Als Langzeitpflege wird die Pflege und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf über einen längeren (auch unbegrenzten) Zeitraum bezeichnet. Da der Begriff „Langzeitpflege“ nicht geschützt ist, ist auch dessen Definition eher ungenau. Oftmals wird er als Pendant der Kurzzeitpflege angeführt. Zur Information: Mit Kurzzeitpflege ist meist eine Übergangslösung von maximal 8 Wochen gemeint, beispielsweise wenn eine Pflegeperson erkrankt oder nach einem Krankenhausaufenthalt erst eine geeignete Betreuung für den Menschen mit Pflegebedarf gefunden werden muss.
In Österreich werden vier von fünf pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut, jede/r Fünfte stationär in einer Einrichtung. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit in der Familie oftmals nicht offen kommuniziert. Viele Betroffene schämen sich, wenn sie besonders im Alter nicht mehr alleine zurechtkommen. Und auch Angehörige, die mit der Pflege langsam überfordert sind, möchten meist nicht über notwendige Alternativen nachdenken. Dabei nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen stetig zu. Grund dafür ist die weltweit steigende Lebenserwartung der Menschen.
Doch nicht nur das Alter, sondern auch Krankheiten und Unfälle können zu Pflegebedürftigkeit führen. Im Falle von Krankheit oder Unfall besteht die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen ihre Selbstständigkeit zurückerlangen können, indem sie von einer Krankheit geheilt werden oder sich einer Rehabilitationsmaßnahme unterziehen. Dennoch bleibt eine Pflegebedürftigkeit oftmals bestehen.
Die Langzeitpflege kommt grundsätzlich für alle Menschen in Frage, die einen dauerhaften Pflegebedarf aufweisen. Es gibt, bezugnehmend auf die Ursache und den Grad der Pflegebedürftigkeit, verschiedenste Gründe um eine Langzeitpflege in Betracht zu ziehen:
Beispiel:
Herr Neumeyer ist an Demenz erkrankt. Seit einiger Zeit trifft ihn seine Tochter am Nachmittag noch im Schlafanzug an. Zu diesem Zeitpunkt hat er oft weder gegessen noch getrunken. Herr Neumeyer verhält sich seiner Tochter gegenüber oft aggressiv und ist schon einmal handgreiflich geworden. Häufig erkennt er sie nicht mehr. Seine Tochter entscheidet sich für eine Unterbringung in einem Pflegeheim.
Beispiel:
Beruflich hat Herr Mieder 20 Jahre lang mit hochgiftigen Substanzen zu tun gehabt. Außerdem war er lange drogenabhängig und hat dadurch seine Gesundheit nachhaltig geschädigt. Eines Tages werden schwere Lungenschäden festgestellt. Beinahe täglich hat er Erstickungsanfälle und traut sich nicht mehr, seine Wohnung im dritten Stock ohne Fahrstuhl zu verlassen. Er zieht in ein Pflegeheim.
Beispiel:
Nora hat mit 14 Jahren einen schweren Reitunfall erlitten und liegt seitdem seit 4 Jahren im Wachkoma. Ihre Eltern haben noch zwei weitere Kinder und sind voll berufstätig. Die Familie wohnt zur Miete in einer 4-Zimmer Wohnung. Nora lebt in einem Pflegeheim.
Oftmals sind es Senior:innen mit einer Demenzerkrankung, Menschen mit schwer einschränkenden Krankheiten, aber auch Personen, die seit ihrer Kindheit körperlich oder geistig behindert sind. Jene Personen, die zum Teil hohe technische Standards in ihrer medizinischen Betreuung brauchen, können stationär am besten betreut werden.
Die Anzeichen der Notwendigkeit einer Langzeitpflege sind manchmal schwer zu erkennen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob bei Ihrer/Ihrem Angehörigen ein möglicher Bedarf an Langzeitpflege besteht, können Sie anhand folgender Punkte überprüfen, ob eine solche in Betracht gezogen werden sollte:
Sollten Sie einige der vorgenannten Punkte mit „Ja“ beantwortet haben, lohnt es sich, sich über eine allfällige Langzeitpflege Gedanken zu machen, um die bestmögliche Betreuung für Ihre/Ihren Angehörigen zu finden.
Österreich
In Österreich wird die Notwendigkeit einer Langzeitpflege durch den Staat überprüft. Um in ein Alten- und Pflegeheim zu übersiedeln, ist ein Antrag nötig. Die zuständige Koordinatorin für Betreuung und Pflege entscheidet sodann, ob ein Heimplatz in Anspruch genommen werden kann oder nicht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Variante 1: Die pflegebedürftige Person hat einen „besonderen Pflegebedarf“ und laut vorliegendem Pflegegeldbescheid mindestens die Pflegegeldstufe 3.
Variante 2: Wird eine Langzeitpflege mit privaten Mitteln finanziert (Selbstzahler), ist es bereits ab Pflegegeldstufe 1 möglich, in eine Pflegeeinrichtung einzuziehen. Hier muss man sich direkt bei den unterschiedlichen Anbietern informieren.
Pflegerische Versorgung und Selbstbestimmtheit sind die zwei essentiellen Aufgabenbereiche der Langzeitpflege. Einerseits bedürfen Menschen in Pflegeeinrichtungen meist weitgreifende pflegerische Versorgung, welche rund um die Uhr sichergestellt werden muss. Andererseits ist es auch Aufgabe der Langzeitpflege, Menschen mit Pflegebedarf am Leben teilhaben zu lassen und ihnen so viel Selbstbestimmtheit wie möglich zu geben.
Die Angebote und Ausstattung von stationären Einrichtungen variieren je nach Pflegeeinrichtung sehr stark, jedoch steht die Pflege hierbei immer im Vordergrund. Dies bedeutet, dass die pflegerische und medizinische Versorgung stets durch fachlich qualifiziertes Personal sichergestellt wird.
Oftmals werden auch verschiedene Leistungen im Bereich der Rehabilitation angeboten. Die gängigsten Angebote beinhalten die Bereiche der Physiotherapie, Ergotherapie sowie Logopädie. Hierbei unterstützt die Physiotherapie die pflegebedürftigen Menschen beim Kraftaufbau, bei der Verbesserung ihres Gleichgewichts sowie beim Wiedererlangen ihrer Mobilität. Durch die Ergotherapie können Personen mit Pflegebedarf ihre Selbstversorgung wiedererlangen und somit wieder autonomer werden. Letztlich hilft die Logopädie bei der Wiedererlangung der Sprechfähigkeit nach einem Schlaganfall. Manche Pflegeeinrichtungen bieten zusätzlich zu den gängigen Therapien auch Leistungen wie Musik- oder Tiertherapien an.
Stationäre Einrichtungen leisten auch soziale Betreuung. Bewohner:innen können aus verschiedenen Kultur- und Freizeitaktivitäten wählen. Dies ist kein Pflichtprogramm, sondern versteht sich als Angebot. Bewohner:innen entscheidet selbst, an welchen gemeinsamen Aktivitäten sie teilnehmen möchten und an welchen nicht.
Neben den vielen Aktivitäten ist auch Ruhe ein wichtiger Bestandteil der Pflege. Hierbei werden den Bewohner:innen Rückzugsräume (meist in Form eines eigenen Zimmers) geboten. Oft verfügen diese auch über einen Gartenbereich.
Das Ziel der Langzeitpflege ist es, den Personen mit Pflegebedarf ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Grundlage bieten die zwei Bausteine
• der Gesundheitsfürsorge und
• der Sozialfürsorge.
Zur Gesundheitsfürsorge zählen sämtliche pflegerischen und medizinischen Maßnahmen die die körperliche Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Menschen fördert und verbessert. Ebenso wichtig wie die körperliche Gesundheit, ist die geistige Gesundheit der Menschen. Abwechslungsreiche Beschäftigung sowie der soziale Kontakt zu Familie und Freunden sind Bestandteil der Sozialfürsorge.
Das Ziel des menschenwürdigen Lebens erreicht die Langzeitpflege durch die Förderung von größtmöglicher Selbstständigkeit und ein entscheidendes Maß an Selbstbestimmtheit.
Die Langzeitpflege und die Langzeitbetreuung unterscheiden sich, wie der Name schon preisgibt, im Grad des Pflegebedarfs. Während die Langzeitpflege weitreichende pflegerische Versorgung leistet, ist die Langzeitbetreuung eher eine bereitstehende Alltagsunterstützung.
Bei der Langzeitpflege stehen pflegerische Maßnahmen im Vordergrund. Oftmals ist hierbei eine intensive medizinische Behandlung notwendig. Beispiel: bei Bettlägerigkeit muss neben der regulären Körperpflege auch darauf geachtet werden, dass sich die/der Patient:in nicht wund liegt.
Pflegeheime sind hierbei stationäre Einrichtungen, welche Langzeitpflege anbieten. Leider sind die Heimplätze limitiert und die diesbezüglichen Wartelisten sehr lang. Grund dafür: Die Zahl der Personen mit Pflegebedarf nimmt kontinuierlich zu, durch erheblichen Fachkräftemangel gibt es jedoch nicht genügend Personal. Aber auch der Mangel an finanziellen Mitteln der Krankenkassen ist ein Problem, sodass die Eröffnung weiterer Pflegeheime nicht möglich ist. Der Gesetzgeber gibt daher die Devise „ambulant vor stationär“ vor.
Um die entsprechende Pflege auch ohne einen Heimplatz sicherzustellen, kommt beispielsweise eine 24-Stunden-Pflege in Frage. Hierbei wird einer Betreuungskraft ein Zimmer in der Wohnung oder im Haus der pflegebedürftigen Person bereitgestellt. Diese kümmert sich dann rund um die Uhr. Obwohl der Volksmund von einer 24-Stunden-Pflege spricht, handelt es sich hierbei um Betreuung, die zum überwiegenden Teil von Betreuer:innen ausgeführt wird, die keine qualifizierte Pflegeausbildung aufweisen.
Die Langzeitbetreuung legt ein besonderes Augenmerk auf die Betreuung sowie die Unterstützung im Alltag. Menschen mit Pflegebedarf, welche noch sehr selbstständig sind, können beispielsweise bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme unterstützt werden und beim Gang zum Arzt oder zu den täglichen Erledigungen begleitet werden. Oftmals sind es osteuropäische Fachkräfte die als Langzeitbetreuer:innen eingesetzt werden. Sie haben in ihrem Heimatland eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, um als Pflegekraft tätig sein zu dürfen. Wichtig: Diese Art der Betreuung (24-Stunden-Pflege) ist mit professioneller Pflege durch qualifiziertes Fachpersonal nicht vergleichbar.
Ja. Es ist keineswegs vorgeschrieben, dass Langzeitpflege zwingend in einer stationären Einrichtung erfolgen muss. Verwandte können eine/n pflegebedürftige/n Angehörige/n auch ambulant zu Hause versorgen. Sie sollten dabei aber Vor- und Nachteile gründlich abwiegen:
Bei einer stationären Langzeitpflege wird die pflegebedürftige Person in einer Pflegeeinrichtung betreut.
Vorteile:
Nachteile:
Die ambulanten Langzeitpflege, auch bekannt als Hauskrankenpflege, ist die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Menschen in ihrem gewohnten Umfeld durch pflegende Angehörige.
Vorteile:
Nachteile:
Die Langzeitpflege kann von Familienangehörigen und Laien ausgeführt werden, von sozialen oder medizinischen Diensten oder privaten Dienstleistern wie einem Pflegeheim.
Österreich
Vollstationäre Unterbringung
Die verbundenen Kosten einer vollstationären Unterbringung setzen sich aus dem Grundbetrag (Tagessatz) und dem Pflegezuschlag zusammen. Der Tagessatz liegt etwa zwischen 105 Euro und 125 Euro. Der Pflegezuschlag hängt von der Höhe des Pflegegeldes ab.
Grundsätzlich muss die pflegebedürftige Person die Heimkosten mit ihrem eigenen Einkommen decken (Rente, Pflegegeld usw.). Eine Förderung durch die Sozialhilfe ist nur dann möglich, wenn das Geld der pflegebedürftigen Person nicht zur Deckung der Heimkosten ausreicht. Die Sozialhilfe übernimmt sodann die übrigen Kosten.
Ein Teil des Einkommens dürfen die pflegebedürftigen Personen allerdings (immer) behalten:
24-Stunden-Pflege
Obwohl bei der 24-Stunden-Pflege immer von Pflege gesprochen wird, ist festzuhalten, dass es sich hierbei lediglich um eine Betreuung und nicht um professionelle Pflege im Sinne einer stationären Einrichtung handelt.
Bei der Förderung der 24-Stunden-Pflege ist es entscheidend, ob eine oder zwei Personenbetreuer:innen die pflegebedürftige Person betreuen und ob sie selbstständig oder unselbstständig tätig sind.
Monatlich wird je nachdem folgende Summe ausgezahlt:
Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
In Österreich können Sie zusätzlich noch weitere Förderungen beantragen.