigen zu finden.

Österreich

In Österreich wird die Notwendigkeit einer Langzeitpflege durch den Staat überprüft. Um in ein Alten- und Pflegeheim zu übersiedeln, ist ein Antrag nötig. Die zuständige Koordinatorin für Betreuung und Pflege entscheidet sodann, ob ein Heimplatz in Anspruch genommen werden kann oder nicht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Variante 1: Die pflegebedürftige Person hat einen „besonderen Pflegebedarf“ und laut vorliegendem Pflegegeldbescheid mindestens die Pflegegeldstufe 3.

Variante 2: Wird eine Langzeitpflege mit privaten Mitteln finanziert (Selbstzahler), ist es bereits ab Pflegegeldstufe 1 möglich, in eine Pflegeeinrichtung einzuziehen. Hier muss man sich direkt bei den unterschiedlichen Anbietern informieren.

 

WELCHE AUFGABEN BEINHALTET DIE LANGZEITPFLEGE?

Pflegerische Versorgung und Selbstbestimmtheit sind die zwei essentiellen Aufgabenbereiche der Langzeitpflege. Einerseits bedürfen Menschen in Pflegeeinrichtungen meist weitgreifende pflegerische Versorgung, welche rund um die Uhr sichergestellt werden muss. Andererseits ist es auch Aufgabe der Langzeitpflege, Menschen mit Pflegebedarf am Leben teilhaben zu lassen und ihnen so viel Selbstbestimmtheit wie möglich zu geben.

WAS SIND LEISTUNGEN VON STATIONÄREN EINRICHTUNGEN?

Die Angebote und Ausstattung von stationären Einrichtungen variieren je nach Pflegeeinrichtung sehr stark, jedoch steht die Pflege hierbei immer im Vordergrund. Dies bedeutet, dass die pflegerische und medizinische Versorgung stets durch fachlich qualifiziertes Personal sichergestellt wird.

Oftmals werden auch verschiedene Leistungen im Bereich der Rehabilitationangeboten. Die gängigsten Angebote beinhalten die Bereiche der Physiotherapie, Ergotherapie sowie Logopädie. Hierbei unterstützt die Physiotherapie die pflegebedürftigen Menschen beim Kraftaufbau, bei der Verbesserung ihres Gleichgewichts sowie beim Wiedererlangen ihrer Mobilität. Durch die Ergotherapie können Personen mit Pflegebedarf ihre Selbstversorgung wiedererlangen und somit wieder autonomer werden. Letztlich hilft die Logopädie bei der Wiedererlangung der Sprechfähigkeit nach einem Schlaganfall. Manche Pflegeeinrichtungen bieten zusätzlich zu den gängigen Therapien auch Leistungen wie Musik- oder Tiertherapien an.

Stationäre Einrichtungen leisten auch soziale Betreuung. Bewohner:innen können aus verschiedenen Kultur- und Freizeitaktivitäten wählen. Dies ist kein Pflichtprogramm, sondern versteht sich als Angebot. Bewohner:innen entscheidet selbst, an welchen gemeinsamen Aktivitäten sie teilnehmen möchten und an welchen nicht.

Neben den vielen Aktivitäten ist auch Ruhe ein wichtiger Bestandteil der Pflege. Hierbei werden den Bewohner:innen Rückzugsräume (meist in Form eines eigenen Zimmers) geboten. Oft verfügen diese auch über einen Gartenbereich.

WAS SIND DIE ZIELE DER LANGZEITPFLEGE?

Das Ziel der Langzeitpflege ist es, den Personen mit Pflegebedarf ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Grundlage bieten die zwei Bausteine

• der Gesundheitsfürsorge und

• der Sozialfürsorge.

Zur Gesundheitsfürsorge zählen sämtliche pflegerischen und medizinischen Maßnahmen die die körperliche Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Menschen fördert und verbessert. Ebenso wichtig wie die körperliche Gesundheit, ist die geistige Gesundheit der Menschen. Abwechslungsreiche Beschäftigung sowie der soziale Kontakt zu Familie und Freunden sind Bestandteil der Sozialfürsorge.

Das Ziel des menschenwürdigen Lebens erreicht die Langzeitpflege durch die Förderung von größtmöglicher Selbstständigkeit und ein entscheidendes Maß an Selbstbestimmtheit.

 

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN LANGZEITPFLEGE UND LANGZEITBETREUUNG?

Die Langzeitpflege und die Langzeitbetreuung unterscheiden sich, wie der Name schon preisgibt, im Grad des Pflegebedarfs. Während die Langzeitpflege weitreichende pflegerische Versorgung leistet, ist die Langzeitbetreuung eher eine bereitstehende Alltagsunterstützung.

Bei der Langzeitpflege stehen pflegerische Maßnahmen im Vordergrund. Oftmals ist hierbei eine intensive medizinische Behandlung notwendig. Beispiel: bei Bettlägerigkeit muss neben der regulären Körperpflege auch darauf geachtet werden, dass sich die/der Patient:in nicht wund liegt.

Pflegeheime sind hierbei stationäre Einrichtungen, welche Langzeitpflege anbieten. Leider sind die Heimplätze limitiert und die diesbezüglichen Wartelisten sehr lang. Grund dafür:  Die Zahl der Personen mit Pflegebedarf nimmt kontinuierlich zu, durch erheblichen Fachkräftemangel gibt es jedoch nicht genügend Personal. Aber auch der Mangel an finanziellen Mitteln der Krankenkassen ist ein Problem, sodass die Eröffnung weiterer Pflegeheime nicht möglich ist. Der Gesetzgeber gibt daher die Devise „ambulant vor stationär“ vor.

Um die entsprechende Pflege auch ohne einen Heimplatz sicherzustellen, kommt beispielsweise eine 24-Stunden-Pflege in Frage. Hierbei wird einer Betreuungskraft ein Zimmer in der Wohnung oder im Haus der pflegebedürftigen Person bereitgestellt. Diese kümmert sich dann rund um die Uhr. Obwohl der Volksmund von einer 24-Stunden-Pflege spricht, handelt es sich hierbei um Betreuung, die zum überwiegenden Teil von Betreuer:innen ausgeführt wird, die keine qualifizierte Pflegeausbildung aufweisen.

Die Langzeitbetreuung legt ein besonderes Augenmerk auf die Betreuung sowie die Unterstützung im Alltag. Menschen mit Pflegebedarf, welche noch sehr selbstständig sind, können beispielsweise bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme unterstützt werden und beim Gang zum Arzt oder zu den täglichen Erledigungen begleitet werden. Oftmals sind es osteuropäische Fachkräfte die als Langzeitbetreuer:innen eingesetzt werden. Sie haben in ihrem Heimatland eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, um als Pflegekraft tätig sein zu dürfen. Wichtig: Diese Art der Betreuung (24-Stunden-Pflege) ist mit professioneller Pflege durch qualifiziertes Fachpersonal nicht vergleichbar.

 

IST LANGZEITPFLEGE AUCH VON ZU HAUSE AUS MÖGLICH?

Ja. Es ist keineswegs vorgeschrieben, dass Langzeitpflege zwingend in einer stationären Einrichtung erfolgen muss. Verwandte können eine/n pflegebedürftige/n Angehörige/n auch ambulant zu Hause versorgen. Sie sollten dabei aber Vor- und Nachteile gründlich abwiegen:

VOR- UND NACHTEILE EINER STATIONÄREN LANGZEITPFLEGE

Bei einer stationären Langzeitpflege wird die pflegebedürftige Person in einer Pflegeeinrichtung betreut.

Vorteile:

  • qualifiziert ausgebildete Pflegekräfte (Kontrollinstanzen vorhanden)
  • vielfältige Therapieangebote und Aktivitäten
  • Möglichkeit der sozialen Teilhabe
  • starke Entlastung der Angehörigen

Nachteile:

  • Wechsel in ein unbekanntes Umfeld für viele pflegebedürftige Menschen sehr belastend (insbesondere für Demenz Erkrankte, sie können dabei noch stärker abbauen)
  • Personalmangel und lange Wartelisten erschweren einen Heimplatz

VOR- UND NACHTEILE EINER AMBULANTEN LANGZEITPFLEGE

Die ambulanten Langzeitpflege, auch bekannt als Hauskrankenpflege, ist die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Menschen in ihrem gewohnten Umfeld durch pflegende Angehörige.

Vorteile:

  • Pflege und Betreuung im eigenen zuhause
  • gewohntes Umfeld und gewohnte Abläufe (Routine hat diesbezüglich eine positive Wirkung auf die Gesundheit)
  • geringere Kosten für den Staat im Vergleich zu stationärer Langzeitpflege (folglich die Devise des Staats: „ambulant vor stationär“)
  • individuelle 1:1-Betreuung gewährleistet

Nachteile:

  • große Belastung für die pflegenden Angehörigen
  • meist berufliche und finanzielle Einschränkungen der pflegenden Angehörigen
  • in aller Regel weniger Förderangebote und soziale Kontakte
  • eine Kontrollinstanz fehlt (bei häuslichen Problemen von Relevanz)

 

VON WEM WIRD LANGZEITPFLEGE AUSGEFÜHRT?

Die Langzeitpflege kann von Familienangehörigen und Laien ausgeführt werden, von sozialen oder medizinischen Diensten oder privaten Dienstleistern wie einem Pflegeheim.

MIT WELCHEN KOSTEN IST EINE LANGZEITPFLEGE VERBUNDEN?

WELCHE FÖRDERUNGEN SIND BEI LANGZEITPFLEGE MÖGLICH?

Österreich

Vollstationäre Unterbringung

Die verbundenen Kosten einer vollstationären Unterbringung setzen sich aus dem Grundbetrag (Tagessatz) und dem Pflegezuschlag zusammen. Der Tagessatz liegt etwa zwischen 105 Euro und 125 Euro. Der Pflegezuschlag hängt von der Höhe des Pflegegeldes ab.

Grundsätzlich muss die pflegebedürftige Person die Heimkosten mit ihrem eigenen Einkommen decken (Rente, Pflegegeld usw.). Eine Förderung durch die Sozialhilfe ist nur dann möglich, wenn das Geld der pflegebedürftigen Person nicht zur Deckung der Heimkosten ausreicht. Die Sozialhilfe übernimmt sodann die übrigen Kosten.

Ein Teil des Einkommens dürfen die pflegebedürftigen Personen allerdings (immer) behalten:

  • 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3, derzeit 47,52 Euro mtl. (unabhängig von der tatsächlichen Pflegegeldstufe)
  • 20 Prozent der Pension und die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

24-Stunden-Pflege

Obwohl bei der 24-Stunden-Pflege immer von Pflege gesprochen wird, ist festzuhalten, dass es sich hierbei lediglich um eine Betreuung und nicht um professionelle Pflege im Sinne einer stationären Einrichtung handelt.

Bei der Förderung der 24-Stunden-Pflege ist es entscheidend, ob eine oder zwei Personenbetreuer:innen die pflegebedürftige Person betreuen und ob sie selbstständig oder unselbstständig tätig sind.

Monatlich wird je nachdem folgende Summe ausgezahlt:

  • Pflegepersonal ist selbstständig tätig: 275 Euro für eine Betreuungskraft, 550 Euro für zwei Betreuungskräfte
  • Pflegepersonal ist unselbstständig tätig: 550 Euro für eine Betreuungskraft, 1.100 Euro für zwei Betreuungskräfte

Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens die Pflegestufe 3.
  • Das monatliche Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person liegt unter 2.500 Euro.
  • Das Pflegepersonal ist mit Nebenwohnsitz gemeldet.
  • Das Pflegepersonal hat ein aufrechtes Gewerbe bzw. es liegt eine Anmeldung eines Dienstverhältnisses vor.
  • Das Pflegepersonal hat eine Ausbildung, die im Wesentlichen, der einer Heimhilfe entspricht oder ist zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit sechs Monaten bei der pflegebedürftigen Person tätig oder es liegt eine fachspezifische Ermächtigung zu pflegerischen Tätigkeiten vor. Ist dies nicht der Fall, überprüft eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekraft bei einem Hausbesuch die Pflege.

In Österreich können Sie zusätzlich noch weitere Förderungen beantragen.

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