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Behandlungspflege Wien

Pflege, Pflege und Betreuung

Behandlungspflege ist ein essenzieller Bestandteil der Versorgung pflegebedürftiger Menschen, der spezialisierte medizinische Leistungen umfasst, die von qualifizierten Fachkräften ausgeführt werden. HeldYn bietet in diesem Bereich eine breite Palette an Dienstleistungen an, die von Wundversorgung, Katheterwechsel für Männer und Frauen, Stomaversorgung, bis hin zu Infusionstherapie, Port-A-Cath Nadelwechsel, PEG Sonde an- und abhängen, sowie Medikamentenverabreichung und Blutzuckerkontrolle reichen. Diese Dienste sind besonders wichtig für die Stabilisierung und Heilung von Patient:innen nach Operationen oder bei chronischen Krankheiten, und ermöglichen es ihnen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und dort professionell versorgt zu werden. Behandlungspflege kann sowohl zu Hause als auch stationär in Pflegeheimen angeboten werden, um eine umfassende, individuell angepasste Versorgung zu gewährleisten. Der Ansatz von HeldYn integriert dabei auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen.

Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Teil der Pflege. Sie umfasst ausschließlich medizinische Leistungen und muss von Mediziner:innen verordnet werden. Heldyn stellt Ihnen alle wichtigen Informationen rund ums Thema Behandlungspflege zur Verfügung.

WAS IST BEHANDLUNGSPFLEGE?

Die medizinische Behandlungspflege umfasst all jene von Ärzt:innen verordneten Tätigkeiten der Gesundheits- und Altenpflege. Sie werden durch Pflegekräfte durchgeführt und beinhalten beispielsweise die Wundversorgung, den Verbandswechsel, die Medikamentengabe, sowie Blutdruck- und Blutzuckermessungen.

Nicht nur Patient:innen in Krankenhäusern müssen medizinisch überwacht und versorgt werden, auch Menschen mit Pflegebedarf, die zuhause oder im Pflegeheim wohnen, benötigen oftmals eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein:e Ärzt:in den Patient:innen Medikamente verschreiben kann, kann sie bzw. er auch eine medizinische Behandlungspflege verordnen. Leben die Patient:innen noch im eigenen Zuhause, kommt die diplomierte Pflegekraft ins Haus.

WELCHE FORMEN DER BEHANDLUNGSPFLEGE GIBT ES?

SICHERUNGSPFLEGE

Die Sicherungspflege wird von Ärzt:innen verordnet und muss von einer Fachperson durchgeführt werden. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn gewisse Behandlungsziele erreicht werden müssen und die Therapie dadurch als erfolgsversprechend eingestuft werden kann. Die Fachkraft führt z.B. Injektionen durch oder legt Infusionen. Häufig findet die Sicherungspflege zuhause statt. Sie kann zudem auch so weit ausgeweitet werden, dass neben der Behandlungspflege, auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten miteinbegriffen sind.

KRANKENHAUSVERHINDERUNGSPFLEGE

Die Krankenhausverhinderungspflege wird in der Regel dann verordnet, wenn dadurch ein Aufenthalt in einem Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden kann. Dementsprechend verbleiben die Patient:innen im eigenen Zuhause und werden dort von einer Fachkraft medizinisch versorgt.

MEDIZINISCHE BEHANDLUNGSPFLEGE DURCH ANORDNUNG

Manchmal werden Patient:innen aus der ärztlichen Behandlung entlassen, benötigen aber weiterhin medizinische Pflegeleistungen, welche die Patient:innen selbst nicht durchführen können. In solchen Fällen verordnen Ärzt:innen die medizinische Behandlungspflege. Meist kommen ausgebildete Kranken- oder Altenpflegekräfte zum Einsatz.

WELCHE LEISTUNGEN BIETET DIE BEHANDLUNGSPFLEGE?

Die Leistungen der Behandlungspflege, die von Pflegediensten ausgeführt werden können sind unter anderem:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Anleitung bei der Pflege zuhause
  • Bedienung und Überwachung bei Beatmungsgeräten
  • Überprüfung und Versorgung von Drainagen
  • Wechseln und erneutes Aufhängen von Infusionen
  • Legen und Richten von Injektionen
  • Versorgung von Kathetern
  • Krankenbeobachtung
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Medikamentengabe
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (bei Thrombosen)
  • Einlauf, Klistier, Klysma (Darmspülung)
  • Inhalationen
  • PEG-Sondernversorgung (zur künstlichen Ernährung)
  • Stomabehandlung (bei künstlichen Darm- und Blasenausgängen)
  • Trachealkanülenmanagement (zur Beatmung von Menschen mit Luftröhrenschnitt)

WER BENÖTIGT BEHANDLUNGSPFLEGE?

WANN WIRD EINEM BEHANDLUNGSPFLEGE ANGEORDNET?

Ärzt:innen ordnen eine Behandlungspflege an, wenn die Heilung und Stabilisierung des Zustands des:der Patient:in ausschließlich von medizinischen Fachkräften gewährleistet werden kann. Das kann nach einer Operation, bei einer Krankheit, oder zur Krankheitsbeobachtung sein. Es kann aber auch der Fall sein, dass eine fachgerechte Verabreichung von Medikamenten oder eine Verschlimmerung von Krankheitsbeschwerden vermieden werden soll. Die medizinischen Fachkräfte erbringen jegliche Leistungen, die eine fördernde oder stabilisierende Wirkung auf den Gesundheitszustand haben.

Die erste Verordnung gilt für 14 Tage. Danach kann mit einer Folgeverordnung die Behandlungsdauer verlängert werden. Je nach Zustand der Patient:innen und dem Pflegebedarf kann die Behandlungspflege bis zu vier Wochen erfolgen.

Beispiel: Herr Polacek hatte nach einem Unfall eine Schulteroperation. Einige Tage nach der OP darf er das Krankenhaus verlassen. Sein Sohn muss tagsüber arbeiten und kann die postoperative Versorgung nicht durchführen. Herr Polaceks Ärztin verordnet ihm eine Behandlungspflege. Eine medizinische Pflegekraft versorgt Herrn Polacek in seinem zuhause und beobachtet seinen Heilungsprozess.

Beispiel: Frau Niedermeyer leidet an Diabetes und muss regelmäßig ihren Blutzucker überwachen. Leider vergisst Frau Niedermeyer aufgrund ihres hohen Alters häufig auf das Messen des Blutzuckers. Daher verordnet ihre Ärztin ihr eine Behandlungspflege. Eine Pflegekraft misst regelmäßig ihren Blutzuckerspiegel und verabreicht bei Bedarf Insulin.

VON WEM KANN BEHANDLUNGSPFLEGE AUSGEFÜHRT WERDEN?

Das Ziel der Behandlungspflege ist es, dass die veranlasste Pflege zum Heilungsprozess von Verletzungen oder Krankheiten sowie zur Schmerzlinderung beiträgt. Die Pflege muss den Anforderungen gerecht werden, damit ein Krankenhausaufenthalt verhindert oder verkürzt werden kann. Daher kann diese Form der Pflege nur von ausgebildeten Fachkräften aus der Kranken- und Altenpflege durchgeführt werden.

WER HAT ANSPRUCH AUF BEHANDLUNGSPFLEGE?

WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES FÜR BEHANDLUNGSPFLEGE?

Grundsätzlich kann jeder Person eine Behandlungspflege verordnet werde, die Entscheidung fällt immer der:die zuständige Ärzt:in. In Österreich gehört die Behandlungspflege zum „Mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich“ der Gesundheits- und Krankenpflege. Den Ärzt:innen fällt die Anordnungsverantwortung zu, den Pflegepersonen die Durchführungsverantwortung. Jede ärztliche Anordnung muss vor der Durchführung schriftlich erfolgen. Jedoch kann in der Hauskrankenpflege in begründeten Ausnahmefällen die Anordnung mündlich eintreten. Diese ist aber innerhalb von 24 Stunden schriftlich nachzutragen.

WO KANN BEHANDLUNGSPFLEGE STATTFINDEN?

Der größte Vorteil ist, dass alle Behandlungen bei den Betroffenen zuhause oder im häuslichen Umfeld ihrer Angehörigen durchgeführt werden können. Denn die Behandlungspflege gehört zur ambulanten bzw. häuslichen Pflege. Dadurch können umständliche Arzttermine und Krankenhausbesuche verringert werden. Viele Menschen mit Pflegebedarf wünschen sich im eigenen zuhause gepflegt zu werden. Dort werden sie schneller gesund und fühlen sich am wohlsten.

Die Behandlungspflege kann aber auch stationär, z.B. im Pflegeheim, stattfinden.

WAS HAT HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE MIT BEHANDLUNGSPFLEGE ZU TUN?

Die häusliche Krankenpflege hat insofern was mit der Behandlungspflege zu tun, als dass sie bei schwerwiegenden Fällen zusätzlich zur Behandlungspflege verordnet wird. Es kann eben auch vorkommen, dass die Behandlungspflege nicht für eine adäquate Versorgung in der häuslichen Pflege reicht. Schließlich verfügt nicht jede Person mit Pflegebedarf über Angehörige oder Freund:innen, die im Falle einer Krankheit die häusliche Pflege übernehmen können. Darüber hinaus kann es bei der Behandlungspflege zu so schweren Einschränkungen kommen, dass die häusliche Pflege durch Angehörige nicht ausreicht. Beispielsweise, wenn eine Person nicht ohne Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann und Angehörige sie nicht hochheben und stützen können.

In solchen Fällen verschreiben Mediziner:innen zusätzlich die häusliche Krankenpflege. Diese umfasst neben der Behandlungspflege noch zwei weitere Bereiche:

  • Grundpflege

Manchmal können Menschen mit Pflegebedarf grundlegende Dinge wie waschen, essen und auf die Toilette gehen nicht mehr eigenständig verrichten. Aus diesem Grund kann bei der häuslichen Krankenpflege eine Hilfestellung bei diesen Tätigkeiten verordnet werden.

Zu den Leistungen der Grundpflege gehören:

  • Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfestellung bei der Körperhygiene (Ganz- und Teilkörperwäsche, Zahn- und Mundhygiene)
  • Lagerung
  • Reinigung von Kathetern
  • Versorgung von künstlichen Ausgängen (z.B. künstlicher Darmausgang)
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Hauswirtschaftliche Versorgung knüpft an die Grundpflege an, konzentriert sich allerdings darauf, wie die Person mit Pflegebedarf mit ihrem Umfeld zurechtkommt. Konkret bedeutet das, dass die Fachkraft sich um den Haushalt der zu pflegenden Person kümmert.

Das kann folgende Leistungen beinhalten:

  • Beschaffung von Medikamenten
  • Einkauf von Lebensmitteln
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Geschirr spülen
  • Reinigung des Wohnraums
  • Wechsel von Bettwäsche
  • Heizen und Lüften

Bei Bedarf können demnach noch zusätzlich zur medizinischen Behandlungspflege weitere notwendige Maßnahmen der Grundpflege verordnet werden. Wenn nötig, übernehmen häufig auch Mitarbeiter:innen des ambulanten Pflegedienstes hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

MIT WELCHEN KOSTEN IST BEHANDLUNGSPFLEGE VERBUNDEN?

WELCHE ZUSCHÜSSE UND FÖRDERUNGEN BEI DER BEHANDLUNGSPFLEGE SIND MÖGLICH?

Die Kosten für die Behandlungspflege werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Ob für die verordnete Behandlungspflege eine Förderung bezogen werden kann, ist von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig. Diese muss die Behandlungspflege vor Behandlungsbeginn genehmigen. Ob die besagte Genehmigung erfolgt, ist von den jeweiligen Prüfer:innen der Krankenkasse abhängig. Hierfür wird geprüft, ob die beantragten Maßnahmen dazu führen, dass die Krankheit geheilt wird, Beschwerden gelindert oder eine Verschlimmerung verhindert wird. Sobald die Verordnung der Behandlungspflege ausgestellt und von der Kasse genehmigt wurde, können Sie diese bei einem Pflegedienst Ihrer Wahl einreichen. Der Pflegedienst übernimmt dann die Behandlungspflege. Nachdem die Leistungen von einer Pflegekraft des Pflegedienstes erbracht wurden, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse.

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