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Thema Pflege

Altenheim

Ein Altenheim, auch oft Altersheim genannt, ist eine Wohnform speziell für Senioren. Die Bewohner haben hier eigene Zimmer (keine ganze Wohnungen wie in anderen Wohnformen). Im Gegensatz zum Pflegeheim müssen Sie keine Pflegebedürftigkeit nachweisen, um in ein Altenheim zu ziehen. Die Senioren sind noch in der Lage, die Körperpflege selbst durchzuführen, brauchen aber oft Unterstützung bei alltäglichen Dingen und der Haushaltsführung.

In Altenheimen steht die soziale Interaktion im Vordergrund. Die Bewohner können untereinander Kontakte knüpfen und die vielfältigen Beschäftigungsangebote nutzen. Altenheime eignen sich somit für Senioren, die noch recht rüstig sind, im eigenen Zuhause aber vielleicht vereinsamen würden oder aber, zum Beispiel aufgrund fehlender Barrierefreiheit, überfordert wären. Je nach dem Grad der Selbstständigkeit wird auch im Altenheim für die medizinische Betreuung gesorgt, zum Beispiel die Medikamentennahme überwacht

Senioren ohne höheren Pflegegrad interessieren sich heute oft eher für alternative Wohnformen wie das betreute Wohnen. Die Bedeutung der Altenheime ist in den letzten Jahren darum immer mehr in den Hintergrund gerückt. Viele Altenheime bieten immer mehr pflegerische Leistungen an, sodass die Grenzen zum Pflegeheim in Einzelfällen verschwimmen können. Sie sollten sich daher vor Ihrem Einzug genau über die Einrichtung informieren.

Was ist ein Pflegeheim?

In Pflegeheimen werden hochgradig pflegebedürftige Menschen jeden Alters gepflegt. Diese Pflege kann altersbedingt, aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung nötig sein. Für den Einzug ist der Nachweis einer Pflegebedürftigkeit, meist in Form einer Pflegestufe nötig. Der Schwerpunkt der Pflegeheime liegt auf der medizinischen Versorgung und umfassenden Pflege seiner Bewohner. Diese Versorgung erfolgt meist vollstationär, bei der Tagespflege- bzw. Nachtpflege aber auch teilstationär.

Was ist der Unterschied zwischen einem Altenheim und einem Pflegeheim?

In einem Altenheim leben ausschließlich Senioren. Sie benötigen unter Umständen gewisse Hilfestellungen im Alltag, sind aber im rechtlichen Sinne noch nicht pflegebedürftig.

Im Pflegeheim leben schwer pflegebedürftige Menschen jedes Alters zusammen, die auf eine intensive medizinische Versorgung angewiesen sind.

Mit welchen Kosten ist ein Altenheim bzw. Pflegeheim verbunden?

Die Kosten für ein Alten- bzw. Pflegeheim setzen sich aus fünf verschiedenen Komponenten zusammen. Man unterscheidet die folgenden Punkte:

  • Pflegekosten
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten. Hier sind Kosten für nötige An- oder Umbaumaßnahmen, Wartung und Reparaturen gemeint.
  • Ausbildungskosten. Diese werden nur fällig, wenn das Alten- bzw. Pflegeheim Nachwuchskräfte ausbildet.

Wie kann man einen Pflegeheimplatz finanzieren?

Österreich

Sie können Ihre Rente, Ihr Vermögen und das Pflegegeld nutzen, um die Kosten für einen stationären Pflegeheimplatz zu bezahlen.

Pflegegeld

Das Pflegegeld richtet sich nach der Pflegestufe:

  • Pflegestufe 1: 165,40 Euro
  • Pflegestufe 2: 305 Euro
  • Pflegestufe 3: 475,20 Euro
  • Pflegestufe 4: 712,70 Euro
  • Pflegestufe 5: 968,10 Euro
  • Pflegestufe 6: 1.351,80 Euro
  • Pflegestufe 7: 1.776,80 Euro

Sozialhilfe/Mindestsicherung

Wenn die Kosten des Pflegeheims sich mit dem Pflegegeld, den Einnahmen (zum Beispiel der Rente) und dem Vermögen nicht decken lassen, übernimmt die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung den Restbetrag. Dabei bleiben der pflegebedürftigen Person aber 20 Prozent ihrer Pension, alle Sonderzahlungen sowie 47,50 Euro Pflegegeld als Taschengeld.

Für wen sind Pflegeheime geeignet?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Umzug ins Pflegeheim eine Überlegung wert ist.

Nicht immer können pflegebedürftige Menschen von Angehörigen gepflegt werden. Manchmal sind gar keine Angehörigen vorhanden, sie wohnen zu weit weg oder sind beruflich oder privat so stark eingespannt, dass eine Pflege zu Hause unmöglich ist.

Gerade bei einer intensiven Pflege und einem sehr hohen Pflegebedürfnis können die pflegenden Angehörigen an ihre Grenzen stoßen. Eine häusliche Pflegesituation ist sehr fordernd und belastend und nicht in jedem Fall geeignet.


Alleinlebende Menschen, die vermehrt pflegebedürftig sind, können nicht in jedem Fall in ihrem Zuhause gepflegt werden. Oft sind Wohnungen nicht behindertengerecht und können auch nicht so einfach barrierefrei umgebaut werden. Gerade alleinstehenden Senioren ohne ein umfassendes soziales Netz drohen auch eine

Verwahrlosung oder Altersdepression.

Oft sind Senioren stark sturzgefährdet und können nicht lange unbeaufsichtigt sein. Die häusliche Pflege mit ambulanten Pflegediensten ist hier unter Umständen nicht mehr ausreichend.

Demente Senioren können mit fortschreitender Krankheit nicht mehr allein leben. Die Gefahr, dass sie die Herdplatte anlassen oder die Wohnung verlassen und nicht mehr zurückfinden, ist zu groß. Eine permanente Überwachung durch pflegende Angehörige ist gerade in diesem Fall sehr belastend und einschränkend, insbesondere wenn die demenzkranke Person auch noch zu Aggressionen neigen sollte.

Wenn sich Menschen in ihrer letzten Lebensphase befinden und beim Sterben begleitet werden, kann dies mit einer Palliativpflege zu Hause oder in einem Sterbehospiz stattfinden. Aber auch eine Begleitung im Pflegeheim ist möglich.

Gibt es Voraussetzungen um in ein Pflegeheim bzw. Altenheim zu dürfen?

Österreich

Ab Pflegestufe 3 kann man sich für einen Platz im Pflegeheim bewerben.

Was sind Vorteile eines Pflegeheimes bzw. Altenheimes?

Vorteile von Altenheimen

In einem Altenheim haben Sie schnellen Zugriff auf eine medizinische Versorgung. Da jederzeit eine oder mehrere Betreuungspersonen anwesend sind, ist ein großes Gefühl von Sicherheit gegeben.

Die eigene Haushaltsführung entfällt weitgehend und wird vom Personal übernommen. Die Wohnungen sind barrierefrei und auf das Wohnen im Alter zugeschnitten.

Die Senioren können zwischen verschiedenen Beschäftigungsangeboten wählen. Es besteht ein geselliger Kontakt untereinander. So beugen besonders alleinstehende Senioren einer Vereinsamung vor, die sich sonst zu einer Altersdepression auswachsen und zur Vernachlässigung der eigenen Person und des Haushalts führen könnte.

Vorteile von Pflegeheimen

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist sehr anstrengend und fordernd. Ein Pflegeheim entlastet die Angehörigensehr. Bei Besuchen können alle Beteiligten eine schöne und ungezwungene Zeit miteinander verbringen, außerhalb einer belastenden Pflegesituation.

Im Pflegeheim ist eine passgenaue medizinische Versorgung durch Fachkräfte gewährleistet. Auch auf Notfälle kann sofort reagiert werden.

Viele Pflegeheime bieten verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten für ihre Bewohner an. Ein genauer Vergleich der Einrichtungen loht sich hier. Durch den Kontakt zu anderen Bewohnern vereinsamen die pflegebedürftigen Personen nicht.

Was sind Nachteile eines Pflegeheimes bzw. Altenheimes?

Nachteile von Altenheimen

Der Umzug in ein Altenheim ist für viele Senioren schmerzhaft. Sie müssen ihre eigenen vier Wände und die meisten ihrer Möbel aufgeben. Dieser Einschnitt sollte nicht unterschätzt werden.

Das Wohnen in einem Altenheim ist deutlich teurer als das Wohnen zu Hause. Die Bewohner haben fast ausschließlich Kontakt zu anderen Senioren.

Nachteile von Pflegeheimen

Die Pflege in einem Pflegeheim ist mit deutlich höheren Kosten verbunden als eine Pflege zu Hause. Die pflegebedürftige Person muss umziehen, was zur Verschlechterung ihres Zustandes führen kann. Generell tendieren pflegebedürftige Personen dazu in einem Pflegeheim im Vergleich zu zuhause ihre allgemeine Leistungsfähigkeit zu verringern. Viele fühlen sich abgeschoben und geben sich auf.

Die Bewohner eines Pflegeheimes haben fast ausschließlich Kontakt zu anderen pflegebedürftigen Personen und müssen sich in einen sehr starren Tagesablauf einfügen. Ihr Wohnraum kann kauf verändert werden und der persönliche Besitz wird auf ein Minimum reduziert.

Angehörige haben aufgrund des wechselnden Personals und des Schichtbetriebs oft keine festen Ansprechpartner, mit denen sie über den Zustand der pflegebedürftigen Person sprechen können.

Was ist beim Umzug in ein Pflegeheim zu beachten?

Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein einschneidender Schnitt. Damit dieser möglichst reibungslos ablaufen kann, sollten Sie die folgenden Schnitte beachten.

  • Kündigen Sie die alte Wohnung fristgerecht. Gegebenenfalls müssen Sie die alte Wohnung renovieren oder den Speicher und/oder Keller entrümpeln (lassen). Klären Sie, welche Möbel ins Pflegeheim mitgebracht werden können. Überlegen Sie sich, was Sie mit den Möbeln und Gegenständen tun wollen, die nicht mit ins Pflegeheim können (verkaufen, verschenken).
  • Kündigen Sie alle Verträge, die zur alten Wohnung gehören: zum Beispiel Strom, Telefon, Gas, Kabelanschluss, Zeitschriftenabos, den Rundfunkbeitrag (Heimbewohner sind davon befreit), einen Hausnotruf oder einen ambulanten Pflegedienst.
  • Informieren Sie ihre behandelnden Ärzte und Therapeuten von dem Umzug und klären Sie ab, ob eine weitere Behandlung dort möglich ist.
  • Klären Sie, ob eventuell vorhandene Haustiere mit ins Pflegeheim umziehen dürfen.
  • Mach Sie sich eine Liste mit Stellen, die Sie über den Umzug informieren müssen, zum Beispiel Versicherung, Banken, das Finanz- und Einwohnermeldeamt, die Gemeinde, die Kranken- und Pflegekasse.
  • Klären Sie ab, ob Sie beim Einzug in das Pflegeheim neue Versicherungen abschließen oder bestehende entsprechend anpassen lassen müssen.
  • Beantragen Sie, falls nötig, die Hilfe zur Pflege.
  • Beantragen Sie bei der Pflegekasse die Kostenübernahme des Umzugs.
  • Erstellen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post.

Packen Sie außerdem persönliche Gegenstände, die Sie ins Pflegeheim mitnehmen möchten. Dazu gehören:

  • Kleidung
  • Morgenmantel und Hausanzug
  • Schuhe und Hausschuhe
  • Hilfsmittel wie Brille, Zahnprothese, Gehhilfe, Hörgerät
  • Kalender
  • Handtaschen
  • Erinnerungsstücke, Bilder, Fotoalben
  • Hygieneartikel
  • Waschlappen und Handtücher
  • Geschirr
  • Kaffeemaschine
  • Bücher
  • Fernseher, Radio, CD-Player, Tablet, Handy
  • kleinere Möbel (mit der Heimleitung absprechen)

Wie können Angehörige vom Umzug in ein Pflegeheim überzeugt werden?

Der Umzug vom eigenen Zuhause in ein Pflegeheim ist für die meisten Betroffenen ein schwerer Schritt. Viele fühlen sich von den eigenen Angehörigen abgeschoben. Die meisten vermissen ihre gewohnte Umgebung und viele haben Angst, den andauernden Kosten einer vollstationären Betreuung nicht gewachsen zu sein. Sie wollen ihren Kindern nicht „auf der Tasche liegen“. Introvertierten und eher schüchternen Personen kann auch die Vorstellung, permanent Kontakt zu anderen Menschen zu haben, große Angst machen.

Wenn Ihr Angehöriger nur körperlich eingeschränkt und geistig noch fit ist, sollten Sie mit ihm offen und empathisch über seine Ängste reden. Gemeinsam können Sie sich bewusst machen, welche Vorteile ein Pflegeheim in der medizinischen Versorgung bieten kann. Sie können auch über Ihre eigenen Ängste sprechen, dass es Ihrem Angehörigen allein einfach nicht mehr gelingt, den Haushalt zu führen oder sich selbst nicht zu vernachlässigen.

Das passende Pflegeheim sollte wenn möglich gemeinsam ausgewählt werden. Schließlich ist ihr Angehöriger derjenige, der dort wohnen wird. Er sollte daher ein möglichst großes Mitspracherecht bei der Auswahl haben

Sie können gemeinsam die Kosten für einen Pflegeheimplatz durchgehen und weitere Zuschussmöglichkeiten in Betracht ziehen. So muss Ihr pflegebedürftiger Angehöriger keine Angst haben, dass das Geld irgendwann nicht mehr reicht.

Wenn Ihr Angehöriger den permanenten Kontakt zu anderen scheut, können Sie in Rücksprache mit dem Pflegepersonal größtmögliche Rückzugsoptionen vereinbaren.

Wie kann die Eingewöhnung in ein Pflegeheim erleichtert werden?

Beim Umzug sollten Sie darauf achten, dass Ihr Angehöriger wichtige Erinnerungsstücke und besonders lieb gewonnene Gegenstände, zum Beispiel seine Lieblingstassen, mitnehmen kann. Gerade in der ersten Zeit sollten Sie Ihren Angehörigen sehr häufig besuchen und Rücksprache mit dem Pflegepersonal halten, wie die Eingewöhnung verbessert werden kann. Sie können mit Ihrem Angehörigen Gesellschaftsspiele spielen oder, wenn möglich, spazieren gehen. Vielleicht ist es auch möglich, in der Küche des Pflegeheimes das Lieblingsessen Ihres Angehörigen zu kochen.

Wie können Sie sich im Pflegeheim einbringen?

Sie können kleinere Pflegetätigkeiten übernehmen, zum Beispiel Bewegungsübungen zur Vermeidung von Gelenkversteifungen, das Ankleiden oder die Hilfe beim Toilettengang oder dem Essen. Sprechen Sie dies aber in jedem Fall mit dem Pflegepersonal ab und lassen Sie sich entsprechende Übungen vorher genau zeigen.

Sie können bei Ausflügen oder Festen mithelfen und sich im Heimbeirat engagieren.

Auf welche Qualitätsnachweise kann bei Pflegeheimen geachtet werden?

Die Qualität der Pflegeheime wird von dem Medizinischen Dienst (MD) und dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (Prüfdienst der PKV) bewertet. Hierbei werden einerseits die Aktendokumentation und die Abrechnungen geprüft und andererseits der Pflegezustand der Menschen.

Besonderes Augenmerk wird dabei darauf gelegt, ob es Hinweise auf eine mangelnde Pflege, wie Druckgeschwüre bei bettlägerigen Patienten oder Mangelernährung gibt. Die Prüfer bewerten auch die Zufriedenheit der Heimbewohner.

Alle Pflegeheime werden einmal im Jahr vom MD und dem Prüfdienst der PKV bewertet. Die sachverständigen Prüfer kündigen sich am Tag vorher an. Bei Beschwerden oder Hinweisen von Pflegebedürftigen und Angehörigen, kann es auch zu unangemeldeten Prüfungen kommen.

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen müssen den Bewohnern und ihren Angehörigen sichtbar gemacht werden. Meist hängen oder liegen sie im Eingangsbereich der Einrichtung aus.

Was ist ein Heimvertrag?

Wer in ein Pflegeheim zieht, schließt mit diesem einen Betreuungsvertrag, den sogenannten Heimvertrag ab. Der Vertrag wird zwischen dem Träger des Pflegeheimes und der pflegebedürftigen Person geschlossen. Wenn diese nicht mehr in der Lage ist, einen Vertrag zu unterschreiben, wird dies stellvertretend von einer Person (meist einem Angehörigen) mit einer Vorsorgevollmacht übernommen.

Vor der Vertragsunterzeichnung muss das Pflegeheim Ihnen alle nötigen Informationen über die Leistungen zukommen lassen. Diese vorvertraglichen Informationen bilden die Grundlage des Vertrages. Sollte der Vertrag in einzelnen Punkten von diesen vorvertraglichen Informationen abweichen, muss der Träger das deutlich kennzeichnen.

Der Heimvertrag ist normalerweise unbefristet. Er darf nur dann befristet sein, wenn dies im Interesse des Bewohners ist, zum Beispiel wenn das Wohnen im Pflegeheim nur dazu dient, die Zeit zu überbrücken, bis ein Platz in der eigentlichen Wunscheinrichtung frei wird.

Auch die Kosten des Pflegeheimes müssen detailliert aufgelistet sein. Die Entgeltzahlung muss angemessen sein. Eine Kostenerhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wenn sich das Pflegebedürfnis des Bewohners ändert, muss der Pflegevertrag entsprechend angepasst werden.

Welche Leistungen bietet ein Pflegeheim und Altenheim?

Pflege- und Altenheime bieten medizinische und pflegefachliche sowie allgemeine Leistungen an. Zu letzteren gehören die Bereitstellung der Mahlzeiten, die Reinigung des Zimmers, das Wechseln der Bettwäsche und ein Freizeit- und Beschäftigungsprogramm.

Welche Betreuungsformen gibt es in einem Altenheim bzw. Pflegeheim?

Angebote in Anspruch nehmen:

  • Langzeitpflege. Hiermit ist die vollstationäre Unterbringung von meist stark pflegebedürftigen Personen gemeint.
  • Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege im Jahr. Diese kann nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden, um die Zeit zu überbrücken, bis Sie einen geeigneten Pflegeheimplatz gefunden oder das Zuhause der pflegebedürftigen Person pflegegerecht umgebaut ist. Aber auch, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause betreut wird und die Pflegeperson krank wird oder anderweitig verhindert ist, können Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Kurzzeitpflege ist immer stationär.
  • Verhinderungspflege. Verhinderungspflege können Sie für 42 Tage im Jahr beantragen, wenn die Pflegeperson die häusliche Pflege für einige Zeit nicht übernehmen kann, weil sie zum Beispiel in den Urlaub fährt. Verhinderungspflege kann auch stationär im Pflegeheim stattfinden.
  • Tagespflege oder Nachtpflege. Viele Pflegeheime bieten eine teilstationäre Tages- und Nachtpflege an. Hier wird die pflegebedürftige Person nur für einige Stunden betreut und lebt weiterhin zu Hause.
  • Betreutes Wohnen. Einige Pflegeheime bieten sogar betreutes Wohnen an. Hier haben die Bewohner jeweils eine eigene kleine Wohnung oder ein eigenes Zimmer, können sich aber jederzeit an eine Betreuungsperson wenden. Bei Bedarf können zusätzliche pflegerische Leistungen dazu gebucht werden.
  • Palliativpflege. Einige Pflegeheime bieten eine Palliativpflege oder sogar eine ganze Palliativpflegestation an. hier werden sterbende Menschen betreut.

Welche unterschiedlichen Träger gibt es bei Pflegeheimen bzw. Altenheimen?

Man unterscheidet zwischen

  • freigemeinnützigen Trägern (z. B. kirchliche Träger wie Diakonie oder Caritas),
  • privaten Trägern und
  • öffentlichen/staatlichen Trägern.

Die Zahl der Pflegeheime nimmt aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung kontinuierlich zu. 2019 waren in Deutschland mehr als 15.000 Pflegeheime zugelassen. Die Mehrheit befindet sich in freigemeinnütziger Trägerschaft. Der Anteil der privaten Träger ist im vollstationären Bereich deutlich geringer als im ambulanten, steigt aber weiter an. Die öffentlichen Träger machen den geringsten Teil der Pflegeheimbetreiber aus.

Gibt es spezielle Pflegeheime für Demenzkranke?

Ja. Personen, die an Demenz leiden, müssen bei fortschreitender Erkrankung besonders intensiv gepflegt und betreut werden. Viele Pflegeheime haben sich auf die Betreuung von Senioren mit Demenz spezialisiert. Es handelt sich hierbei um gerontopsychiatrische Einrichtungen. Diese Pflegeheime sind sehr beliebt und die Wartelisten oft lang. Daher sollten Sie sich frühzeitig um einen entsprechenden Platz bemühen.

Häufig haben Demenzpflegeheime ein Hausgemeinschaftskonzept. Dabei leben die demenzkranken Senioren in einer kleineren Wohngruppe in einem überschaubaren Umfeld. Das entsprechend geschulte Personal ist permanent anwesend, manchmal ist sogar für jeden Bewohner eine spezielle Bezugsperson vorgesehen. Der Alltag ist klar strukturiert und oft dürfen die Senioren auch eigene Entscheidungen treffen, zum Beispiel wann sie aufstehen möchten.

Kann es bei Demenz zu einer Zwangsweinweisung in ein Pflegeheim kommen?

Nein. Die Einweisung in ein Pflegeheim kann nur freiwillig erfolgen. Die freiheitsentziehende Maßnahme einer Unterbringung kann nur erfolgen, wenn die demenzkranke Person eine Gefahr für sich und/oder andere darstellt. Die Unterbringung erfolgt dann aber nicht in einem Pflegeheim, sondern in einer psychiatrischen Klinik.

Wenn sich Ihr demenzkranker Angehöriger weigert, in ein Pflegeheim zu gehen, Sie aber mit der Pflege zu Hause überfordert sind, können Sie mit ihm ein ruhiges und empathisches Gespräch führen. Warten Sie damit nicht zu lange, sondern sprechen Sie bereits über ein solches Szenario, wenn die Krankheit noch nicht so weit fortgeschritten ist. Bemühen Sie sich, Ihrem Angehörigen die Ängste zu nehmen. Begleiten Sie ihn durch diese Veränderung. Oft kann es auch helfen, Ärzte oder Therapeuten des Demenzkranken mit ins Boot zu holen, da er ihnen vielleicht eher glaubt als seinen Angehörigen.

Welches Personal arbeitet in Pflege bzw. Altenheimen?

In Pflege- und Altenheimen arbeitet das Personal nicht nur in der Pflege. Viele verschiedene Bereiche müssen abgedeckt werden.

Bereich Pflege

  • Heimhelfer:innen
  • Pflegeassistent:innen
  • Pflegefachassistent:innen
  • Dipl. Krankenpfleger:innen

Bereich Hauswirtschaft

  • Koch/Köchinnen
  • Küchenleitung
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Haustechniker:innen
  • Reinigungs- und Servicekräfte

Bereich Betreuung

  • Therapeut:innen
  • Dipl. Sozialarbeiter:innen
  • Mitarbeiter:innen im sozial betreuenden Dienst

Bereich Verwaltung

  • Heimleitung
  • Verwaltungsmitarbeiter:innen

Wo kann ich mich über Angebote informieren?

Zunächst einmal sollten Sie Informationen über Pflegeheime in der Region einholen, in der Sie bzw. Ihr Angehöriger leben möchte. Diese gibt es oftmals bei den zuständigen Bundesländerstellen.

Wie findet man das passende Pflegeheim?

  1. Treffen Sie eine Vorauswahl durch die Informationsbroschüren, die sie an den oben genannten Stellen oder im Internet erhalten haben.

  2. Besichtigen Sie die ausgewählten Pflegeheime und sprechen Sie mit Bewohnern, Angehörigen und Pflegekräften. Wenn Ihnen das Pflegeheim zusagt, können Sie einen offiziellen Besichtigungstermin vereinbaren und dabei alle offenen Fragen klären. Im besten Falle kann der pflegebedürftige Mensch diesen Termin zusammen mit einer Vertrauensperson wahrnehmen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Angehörigen das Pflegeheim in seinem Interesse und aus seiner Perspektive heraus bewerten.

  3. Vergleichen Sie die Kosten. Diese können nämlich sehr unterschiedlich sein. Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab, den Rest muss die pflegebedürftige Person selbst zahlen, sodass sich ein Vergleich an dieser Stelle lohnt. Preisvergleichslisten erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.

  4. Die pflegebedürftige Person sollte die Möglichkeit nutzen, einmal in der anvisierten Einrichtung zur Probe zu wohnen. Einige Einrichtungen bieten so etwas explizit an, bei anderen ist dies im Rahmen der Kurzzeitpflege möglich.

Welche Alternativen zu Altenheimen und Pflegeheimen gibt es?

Plätze in Pflegeheimen sind oft mit langen Wartezeiten verbunden. Ein immer weiter fortschreitender Personalmangel spitzt das Problem zu. Daher wird von der Politik der Grundsatz „ambulant vor stationär“ verfolgt. Es gibt verschiedene Wege, wie eine pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Einrichtung gepflegt und betreut werden kann.

  • Eine pflegebedürftige Person kann zu Hause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden.
  • Sind die pflegenden Angehörigen durch die Pflege sehr belastet oder selbst noch berufstätig oder anderweitig eingespannt, bietet sich auch die Möglichkeit einer Tagespflege bzw. Nachtpflege an. Hier wird die pflegebedürftige Person stunden- oder tageweise teilstationär betreut.
  • Wenn die pflegenden Angehörigen einmal krank sind oder sich eine Erholung (zum Beispiel durch Urlaub) wünschen, wird die Pflege durch Kurzzeitpflege  oder Verhinderungspflege gesichert.
  • Die 24-Stunden-Pflege ist insbesondere bei einer erhöhten Pflegebedürftigkeit sinnvoll. Dabei zieht eine Pflegeperson in die Wohnung oder das Haus der pflegebedürftigen Person ein und bewohnt dort ein eigenes Zimmer. Sie übernimmt in einer 1:1-Betreuung die Pflege und häusliche Aufgaben der pflegebedürftigen Person.
  • Das betreute Wohnen stellt insbesondere für noch recht rüstige Senioren oder Personen mit Demenz eine sinnvolle Alternative dar. Hierbei leben sie möglichst selbstständig, können sich aber jederzeit an eine Betreuungsperson wenden und bei gestiegenem Pflegebedürfnis entsprechende Pflegeleistungen hinzu buchen.
  • Seniorenresidenzen sind ähnlich aufgestellt wie das betreute Wohnen, haben aber einen meist recht luxuriösen Hotelcharakter und sind mit entsprechend hohen Kosten verbunden. Zum Teil ist hier sogar eine vollstationäre Pflege bei einem intensiven Pflegebedürfnis möglich.
  • Neben den beschriebenen Pflegetypen gibt es noch alternative Wohnformen wie zum Beispiel das Mehrgenerationen-Wohnen, Senioren- oder Demenzdörfer.
  • Eine palliative Pflege kann auch zu Hause oder in einem Hospiz erfolgen.

Über die Autorin:

Autorin

Sabine Niedermüller

Co-Founderin @ HeldYn
Sabine weiß ganz genau, was es braucht, um die Zukunft der Pflege- und Therapiedienstleistungen auf neue Beine zu stellen. Seit 2007 ist sie als absoluter Profi im Gesundheitswesen unterwegs und dabei ständig auf der Suche nach neuen Wegen, um die Versorgung der Menschen und die Arbeitsbedingungen aller Expert:innen besser und lebenswerter zu gestalten.
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